Drucksache 18 / 13 939 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Anderweitige Nutzung von Sportanlagen und Antwort vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13939 vom 03. April 2018 über Anderweitige Nutzung von Sportanlagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen rechtlichen Status hat der Sportplatz an der Karl-Marx-Straße in der Nähe des U-Bhf. Grenzallee? Zu 1.: Das o.g. Grundstück befindet sich im Privateigentum. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Sportanlage im Sinne des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) vom 06.01.1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560). 2. Inwieweit fällt er unter das Sportfördergesetz und warum wurde er bei der Stellung der ersten Anfrage nicht mit aufgeführt? Zu 2.: Als Privatgrundstück unterliegt das o.g. Grundstück nicht den Vorgaben des SportFG. Aus demselben Grunde wurde es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 913 nicht aufgeführt. 3. Wie sieht der Ausstattungsgrad mit ungedeckten Sportanlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf, in Steglitz-Zehlendorf, in Lichtenberg und in Neukölln im Vergleich zum Soll aus? Zu 3.: Der Sollwert für die ungedeckten Anlagen sieht eine Fläche von 1,47m² pro Einwohner vor und entspricht einem 100% Ausstattungsgrad. Seite 2 von 2 Die Abweichung von diesem Orientierungswert ergibt für den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf eine Überversorgung in Höhe von 19,5% und einen fast passgenauen Ausstattungsgrad im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (1,1%). Der Bezirk Neukölln ist mit - 16,5% unterversorgt und für den Bezirk Lichtenberg ergibt sich ebenfalls eine Unterversorgung in Höhe von -22,7%. Berlin, den 10. April 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13939 S18-13939