Drucksache 18 / 13 940 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Lollapalooza in Westend II und Antwort vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 940 vom 03. April 2018 über Lollapalooza in Westend II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Probleme bereitete die Veranstaltung in lärmrechtlicher Hinsicht am Treptower Park und inwieweit ist aus dieser Sicht nach Meinung des Senats diese anwohnerverträglich? Zu 1.: Für das Lollapalooza Festival 2016 im Treptower Park wurde im Zuge der Vorplanungen eine Schallimmissionsprognose erstellt. Auf deren Basis und unter der Voraussetzung einer mit der Senatskanzlei abgestimmten herausragenden Bedeutung der Veranstaltung wurden in der Genehmigung neben der Einhaltung maximal zulässiger Beurteilungspegel und der Begrenzung kurzzeitiger Geräuschspitzen umfangreiche Lärmminderungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von Wohnersatzraum für besonders betroffene Anwohner gefordert. Durch die Umsetzung des Lärmminderungskonzeptes durch den Veranstalter wurden die prognostizierten Werte größtenteils deutlich unterschritten und die Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben insgesamt eingehalten. Die Immissionssituation in der Umgebung des Festivals auf dem Maifeld 2018 unterscheidet sich von der Situation im Treptower Park durch größere Abstände zwischen den Bühnen und den Anwohnern. Dies schlägt sich in den prognostizierten Pegeln nieder. Es wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Planungen unter entsprechenden behördlichen Auflagen beim bevorstehenden Lollapalooza-Festival zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben führen werden. 2. Von wie vielen Besuchern wurde die Veranstaltung am Treptower Park besucht? Zu 2.: Nach Angaben des Veranstalters besuchten das Festival im Treptower Park täglich ca. 70.000 Besucherinnen und Besucher. 3. Inwieweit hat der Berliner Senat die Initiative für eine Informationsveranstaltung für die Anwohner und Anwohnerinnen ergriffen bzw. mit den Veranstaltern diesbezüglich mit welchem Ergebnis Kontakt aufgenommen? Wann ist mit einer Anwohnerveranstaltung zu rechnen? Seite 2 von 3 Zu 3.: Der Veranstalter hat bisher 2 Schreiben an betroffene Anwohnerinnen und Anwohner versandt. In diesen wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Veranstaltungstermin , Veranstaltungszeiten und mögliche Einschränkungen informiert. Für Anwohnerfragen zum Lollapalooza Festival wurde eine Emailadresse (nachbarschaft @lollapaloozade.com) mitgeteilt. In der 2. Anwohnerinformation vom Februar 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern durch den Veranstalter zugesichert, dass diese zeitnah zum Festivalwochenende über konkrete Maßnahmen, Auf- und Abbauzeiten und relevante Themen unterrichtet werden. In welcher Form die abschließende Information erfolgt, ist noch nicht bekannt. 4. Welches Sicherheitskonzept hat der Veranstalter bei Genehmigung der Veranstaltung vorgelegt und wie sieht es aus? Falls kein Sicherheitskonzept vorgelegt wurde, warum nicht und wann wird ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Zu 4.: Das veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzept kann erst nach Abschluss der noch laufenden Planungen erstellt werden. Dieses wird rechtzeitig vor der Veranstaltung zwischen Veranstalter, Anlagenbetreibern sowie den Berliner Sicherheitsbehörden abgestimmt. 5. Welche Überlegungen stellt der Berliner Senat bezüglich der (äußeren) Sicherheit der Veranstaltung an? Zu 5.: Der Olympiapark Berlin und das Olympiastadion Berlin sind erprobte und bewährte Veranstaltungsorte mit guter Infrastruktur. Im Olympiastadion Berlin finden regelmäßig im Jahr große Musik- und Sportveranstaltungen mit bis zu 74.000 Besuchern störungsfrei statt. Das Maifeld, auf dem die Haupttribünen stehen, fasst bis zu 100.000 Personen. Laut Veranstalter ist nach bisherigem Vorverkauf mit ca. 70.000 bis 75.000 Gästen zu rechnen. In erster Linie ist der Veranstalter für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Die polizeilichen Maßnahmen werden sich unter anderem an den Besonderheiten der Veranstaltungsörtlichkeit, der Zusammensetzung bzw. dem voraussichtlichen Verhalten der Festivalbesuchenden, den zu erwartenden Straftaten und einer Vielzahl weiterer Faktoren orientieren. Zum Schutz sowie zum reibungslosen Ablauf der Veranstaltung wird die Polizei Berlin eine besondere Aufbauorganisation schaffen, welche u.a. den Einsatz von Polizeikräften inner- und außerhalb des Veranstaltungsgeländes vorsieht. 6. Wie ist der Verhandlungsstand bezüglich eines Kombitickets für die Veranstaltung und inwieweit gibt es inzwischen konkretere Überlegungen chaotische Anfahrtssituationen zu vermeiden? Zu 6.: Der Veranstalter befindet sich aktuell in Verhandlungen mit der BVG/VBB zum Abschluss eines Kombitickets für das Jahr 2018. Darüber hinaus finden regelmäßig Besprechungen zwischen dem Veranstalter, der Verkehrslenkung Berlin, der BVG und der S-Bahn sowie der Polizei Berlin statt, um ein zielführendes An- und Abreisekonzept für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr auszuarbeiten. Seite 3 von 3 7. In welchem Umfang ist wann mit Sonderreinigungen durch die BSR im Umfeld des Veranstaltungsortes zu rechnen? Zu 7.: Über die Beauftragung von Sonderreinigungen durch die BSR ist noch nicht entschieden . 8. Über wie viel Jahre wurde der Vertrag mit den Veranstaltern vom Land Berlin für den Standort Westend abgeschlossen? Zu 8.: Die Rahmenvereinbarung ist für die Jahre 2018 und 2019 abgeschlossen. Berlin, den 17. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13940 S18-13940