Drucksache 18 / 13 949 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Kampf gegen Rockerkriminalität – Der Mord in Kreuzberg vom 03.09.2016 (II) und Antwort vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13949 vom 21. April 2018 über Kampf gegen Rockerkriminalität - Der Mord in Kreuzberg vom 03.09.2016 (II) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse haben das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin mittlerweile zum Mord an Koray A. vom 03.09.2016 in Kreuzberg? 3. Welche konkrete Motivlage liegt nach Einschätzung des LKA Berlin sowie der Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Fall vor? 4. Sind die Ermittlungen in dem Mordfall abgeschlossen oder wurden sie eingestellt? (Mit welchem Ergebnis, bzw. warum?) 6. Wann wurde hinsichtlich des Mordes an Koray A. vom 03.09.2016 Anklage erhoben? Zu 1., 3., 4. und 6.: Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Mitte Juli 2017 wurde Anklage zum Landgericht Berlin - Schwurgerichtskammer - wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben. Die Hauptverhandlung wird am 2. Mai 2018 beginnen. Weitere Angaben sind im Hinblick auf § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch derzeit nicht möglich, da es sich bei den darüber hinausgehenden Umständen um wesentliche Teile der Anklageschrift handelt. 2. Aus welchen Gründen gestalten sich die Ermittlungen als besonders schwierig? Zu 2.: Die Ermittlungen gestalteten sich nicht als "besonders schwierig". 5. Konnten alle Tatverdächtigen festgenommen werden? Zu 5.: Der Angeklagte befindet sich seit dem 9. Dezember 2016 in Haft. Weitere Tatverdächtige gibt es nicht. Berlin, den 18. April 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13949 S18-13949a