Drucksache 18 / 13 936 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Wertstofftonne statt Gelber Sack? und Antwort vom 14. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13936 vom 3. April 2018 über Wertstofftonne statt gelber Sack? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushalte in Berlin befinden sich derzeitig in einem sog. „Sack-Sammelgebiet“ in dem die Wertstoffe bzw. Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunst- und Verbundstoffen, Metall sowie Aluminium nur in Wertstoffsäcken gesammelt werden? Antwort zu 1: Laut Systembeschreibung für die dualen Systeme befinden sich im Vertragsgebiet BE 101 (Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf): 68.508 Grundstücke, BE 102 (Reinickendorf, Mitte, Pankow): 51.975 Grundstücke, BE 103 (Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln): 29.502 Grundstücke und BE 104 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick): 85.140 Grundstücke in einem sog. „Sack-Sammlungsgebiet“. Die Gesamtzahl der betroffenen Haushalte ist dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Wann können diese Haushalte sich zwischen „Sack-Sammlung“ und Wertstofftonne entscheiden? Antwort zu 2: Nach der derzeit geltenden Verpackungsverordnung obliegt die Ausgestaltung des Sammelsystems den privatorganisierten Betreibern des dualen Systems. Diese haben Behälter für die Wertstoffsammlung innerhalb des dualen Systems kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine Wahlmöglichkeit, sich zwischen einer „Sack- Sammlung“ bzw. einer Wertstofftonne zu entscheiden, besteht für die (privaten) Haushalte nicht. Frage 3: Wann lief die Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem dualen System aus, nach der die Sammlung mit dem Wertstoffsack der Regelfall für die Siedlungsgebiete war? Frage 4: Welche Verhandlungen erfolgten im Nachgang und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3 und zu 4: Die Sammlung im Wertstoffsack als Regelfall in den Siedlungsgebieten war und ist gegenwärtig nicht Gegenstand einer Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Betreibern des dualen Systems. Frage 5: Welche Beschwerden liegen dem Senat aus den Siedlungsgebieten bzgl. der sog. „Sack-Sammlung“ vor? Frage 6: Wie geht der Senat mit den zunehmenden Beschädigungen der zur Sammlung auf die Straße gestellten Wertstoffsäcke um, die zumeist durch Vögel erfolgen? Frage 7: Zieht der Senat daraus Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung mit dem dualen System? Antwort zu 5, zu 6 und zu 7: Dem Senat liegen Beschwerden darüber vor, dass am Entsorgungstag Verunreinigungen durch das Aufreißen der „Gelben Säcke“ durch Tiere (zumeist Vögel) entstehen. Durch die privatrechtliche Ausgestaltung des Sammelsystems hat der Senat jedoch nur sehr begrenzte Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten. Nach der derzeit gültigen Abstimmungsvereinbarung haben die durch die dualen Systeme beauftragten Entsorgungsunternehmen die Verunreinigungen durch bei den Abfuhren liegen gebliebenen gebrauchten Verkaufsverpackungen unverzüglich einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetz wird erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Rahmenvorgaben für die Sammlung von Verpackungen bei privaten Haushalten (u.a. hinsichtlich der Art und Größe der Sammelbehälter) festzulegen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird prüfen, ob sie im Hinblick auf die Gestellung von Wertstofftonnen in sog. „Sack- Sammelgebieten“ von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um das Einzugsgebiet für die Wertstofftonne der BSR auszuweiten? Antwort zu 8: Die Festlegung des Einzugsgebietes für die Wertstofftonne der BSR erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Abstimmungsvereinbarung und wird darüber hinaus durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die dualen Systeme - entsprechend der Mengenentwicklungen der einzusammelnden Leichtverpackungsabfälle (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen - jährlich überprüft und angepasst. Frage 9: Welche Ziele verfolgt der Senat zur Ausgestaltung der Wertstoffsammlung? Antwort zu 9: Bereits seit dem 01.01.2013 werden im Land Berlin stoffgleiche Nichtverpackungen zusammen mit den gebrauchten, restentleerten LVP-Verpackungsabfällen haushaltsnah erfasst. Damit leistet Berlin bereits jetzt einen über das gesetzliche Maß der Verpackungsverordnung hinausgehenden Beitrag zu einer hochwertigen Verwertung von Abfällen. Darüber hinaus ist der Senat weiterhin daran interessiert, die Entsorgungs- und Verwertungsstandards auszubauen. Berlin, den 14.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13936 S18-13936a