Drucksache 18 / 13 938 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Unterstützung von sozialausgerichteten Vereinen und Antwort vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13938 vom 03. April 2018 über Unterstützung von sozialausgerichteten Vereinen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Berliner Senat das Engagement von Bürgern und Bürgerinnen im Verein „Kontakte schaffen Leben“? Zu 1.: Der Verein „Kontakte schaffen Leben e. V.“ setzt auf Begegnung und Inklusion. Angebote der Begegnung in der Nachbarschaft sind ein wichtiger Faktor zur Schaffung von Integration in den Sozialraum und zum Abbau von Ressentiments. Der Senat begrüßt es, dass Bürgerinnen und Bürger im Begegnungszentrum des Vereins „Kontakte schaffen Leben e. V.“ auch Menschen mit Behinderungen niedrigschwellige Angebote unterbreiten, um ihnen eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. 2. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht der Berliner Senat für Vereine wie „Kontakte schaffen Leben“, die sich engagiert für die Interessen von behinderten Menschen in Berlin einsetzen? Zu 2.: Vereine wie „Kontakte schaffen Leben e. V.“ können sich je nach Unterstützungsbedarf an die jeweils zuständige Fachverwaltung wenden. Die Regularien etwaiger Förderprogramme können hier direkt erfragt werden. Die Prüfung einer möglichen Unterstützung hängt wesentlich vom Inhalt und Zweck der geplanten Maßnahme ab. Zudem gibt es für einmalige kleinere Projektvorhaben z. B. die Möglichkeit der Beantragung von Sondermitteln (z. B. Erbschaftsmitteln und/oder 2 Stiftungsmittel). Dies hängt maßgeblich vom Inhalt bzw. von der Ausrichtung des Projektes und der fachlichen Bewertung der Maßnahme ab, da die genannten Mittel Zweckbindungen unterliegen. Berlin, den 17. April 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13938 S18-13938a