Drucksache 18 / 13 937 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Erhalt der Kleingärten am Westkreuz und Antwort vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13937 vom 03. April 2018 über Erhalt der Kleingärten am Westkreuz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und den Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. um Stellungnahme gebeten. Frage 1: Welche Mittel für welche baulichen Maßnahmen des Berliner Senats (ÖPNV) sind für eine mögliche Durchwegung am Westkreuz eingestellt und für welchen Zeitraum und welche Erkenntnisse liegen für etwaige Investitionen der Deutschen Bahn für das Projekt vor? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn (DB) plant auf Bestellung des Landes Berlin einen zusätzlichen Zugang am östlichen Ende der Bahnsteige auf der Stadtbahnebene. Nach derzeitigem Planungsstand sind Gesamtkosten i.H.v. ca. 5,1 Mio. € kalkuliert. Da dieser Zugang nicht eigenwirtschaftlich durch die DB erstellt werden kann, ist eine Zuwendung des Landes Berlin vorgesehen. Es liegen derzeit noch keine geprüften Bauplanungsunterlagen vor. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: Grundsätzlich wird planerisch unterschieden zwischen: „1. den Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße zum neuen zweiten Zugang am Bahnhof Westkreuz und 2. der Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße. Für die Zuwegungen wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2/3 der Gesamtkosten für die Nord- und Südzuwegung übernehmen (ohne Kosten für das 2 Brückenbauwerk an der Ringbahn-/Lützenstraße). Im Haushaltsjahr 2018 sind hierfür Kosten in Höhe von 300.000 € in den Bezirkshaushalt eingestellt. Die Kosten für das Nutzungs- und Erschließungskonzept, wozu auch die Durchwegung von der Ringbahn- zur Rönnestraße zählt, wurden noch nicht ermittelt.“ Frage 2: Wie viel Kleingartenparzellen der Bahnlandwirtschaft werden ggf. in welchen zeitlichen Stufen am Westkreuz betroffen sein? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Durch die 2020 geplante Schaffung des neuen zweiten Zugangs am Bahnhof Westkreuz und die unmittelbaren Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße aus sind mit derzeitigem Planungsstand maximal 12 Parzellen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Es handelt sich bei dem stadt- und landschaftsplanerischem Struktur-, Nutzungs-, Erschließungs - und Wegekonzept für den Westkreuzpark um ein "modulares" Planungskonzept, das wegen zeitlicher Aspekte (Planungshorizont 2030) und des noch anstehenden weiteren Planungsprozesses noch kein endgültig abschließendes sein kann. Das Nutzungskonzept ist ein Diskussionsvorschlag. Nach aktuellem Planungsstand zur Durchwegung kann die Anzahl der betroffenen Parzellen noch nicht benannt werden.“ Frage 3: Wie sieht die genaue Eigentümersituation am Westkreuz aus und warum wurden bezügliche Nachfragen im Ausschuss ungenau bzw. falsch beantwortet? Antwort zu 3: Derzeitige Eigentümer der Flächen auf dem Westkreuz sind die DB Netz AG und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Ob, warum und in welchem Ausschuss ungenaue bzw. falsche Antworten gegeben wurden, ist weder der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz noch dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bekannt. Frage 4: Inwieweit und in welchem Umfang sind Ankäufe von der Deutschen Bahn notwendig, inwieweit gibt es Verkaufsverhandlungen? Inwieweit und ggf. in welchem Umfang sind Ankäufe von Dienststellen des Bundes geplant und inwieweit gibt es hier Verkaufsverhandlungen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Für die unmittelbaren Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße zum geplanten neuen zweiten Zugang am Bahnhof Westkreuz und eine von der Ringbahn- zur Rönnestraße geplanten Durchwegung bestehen konkrete Kaufabsichten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Die Kaufverhandlungen für das 3 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin führt die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).“ Frage 5: Wie schätzt der Berliner Senat den ökologischen Wert der für die Bevölkerung geöffneten Kleingärten als öffentliche Grünanlagen und Erholungsflächen ein? Antwort zu 5: Der ökologische Wert von für die Bevölkerung geöffneten Kleingärten ist insbesondere im Bereich des Naturhaushaltes als hoch einzustufen. Ähnlich wie bei den Grün- und Freiflächen können sie insbesondere zur Grundwasserneubildung und Kaltluftentstehung beitragen. Unter Erholungsaspekten ergänzen Kleingärten die Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen. Dabei haben insbesondere öffentlich zugängliche Kleingärten in der Nähe dicht bebauter Wohngebiete eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung. Frage 6: Welche Untersuchungen über die Bedarfssituation für eine Durchwegung des Areals zwischen Halensee und dem Gebiet am Lietzensee liegen für das Westkreuz vor? Frage 14: Welchen Wegevorteil hätten Nutzer und Nutzerinnen bei einem eventuellen Bau des Wegs durch das Kleingartengelände? Antwort zu 6 und 14: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Der Bahnhof Westkreuz hat herausragende verkehrliche Bedeutung als Umsteigebahnhof sowie bei Sonderverkehren (z.B. Sportveranstaltungen, Waldbühne, Messe). Hingegen ist die Erreichbarkeit der umliegenden Quartiere vom S-Bahnhof Westkreuz aus nur sehr eingeschränkt gegeben: Der Bahnhof ist in weiten Teilen von Gleisanlagen und Kleingärten umgeben, die bislang zusätzliche Bahnhofszugänge verhindern. Heute ist nur einer von vier Quadranten direkt erreichbar. Aufgrund der nur sehr eingeschränkten Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Westkreuz aus dem intensiv genutzten Umfeld (z.T. sehr dichte Wohnbebauung, Erholungsgebiete, Fahrradrouten, Büro- und Dienstleistungsstandorte, Einzelhandel) hat die seinerzeitige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, zusätzliche Zugänge zu den Stadtbahnsteigen des S-Bhf. Westkreuz beim Vorhabenträger DB Station & Service AG bestellt.“ Frage 7: Wie bewertet der Senat hinsichtlich von Bürgerbeteiligung die Tatsache, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Bahnlandwirtschaft seit einem Jahr nicht mehr in den bezirklichen Kleingartenbeirat einlädt, obwohl Pläne des Bezirksamtes vorliegen, die die Bahnlandwirtschaft am Westkreuz betreffen? 4 Antwort zu 7: Die Bahn-Landwirtschaft ist seit dieser Legislaturperiode nicht mehr im bezirklichen Kleingartenbeirat vertreten. Es obliegt dem Kleingartenbeirat zu entscheiden, ob zu bestimmten Themen Vertreterinnen/Vertreter weiterer Organisationen eingeladen werden. Kleingartenbeiräte haben die Aufgabe, die jeweilige Verwaltung in Kleingartenangelegenheiten zu beraten, sie sind kein Informationsgremium und dienen nicht der Bürgerbeteiligung. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat jedoch mitgeteilt, dass es die Vereine der Eisenbahnlandwirtschaft in direkten Kontakten in geeigneter Weise einbeziehen wird, sollten diese von bezirklichen Planungen, wie zum Beispiel zum Westkreuzpark, betroffen sein. Zur Diskussion der Planungen des Westkreuzparks haben noch vor einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans vier große Veranstaltungen stattgefunden, an denen sich die Eisenbahnlandwirtschaftler intensiv beteiligt haben. Frage 8: Inwieweit ist der Senat dafür, sich für ein Vorkaufsrecht der Kleingärtner gegenüber den Eigentümern einzusetzen wie es in den Kolonien am Spandauer Damm erfolgte? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Aussage möglich.“ Frage 9: Welche Fristen sind für die vorzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen und inwieweit wäre eine Ausweisung als Kleingartengebiet möglich in Folge denkbar? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12914 vom 06.12.2017 zu Frage 3 verwiesen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist jetzt für Mitte 2018 geplant. Im Teil des Landschaftsprogramms 2016 „Erholung und Freiraum“ werden für die Fläche folgende Entwicklungsziele/Maßnahmen benannt: Entwicklung öffentlich nutzbarer und durchgängiger Kleingartenanlagen unter Einbindung in die Freiflächen- und Stadtstruktur, Entwicklung von Grünflächen, Qualifizierung und Neuanlage von vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten , Verbesserung und Neuanlagen eines Grünzuges unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten, Minderung der Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen, Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen. 5 Weitere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“ Frage 10: In welchem Umfang gibt es Kostenschätzungen für die Folgekosten bei Beseitigung von Kleingärten und inwieweit wäre der Senat bereit für diese zusätzlichen Kosten aufzukommen wo doch schon zurzeit, der Etat des Bezirksamtes für die Pflege von Grünanlagen nach eigener Aussage nicht ausreichend ist? Antwort zu 10: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Aufgrund des Standes der Kaufverhandlungen mit den derzeitigen Eigentümern liegen dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Unterpachtverträge der betroffenen Kleingärtner noch nicht schriftlich vor, so dass zum momentanen Zeitpunkt eine Schätzung der Folgekosten nicht möglich ist und somit auch keine belastbare Aussage hierzu erfolgen kann.“ Frage 11: Mit welchen Kosten rechnet der Senat für den dann notwendigen Bau der Brücke über die Ringbahnstraße bzw. Lützenstraße und inwieweit ist hier mit welchen Unterhaltungskosten in Folge zu rechnen? Antwort zu 11: Für das Brückenbauwerk an der Ringbahn-/Lützenstraße wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erstellt. Vor Fertigstellung dieser Studie kann der Senat keine belastbaren Aussagen zu den Kosten treffen. Frage 12: Wie beurteilt der Berliner Senat den Bericht des Berliner Rechnungshofes, dass der Berliner Senat bereits jetzt unzureichend Haushaltsmittel für die vorhandenen Brücken des Landes Berlin vorhält? Antwort zu 12: Der durch die unzureichenden Investitionen der vergangenen Jahre entstandene Instandhaltungsrückstau an der Berliner Infrastruktur ist dem Senat bekannt. Aus diesem Grund hat der Senat monetäre und personelle Verstärkungen im laufenden Haushalt veranlasst. Frage 13: Wie breit soll die Durchwegung durch das Kleingartengebiet werden und inwieweit ist dem Berliner Senat bekannt, dass das Bezirksamt Charlottenburg auf Grund von Bürgerprotesten eine geplante breite Durchwegung von Kleingärten am Spandauer Damm stoppen musste? 6 Antwort zu 13: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat wie folgt Stellung genommen: „Basierend auf den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege), der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Ermittlungen der bemessungsrelevanten Personenzahlen für den Lastfall Spitzenverkehr gemäß DB-Richtlinie 813 werden die geplanten Zuwegungen zum neuen Zugang am Bahnhof Westkreuz derzeit mit einer Wegebreite von 4,00 m geplant. Die endgültige Festlegung der Mindestwegebreite für die geplante Durchwegung von der Ringbahn-/Lützenstraße zur Rönnestraße steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus und kann deshalb nicht abschließend beantwortet werden. Dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf Grund von Bürgerprotesten eine geplante breite Durchwegung von Kleingärten am Spandauer Damm stoppen musste, ist dem Senat nicht bekannt.“ Frage 15: Welche Auffassung des Landesverbands der Kleingärtner gibt es zu den Plänen, die zwar nicht formal, sich so doch inhaltlich zuständig fühlen? Antwort zu 15: Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. hat wie folgt Stellung genommen: „Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. unterstützt die dauerhafte Sicherung von Kleingartenflächen im Bezirk Charlottenburg in jeglicher Form. Das Kleingartenareal Westkreuz besitzt als innerstädtischer Grünzug in einem hochgradig verdichteten Stadtgebiet eine besondere Bedeutung, vor allem für die innerstädtische Klimaregulation und die Erholungsbedürfnisse der Bewohner. Dessen ungeachtet verschließt man sich nötigen stadtentwicklungspolitischen Baumaßnahmen nicht. Bei Überbauung von Kleingartenflächen müssen Ausgleichsflächen in näherer Umgebung geschaffen werden. Der Umfang der Überbauung im Kleingartenareal Westkreuz sollte in einem transparenten Beteiligungsprozess vor Ort ermittelt werden. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. befürwortet das Bestreben der Berliner Kleingartenvereine, ihre Anlagen als öffentliche Erholungsfläche für alle Bürgerinnen und Bürger noch besser zugänglich und einladender zu gestalten. In diesem Sinne steht der Landesverband bei Bedarf den Kleingärtnern am Westkreuz mit seinen Erfahrungen zur Verfügung. Üblicherweise besitzen Kleingartenanlagen einen höheren ökologischen Wert als etwa öffentliche Parkanlagen, da sie weniger versiegelte Fläche, dafür mehr Pflanzen- und Kleintiervielfalt bieten und somit stärker zur innerstädtischen Biodiversität beitragen. Das Kleingartenareal am Westkreuz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem gleichsam geschlossenen Biotop-Verbund entwickelt – für die Innenstadtlage ist dies ein unschätzbarer Wert (z.B. Vorhandensein der Schwarz-Pappel, die in den Roten Listen der Farn- und Blütenpflanzen bundesweit als gefährdet eingestuft wird). 7 Grundsätzlich befürwortet der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. eine Durchwegung von Kleingartenanlagen, um sie in ihren jeweiligen Stadtquartieren zu verankern und für Anwohner und alle anderen Betroffenen (z.B. auch Nutzern von ÖPNV) nutzbar zu machen. In welchem Umfang eine Durchwegung im Kleingartenareal Westkreuz sinnvoll ist, sollte in einem umfassenden Beteiligungsprozess vor Ort ermittelt werden.“ Berlin, den 23.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13937 S18-13937