Drucksache 18 / 13 942 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Mikrokredite aus dem KMU-Fonds für Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis und Antwort vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13942 vom 04. April 2018 über Mikrokredite aus dem KMU-Fonds für Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Zuge des „Masterplans Integration und Sicherheit“ des Landes Berlin aus dem Jahr 2016 hat die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung die gezielte Ansprache und Information von jenen Geflüchteten, die sich für eine Existenzgründung interessieren und auch in Frage kommen, als Maßnahme eingebracht. In diesem Kontext fanden mehrere Fachgespräche mit Stakeholdern der Berliner Gründungsberatungslandschaft sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministerium für Wirtschaft statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde auch die Frage des Zugangs Geflüchteter zu Fördermitteln thematisiert. Da diese Schriftliche Anfrage Sachverhalte betrifft, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, wurde die Investitionsbank Berlin (IBB) um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt der Beantwortung zugrunde. 1. Seit wann können Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis Mikrokredite aus dem KMU-Fonds beantragen? 2. Wie viele Anträge auf Gewährung derartiger Kredite sind bislang bis einschließlich 31.03.2018 eingegangen ? Wie viele davon wurden bislang abschließend positiv bzw. negativ beschieden? Zu 1. und 2.: Ab dem Datum der Veröffentlichung der Pressemitteilung der IBB vom 12.10.2017 bis 31.03.2018 sind 10 Anträge bei der IBB, von denen sieben storniert bzw. abgelehnt wurden, eingegangen. Die restlichen drei Anträge befinden sich in der Prüfung. 3. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der bisher gewährten Kredite? Wie hoch ist das durchschnittliche Volumen eines gewährten (Einzel-)Kredits? 2 4. Auf welchen Geschäftsfeldern und in welchen Branchen betätigen sich die Empfänger bisher gewährter Kredite schwerpunktmäßig? Zu 3. und 4.: Bei jedem gestellten Antrag wurden 25.000,00 EUR beantragt. Eine Gewährung ist bisher noch nicht erfolgt. Die Anträge kommen aus den Bereichen Gastgewerbe, Dienstleistungen und Einzelhandel. 5. Laut Aussage des IBB- Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Allerkamp soll die Öffnung des Programms für Geflüchtete u.a. dadurch motiviert sein, dass in den Herkunftsländern Selbständigkeit eine große Rolle spiele und daher entsprechende Fähigkeiten vorhanden seien. Durch welche Untersuchungen und statistischen Erhebungen ist diese Motivation für die Öffnung des Programms unterlegt? Zu 5.: Diese Aussage stützt sich auf die folgende KfW-Untersuchung (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) : https://www.kfw.de/KfW- Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen- Details_432960.html 6. Welche Voraussetzungen muss ein Antragssteller für die Kreditgewährung erfüllen? Wird u.a. eine Bonitätsprüfung vorgenommen? Werden angesichts des Verzichts auf bankübliche Sicherheiten überhaupt irgendwelche Sicherheiten verlangt? Ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen eine Voraussetzung oder werden Kredite auch an Soloselbständige gewährt? 7. Zu welchen Konditionen im Übrigen (Zinssatz, Laufzeit etc.) werden die Mikrokredite angeboten? Zu 6. und 7.: Die Mikrokredite aus dem KMU-Fonds (KMU: Kleine und mittlere Unternehmen) bestehen bereits seit 2006. Auf der Internetseite der Investitionsbank Berlin (IBB) können im Merkblatt zum Mikrokredit die aktuellen Voraussetzungen zur Darlehensvergabe eingesehen werden. (https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/mikr okredit-aus-kmu/kmu-fonds_mb.pdf) Diese Voraussetzungen, wie z. B. ein tragfähiges Unternehmenskonzept, sind vor der Bewilligung zu erfüllen. Bereits zu Beginn des Jahres 2017 wurde innerhalb der IBB die Möglichkeit abgestimmt, dass auch kürzere Darlehenslaufzeiten, entsprechend der Aufenthaltsdauer der Antragstellerin oder des Antragstellers, akzeptiert werden. Darüber hinaus ist in der Regel keine Sicherheitenstellung für einen Mikrokredit erforderlich. Aufgrund des begrenzten Aufenthaltstitels und der damit verbundenen kürzeren Darlehenslaufzeit werden ebenso Bürgschaften als Zusatzsicherheit akzeptiert. Eine offizielle Pressemitteilung auf der Internetseite der IBB erfolgte am 12.10.2017. (https://www.ibb.de/de/ueber-dieibb /aktuelles/presse/pressemitteilungen/mikrokredite-für-geflüchtete.html) Die Voraussetzungen finden sich im Merkblatt wieder. Die Bonitätsprüfung, die fachliche Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie ein persönliches Interview sowie weitere Überprüfungen sind fester Bestandteil des Antragsverfahrens. Bürgschaften werden aufgrund der kürzeren Darlehenslaufzeit, die mit der Dauer des Aufenthaltstitels korrelieren soll, akzeptiert. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist keine Voraussetzung für die Vergabe von Darlehen. Von Seiten der IBB wird jedoch im Rahmen der Antragstellung und durch regelmäßige Evaluierungen festgestellt, dass durch die bewilligten Mikrokredite aus dem KMU-Fonds und damit verbundenen Vorhaben jährlich mehrere hundert Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen werden. 3 Der Zinssatz für einen Mikrokredit wird regelmäßig aktualisiert und in der Konditionsübersicht veröffentlicht, die auf der Internetseite der IBB zu finden ist: https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/mikro kredit-aus-kmu/mikrokredit_konditionsuebersicht.pdf 8. Mit welcher Ausfallquote kalkuliert die IBB hinsichtlich der Kreditrückzahlung durch Geflüchtete? Wie verhält sich diese Quote im Vergleich zu der kalkulierten Quote hinsichtlich anderer Gruppen von Kreditnehmern ? Zu 8.: Gerade durch den Mikrokredit aus dem KMU-Fonds soll die Existenzgründung noch junger und kleiner Unternehmen in Berlin gefördert werden. Den KMU können durch dieses Förderprogramm langfristige Finanzierungen von Investitionen und damit verbundene Betriebsmittel ermöglicht werden. Um im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens einen einheitlichen Zinssatz für sämtliche Kreditnehmerinnen/ Kreditnehmer zu ermöglichen, wird eine standardisierte Ausfallwahrscheinlichkeit angenommen. Die Förderung ist diskriminierungsfrei, weshalb beispielsweise keine Auswertung der Ausfallwahrscheinlichkeit hinsichtlich der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Branche oder der Religion erfolgt. 9. Inwieweit und in welcher Funktion sind -SINGA Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) -Migration Hub Network gGmbH -Gesellschaft zur Förderung lokaler Entwicklungspotentiale mbH in die Vergabe von Mikrokrediten aus dem KMU-Fonds involviert? Erhalten diese Institutionen eine Vergütung für hiermit zusammenhängende Leistungen/Beratungen? Zu 9.: Die Kreditentscheidung wird alleinig durch die IBB getroffen. Zwischen den genannten Gesellschaften und der IBB gibt es keinen Vertrag, in dem ein Entgelt für Dienstleistungen vereinbart ist. Folglich erhalten die aufgeführten Unternehmen kein Geld von der IBB für ihre Leistungen. Die genannten Einrichtungen sind Teil der Akteurslandschaft, die sich im Berliner Raum der Ansprache und Beratung von Geflüchteten widmet. Einige Projekte bieten gezielt auch Beratung und Coaching für gründungsinteressierte Geflüchtete an. Der Kontakt zu diesen Akteuren ist durch die Teilnahme der Investitionsbank an Netzwerkveranstaltungen zum Thema Selbstständigkeit durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entstanden. Wie mit anderen Unternehmen auch, die Gründungswillige bei der Erstellung von z. B. Businessplänen begleiten, unterbreitet die IBB bereits früh das Angebot, Feedback und dadurch Nachbesserungsmöglichkeiten zum jeweiligen Gründungskonzept zu geben. Dieses Vorgehen habe sich der IBB zufolge erfahrungsgemäß bewährt. Berlin, den 18. April 2018 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13942 S18-13942