Drucksache 18 / 13 933 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Angebot und Versorgung in der ambulanten Pflege und Antwort vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Fadime Topaç (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13933 vom 04. April 2018 über Angebot und Versorgung in der ambulanten Pflege ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ambulante Pflegedienste sind in Berlin tätig? Wie viele Pflegende sind dort tätig? Tabellarische Darstellung nach Helfer*innen und Fachkraftquote (examinierte Pflegende). Zu 1.: Aktuell sind in Berlin 636 Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach SGB XI tätig. Statistiken zu den Beschäftigten liegen zuletzt für den 31.12.2015 vor. Es waren 18.229 Pflegekräfte in den damals 585 Pflegediensten mit SGB XI- und/oder SGB V- Verträgen beschäftigt, davon 7.268 ohne pflegefachlichen/sozialarbeiterischsozialpädagogischen Berufsabschluss. Dies entspricht einer Fachkraftquote von 60 %.* 2. Wie viele zu Pflegende versorgen diese? Wie viele zu Pflegende werden nach dem SGB V und wie viele nach dem SGB XI versorgt? Zu 2.: Statistiken zu den Pflegebedürftigen nach dem SGB XI, die von Pflegdiensten versorgt wurden, liegen zuletzt für den 31.12.2015 vor. Es waren 30.313 Personen.* Zu den Personen, die nach SGB V versorgt wurden, liegen keine statistischen Daten vor. 3. Wie viele Pflegebedürftige mussten aufgrund des derzeitigen Pflegenotstandes abgelehnt werden und konnten deshalb keine oder keine zeitnahe pflegerische Versorgung erfahren? *Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2016/SB_K08-01-00_2015j02_BE.pdf 2 Zu 3.: Es liegen keine statistischen Angaben vor, inwieweit die Übernahme von ambulanten Pflegeleistungen für Pflegebedürftige nach SGB XI aufgrund des derzeitigen Pflegenotstandes nicht erfolgen kann. Die Beschaffung von ambulanten pflegerischen Versorgungsleistungen geschieht in der Regel durch die Privatperson selbst und obliegt daher keiner Erfassung. Nachfragen bei den Bezirksämtern und den Pflegestützpunkten ergaben, dass das Finden eines Pflegedienstes, der die ambulante pflegerische Versorgung übernimmt, zwar zunehmend schwieriger wird, bisher aber keine Nichtversorgungssituationen im SGB XI Bereich bekannt sind. Es scheint aber so zu sein, dass insbesondere Menschen mit Pflegegrad 1 und Anspruch auf Entlastungsleistungen öfter keine Pflegedienste finden, die für diese kleinen Aufträge (haushaltsnahe Dienstleistungen) zur Verfügung stehen. Hier versucht die Senatsverwaltung durch Stärkung der Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe zu 6.) Abhilfe zu schaffen. 4. In wie vielen Fällen konnten Patient*innen nicht von den Stationen der Vivantes Kliniken und der Charité entlassen werden, weil eine ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst nicht organisiert werden konnte? Bitte in absoluten Zahlen und prozentual zu den erfolgten Entlassungen angeben. Zu 4.: Die Fragen 4 und 5 betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahme gebeten. Von dort wurde mitgeteilt: Eine systematische Erfassung der Daten für die Beantwortung der Frage erfolgt bei Vivantes nicht, so dass keine Möglichkeit der Auswertung und der Quantifizierung besteht. Im Einzelfall können aber Schwierigkeiten bei der Überleitung von Patient/innen in die ambulante Versorgung auftreten. Konkrete Daten werden hierzu jedoch nicht erfasst. Im Übrigen sei aber darauf verwiesen, dass die Krankenhäuser nach § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet sind, ein effektives Entlassungsmanagement zur Unterstützung des Überganges in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. 5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust der Kliniken auf Grund der verlängerten Liegezeiten? Wie hoch sind die Zahlen zur Wiederaufnahmen der pflegebedürftigen Menschen aufgrund von nicht optimalen ambulanten Versorgungsstrukturen in die o.g. Kliniken? Bitte tabellarisch nach Klinik sortiert. Zu 5.: Eine wirtschaftliche Bewertung kann dazu nicht abgegeben werden, da eine systematische Erfassung nicht erfolgt. Siehe Beantwortung der Frage 4. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die ambulante pflegerische Versorgung der Betroffenen zu sichern? 3 Zu 6.: Um dem Pflegekräftemangel zu begegnen und die ambulanten Strukturen zu stärken, setzt sich der Senat im Rahmen des „Berliner Pakts für die Pflege“ aktiv für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in der Pflege Beschäftigten ein. Nicht zuletzt wurde durch die Anhebung der Vergütung im SGB XI - Bereich knapp 6% im Jahr 2018 verbunden mit der Weitergabeverpflichtung in Form von Entgeltsteigerungen an die Beschäftigten ein wichtiges Signal für den Stellenwert der ambulanten Pflege gesetzt. Hinzu kommen eine Reihe von flankierenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige, die den Bereich der ambulanten Pflege nach SGB XI ergänzen. Dazu gehören insbesondere: • die Stärkung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie stellen eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sowie für deren Angehörige dar. Mit den Angeboten zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige durch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € gem. § 45 b SGB XI ihren Unterstützungsbedarf jenseits der durch die Pflegedienste zu leistenden professionelle Versorgung decken. Gefördert werden diese Angebote vom Land Berlin in 2018 und 2019 mit einem Mitteleinsatz von jeweils 1.679.000 €. Neben den bisherigen niedrigschwelligen Betreuungsangeboten insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen, die maßgeblich durch Ehrenamtliche getragen werden, hat der Senat seit 2017 mit Novellierung der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung) die Möglichkeit eröffnet, den Entlastungsbetrag auch für die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen durch gewerbliche Anbietern einzusetzen. Seit der Novellierung sind 19 Angebote neu hinzugekommen. • die Weiterentwicklung der Pflegstützpunkte: Seit 01.07.2017 werden in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassenverbände und dem Land Berlin nunmehr 36 Berliner Pflegestützpunkte betrieben. Diese wohnortnahen Anlaufstellen informieren, beraten und unterstützen unabhängig und kostenfrei bei allen Fragen zur Pflege sowie rund ums Alter im Vorfeld von Pflege. Auf Wunsch koordinieren sie bei Bedarf auch die notwendigen Hilfen und helfen auch bei der Beschaffung eines geeigneten Pflegedienstes. Zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte im Kontext einer wachsenden und älter werdenden Stadtgesellschaft werden die Pflegestützpunkte sukzessive personell verstärkt und inhaltlich weiterentwickelt. • die Förderung der pflegeflankierenden Selbsthilfe gem. § 45 d Abs. 2 SGB XI durch die 12 Berliner Kontaktstellen PflegeEngagement. Die Kontaktstelle PflegeEngagement unterstützt und entlastet pflegende und betreuende Angehörige und pflegebedürftige Menschen jeden Alters im Umfeld häuslicher Pflege. 4 Das Angebot besteht z. B. aus Besuchsdiensten durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Begleitung pflegender Angehöriger, Gesprächsgruppen für pflegende und betreuende Angehörige, Freizeitangeboten, Unterstützung und Vernetzung von Nachbarschaftsinitiativen, der Vermittlung von Hilfsangeboten, Informationsmaterialien und Fachvorträge sowie der Begleitung und Qualifizierung freiwillig Engagierter. Die Kontaktstellen arbeiten eng mit den Pflegestützpunkten, Pflegediensten, Besuchsdiensten, Selbsthilfeorganisationen und anderen Akteuren zusammen. Berlin, den 18. April 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13933 S18-13933a