Drucksache 18 / 13 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 28. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2018) zum Thema: Datenauswertung von Dialogdisplays und Antwort vom 13. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13926 vom 28. März 2018 über Datenauswertung von Dialogdisplays Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es vertragliche Regelungen zur Auswertung der Daten der in den Bezirken eingesetzten Dialogdisplays? Antwort zu 1: Die Bezirke, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, haben Zugriff auf das Auswertungsprogramm der Hersteller RTB. Alternativ können die Bezirke mit der Herstellerfirma ein Vertrag abschließen, der einen Zugriff auf das Auswertungsprogramm ermöglicht. Frage 2: Wenn ja, wer wertet die Daten aus, ggf. wie bekommen die in den Bezirken zuständigen Mitarbeiter*innen diese Auswertungen und wie lange sind diese Daten abrufbar? Antwort zu 2: Die Bezirke nutzen das Auswertungsprogramm der Herstellerfirma in unterschiedlicher Intensität. Die Daten können sowohl in aufbereiteter Form - als Tabellen oder Diagramme - als auch als Rohdaten abgerufen werden. Frage 3: Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt, wie ist die Zuständigkeit bei der Datenauswertung, Aufbewahrung und Weitergabe geregelt? 2 Antwort zu 3: Bezirke die keinen Vertrag mit der Herstellerfirma abgeschlossen haben, können keine Daten auswerten. Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Wartungsverträge für die Dialogdisplays gekündigt worden sind? Antwort zu 4: Die Wartungsverträge werden nicht gekündigt, sondern laufen mit einer Vorwarnung des Dienstleisters drei Monate vor Ende zum Vertragsende aus und werden nicht weiter verlängert. Frage 5: Wenn ja, warum und mit welcher Firma wird wann ein neuer Vertrag abgeschlossen? Antwort zu 5: Die Herstellerfirma RTB wird ein lokales Unternehmen vorschlagen, das einen fortlaufenden Wartungsvertrag anbietet. Von diesem Unternehmen liegt noch kein Vertragsentwurf vor. Der Zeitpunkt eines Vertragsbeginns ist somit noch offen. Frage 6: Wird dieser Vertrag vom Land für die Bezirke abgeschlossen oder müssen die Bezirke selber entsprechende Verträge abschließen? Antwort zu 6: Die Bezirke müssen den Wartungsvertrag wie bisher selbstständig mit einem Anbieter abschließen. Frage 7: Welche Leistungen werden in dem neuen Vertrag geregelt werden? Antwort zu 7: Es liegt bisher kein Vertragsangebot vor. Frage 8: Solange noch kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, wer wartet die Dialogdisplays? 3 Antwort zu 8: Über das Auswerteprogramm der Herstellerfirma können die Bezirke den Betriebszustand der Dialog-Displays abrufen. Bei Funktionsstörungen kann der Bezirk eine von der Herstellerfirma benannte Firma zur Reparatur beauftragen. Frage 9: Wie viele neue Dialogdisplays schafft das Land Berlin im Jahr 2018 und 2019 an und wie erfolgt die Verteilung auf die Bezirke? Antwort zu 9: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz plant im Jahr 2018 die Beschaffung von zehn Dialogdisplays und im Jahr 2019 die Beschaffung von sechs Dialogdisplays. Über die genaue Aufteilung wird noch entschieden werden, jedoch haben einige Bezirke schon Bedarf angemeldet. Angestrebt ist eine gleichmäßige Verteilung über alle Bezirke, die Bedarf angemeldet haben. Frage 10: Ist es zutreffend, dass die im Rahmen der Tempo 30 Einführung auf Hauptstraßen zur NO2-Reduzierung Dialogdisplays aufgestellt werden? Frage 11: Wenn ja, wie viele werden dort verwendet und durch wen erfolgt die Datenauswertung? Antwort zu 10 und zu 11: Es sollen an zwölf Standorten Dialog-Displays eingesetzt werden, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu verbessern. Da andere Datenquellen zur Verfügung stehen, ist keine Auswertung der Daten der Dialog-Displays vorgesehen. Berlin, den 13.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13926 S18-13926a