Drucksache 18 / 13 925 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2018) zum Thema: Was passiert mit den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften aus den Willkommensklassen? und Antwort vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 925 vom 03. April 2018 über Was passiert mit den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften aus den Willkommensklassen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Erfolge des BQL-Programms? Zu 1.. Es existiert kein BQL-Programm, demnach können Erfolge nicht bewertet werden. Es existieren lediglich verschiedene Bildungsgänge in der Berufsvorbereitung: - einjährige Berufsqualifizierende Lehrgänge (BQL) - Vollzeit und Teilzeit, - zweijährige Berufsqualifizierende Lehrgänge (BQL-FL ) - Förderschwerpunkt Lernen (für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf). Da die bisherigen BQL-Lehrgänge den Lernort Betrieb zu wenig integrierten und der Kompetenzerwerb nur indirekt auf Ausbildungsinhalte fokussierte, entschloss sich die Senatsverwaltung 2013 zum Start eines Schulversuchs zur Weiterentwicklung der Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL) in Richtung „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung“(IBA). 2. Warum will der Senat das Programm abschaffen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schafft kein Programm ab. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie konzentriert die Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL-Vollzeit und BQL-Teilzeit), die zweijährigen Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL-FL) und die Einjährige Berufsfachschule zukünftig in einem einzigen Bildungsgang, der „Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“. Dieser neue Bildungsgang in der Stufe der Berufsvorbereitung fokussiert stärker auf die Anschlussorientierung, d.h. in mindestens 8 - 10 Wochen des Schuljahres finden begleitete betriebliche Praktikumsphasen statt. Die “Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“ wird seit 2013 als Schulversuch durchgeführt und existiert gegenwärtig an 23 berufsschulischen Standorten. Die Überführung in den Regelbildungsgang IBA ist für das Schuljahr 2019/2020 vorgesehen. 3. An welchen Schulen gibt es BQL-Klassen, bitte bezirksscharf auflisten? Zu 3.: An folgenden Schulen gibt es BQL-Klassen: OSZ Banken, Immobilien und Versicherungen 01B01 Mitte OSZ Kommunikations-, Informations- und Medientechnik 01B03 OSZ Gesundheit I 01B04 August-Sander-Schule 02B01 Friedrichshain-Kreuzberg Hans-Böckler-Schule 02B02 OSZ Bekleidung und Mode 02B03 OSZ Handel I 02B04 Brillat-Savarin-Schule 03B04 Pankow Konrad-Zuse-Schule 03B06 Elionor-Ostrom-Schule 03B07 Max-Bill-Schule (OSZ Planen, Bauen, Gestalten) 03B10 Loschmidt-Oberschule 04B01 Charlottenburg- Wilmersdorf Hans-Litten-Schule 04B02 OSZ Kraftfahrzeugtechnik 04B03 Leopold-Ullstein-Schule 04B06 OSZ Körperpflege 04B07 OSZ TIEM 05B01 Spandau Knobelsdorff-Schule 05B02 Peter-Lenné-Schule 06B01 Steglitz-Zehlendorf Louise-Schroeder-Schule 06B02 OSZ Bürowirtschaft I 06B03 Wilhelm-Ostwald-Schule 06B04 Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule 07B02 Tempelhof-Schöneberg OSZ LOTIS 07B03 Lise-Meitner-Schule 08B02 Neukölln OSZ Informations- und Medizintechnik 08B04 Carl-Legien-Oberschule 08B05 Hermann-Scheer-Schule 09B03 Köpenick Oscar-Tietz-Schule 10B01 Marzahn/Hellersdorf Rahel-Hirsch-Schule (OSZ Gesundheit II) 10B02 Hein-Moeller-Schule 11B01 Lichtenberg Max-Taut-Schule 11B02 Friedrich-List-Schule (OSZ Büromanagem. u. Wirtschaftssprachen) 11B04 Georg-Schlesinger-Schule 12B01 Reinickendorf Emil-Fischer-Schule 12B02 Ernst-Litfaß-Schule 12B03 OSZ=Oberstufenzentrum 4. Durch welche Maßnahmen sorgt der Senat dafür, dass Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen den BQL (Berufsqualifizierenden Lehrgang) erfolgreich absolvieren, wenn Fachlehrkräfte fehlen vor allem in Englisch und Mathe? 5. Falls es solche Maßnahmen nicht gibt, mit welcher Begründung gibt es sie nicht? Zu 4. und 5.: Die Oberstufenzentren und beruflichen Schulen sind insgesamt mit ausreichend Lehrkräften ausgestattet. Für kurzfristigen Bedarf an Vertretungslehrkräften wird das Instrument der Personalkostenbudgetierung angewendet. 6. Was plant der Senat für die Schülerinnen und Schüler, die den BQL nicht bestehen? Zu 6.: Die erfolgreiche Absolvierung des BQL-Bildungsganges mündet in einem Schulabschluss (Berufsbildungsreife (BBR), erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)). Im Anschluss kann eine duale Ausbildung begonnen werden oder subsidiär die Aufnahme in eine mehrjährige Berufsfachschule erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die den BQL-Lehrgang nicht erfolgreich absolvieren, können auch ohne diesen eine duale Ausbildung beginnen, da die Aufnahme in die duale Ausbildung formal keinen Schulabschluss voraussetzt. In den Fällen, in denen der Übergang von der Schule in den Beruf zu scheitern droht, setzt die Arbeit der Jugendberufsagentur ein, die weitere Vermittlungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen bereithält. 7. Wie viele BQL-Klassen wird es im kommenden Jahr geben, zum Beispiel im Gesundheitsbereich? Zu 7.: Prognostisch sind 106 Klassen an den Oberstufenzentren und beruflichen Schulen geplant. Davon werden 10 Klassen im Bereich Gesundheit eingerichtet. 8. Warum gibt es in BQL nur ein Fach, dass auf den jeweiligen Beruf hinführt? Zu 8.: Die Stundentafel der einjährigen Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL-VZ) sieht wöchentlich 30 Stunden Unterricht vor, davon 10 Stunden berufsfeldübergreifender Unterricht (je 2 Stunden Deutsch, Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde, Fremdsprache, Sport/Gesundheitsförderung). Der weit größere Anteil findet als berufsfeldbezogener Unterricht statt, mit wöchentlich 20 Stunden, davon 6 Stunden Fachtheorie und 14 Stunden Fachpraxis (Berufsschulverordnung für das Land Berlin, 2007, Anlage 5.1.3). 9. Wie plant der Senat die Lehrkräfte ab August 2018 einzusetzen, die bislang in den Willkommensklassen Deutsch unterrichtet haben vor dem Hintergrund der wegfallenden Willkommensklassen? Zu 9.: Alle bereits befristet beschäftigten Lehrkräfte, die die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Quereinstieg erfüllen, erhalten bei einer entsprechenden Auswahlentscheidung einer Schulleitung einen unbefristeten Arbeitsvertrag für den Quereinstieg. Dieser umfasst je nach persönlichen Voraussetzungen neben dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst auch berufsbegleitende Studien. Der Fortbestand des Arbeitsvertrages ist von dem erfolgreichen Absolvieren dieser Ausbildungsabschnitte abhängig. Für alle anderen bereits befristet beschäftigten Lehrkräfte ,die die Voraussetzungen für einen Quereinstieg nicht erfüllen, wird im Einzelfall geprüft, welche anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Auch hier ist für eine weitere Beschäftigung die Auswahlentscheidung einer Schulleitung erforderlich. 10. Wie viele Lehrkräfte die bislang als Willkommensklassen haben ein Angebot für ein berufsbegleitendes Referendariat erhalten, wie viele haben es angenommen und wie viele haben es mit welcher Begründung abgelehnt? Zu 10.: Das Angebot einer Prüfung der grundsätzlichen Voraussetzungen für den Quereinstieg richtet sich an alle befristet beschäftigten Lehrkräfte. Eine separate Statistik wird hierzu nicht geführt. 11. Wie viele Referendariatsplätze hält der Senat vor für Lehrkräfte insgesamt und für die bislang in Willkommensklassen beschäftigen Lehrkräfte im Besonderen? Zu 11.: Im Haushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 sind 2700 Ausbildungspositionen für die Teilnehmer am herkömmlichen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt und am Anpassungslehrgang veranschlagt. Diese Ausbildungspositionen sind nicht für Teilnehmer am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da diese unbefristet beschäftigten Lehrkräfte Stellen im jeweiligen Lehrerstellenplan besetzen. Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung, die im Rahmen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes zu qualifizieren sind, werden bei Erfüllen der Voraussetzungen grundsätzlich zum nächstmöglichen Termin zugelassen. 12. Berücksichtigt der Senat den Bedarf bestimmter Ausbildungsgänge auf dem Arbeitsmarkt bei der Anzahl der jeweiligen BQL-Klassen? Zu 12.: Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt werden regelmäßig in den zuständigen Gremien mit den Arbeitgeber-und Arbeitnehmervertretungen sowie der Regionaldirektion abgeglichen und erörtert (Landesschulbeirat, § 113 SchulG). Soweit es die notwendigen Kapazitäten an den Schulstandorten erlauben, kann auf entstehende Bedarfsveränderungen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt adäquat reagiert werden. 13. Wie viele Unterrichtskapazitäten im Gesundheitsbereich gibt es an Berliner Oberstufenzentren? Zu 13.: Im laufenden Schuljahr besuchen im Bereich Gesundheit 3.996 Schülerinnen und Schüler die Berufsschule sowie 840 Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Angebotsbildungsgänge. Es besuchen im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 4.836 Schülerinnen und Schüler eine Schule mit dem Schwerpunkt Gesundheit. 14. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Jahren in Berlin Willkommensklassen besucht? Zu 14.: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den letzten fünf Jahren eine Willkommensklasse besucht haben, findet sich in der Tabelle: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Willkommens- Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen 2.331 3.067 4.628 11.079 12.105 15. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 Jahren und älter, die Willkommensklassen besucht haben, konnten anschließend eine ISS oder ein Gymnasium erfolgreich besuchen? 16. Falls niemand aus den Willkommensklassen erfolgreich eine ISS oder ein Gymnasium besucht hat, wie begründet der Senat dies? Zu 15. und 16.: In der Berliner Bildungsstatistik werden keine Schülerindividualdaten erhoben. Deshalb kann auch für Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen keine Aussage zum „erfolgreichen“ Besuch einer Integrierten Sekundarschule oder eines Gymnasiums gemacht werden. 17. Wie viele Umgruppierungen in Gehaltsklassen und Bewährungsstufen von Lehrkräften, die in Willkommensklassen eingesetzt wurden, gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017? 18. Wie viele Einsprüche dagegen wurden dagegen eingelegt? 19. Wie Einsprüche wurden bearbeitet, wie viele Verfahren sind anhängig und wie lange dauerte ein Verfahren im Durchschnitt, wie viele Verfahren wurden positiv beschieden, wie viele negativ? Zu 17. bis 19.: Die Daten werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht erhoben bzw. können nicht ausgewertet werden. 20. Wie stellt der Senat sicher, dass Informationen in Bezug auf Inhalt und Organisation von Unterricht termingerecht bei den betroffenen Lehrkräften ankommen und wenn sie es nicht tut, warum nicht? Zu 20.: Die Schulleitungen werden regelmäßig und zeitgerecht über festgelegte Kommunikationswege (Schulaufsichten) informiert. Sie sind angehalten, ihrerseits ihr Kollegium zu informieren. Darüber hinaus bieten die Angebote der regionalen Fortbildungen den Lehrkräften die Möglichkeit, sich bezüglich des Inhalts und der Organisation des Unterrichts kompetent weiter zu qualifizieren. 21. Wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Personalverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Flottenstraße) qualifiziert? Zu 21.: Die über 250 Dienstkräfte in der Personalverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (ZS P) haben unterschiedliche Qualifikationen (Studium, Ausbildung und Fortbildung). Die Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter haben (mindestens) ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule im Fach „Öffentliche Verwaltung“ (oder einem entsprechenden Studiengang) absolviert, während der Probezeit in diversen Bereichen Verwendungsbreite erlangt, in der Einarbeitung bei ZS P gezielte Schulungen durchlaufen und erhalten laufend Fortbildungen während ihrer Tätigkeit. Berlin, den 16. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13925 S18-13925a