Drucksache 18 / 13 950 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 21. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2018) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität – Ist ein Ende des „Wettbüromordprozesses“ in Sicht? (II) und Antwort vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 950 vom 21. März 2018 über Kampf gegen die Rockerkriminalität - Ist ein Ende des „Wettbüromordprozesses“ in Sicht? (II) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Zeugen wurden im „Wettbüromordprozess“ seit Prozessbeginn vernommen? Zu 1.: In dem Verfahren 515 Ks 7/14 wurden bislang 223 Zeugen gehört (Sachverständige ausgenommen). 2. Wie viele Verhandlungstage sind derzeit noch angesetzt? Zu 2.: Derzeit sind bis zum 6. Dezember 2018 noch 51 weitere Hauptverhandlungstermine angesetzt. 3. Wie viele Mobiltelefone wurden von Prozessbeginn an bis heute in den Hafträumen der Angeklagten gefunden? (Aufstellung nach Jahren und Monaten erbeten.) Zu 3.: Es wurden insgesamt 14 Mobiltelefone bei den Angeklagten gefunden. Die Funde schlüsseln sich wie folgt auf: 2014: April (1 x) und September (1 x) 2015: Januar (1 x), Juli (1 x) und Dezember (1 x) 2016: Juni (1 x), Juli (1 x), August (2 x), November (2 x) und Dezember (1 x) 2017: Mai (1 x) und Oktober (1 x) 4. Wurden die Mobilfunkdaten (Textnachrichten, Verbindungsnachweise) der gefundenen Telefone ausgewertet und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht bzw. weshalb dauert die Auswertung so lange? Zu 4.: Die in den Hafträumen der Angeklagten aufgefundenen Mobiltelefone wurden nach der Beschlagnahme durch das Landgericht Berlin jeweils zeitnah durch das Lan- 2 deskriminalamt Berlin ausgewertet und die daraus resultierenden Erkenntnisse zu den Verfahrensakten im laufenden Strafverfahren genommen. 5. Ist davon auszugehen, dass die Tatverdächtigen durch den Besitz von Mobiltelefonen ihre Geschäfte aus der Haft heraus weiter steuern und ggf. Zeugen beeinflussen und/oder einschüchtern? Zu 5.: Die Datenauswertung hat bislang keine prozessrelevanten Erkenntnisse ergeben, die Gegenstand von Erörterungen in der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind. Die gegenwärtige Beweisaufnahme bezieht sich auch auf ein anderes Beweisthema; das anschließende weitere Vorgehen obliegt der Prozessleitungsbefugnis des Gerichts. Dieses ist in der Prozessleitung unabhängig. 6. Wurden seit Prozessbeginn in den Hafträumen der Angeklagten Drogen oder Medikamente gefunden? (Aufstellung nach Jahren und Monaten sowie Art der Substanzen erbeten.) Zu 6.: Seit Prozessbeginn konnten insgesamt 3 x THC-haltige Substanzen mit einem Gesamtgewicht von 2,5 g sichergestellt werden. Im Einzelnen waren dies 0,6 g am 8. März 2016, 0,1 g am 5. Oktober 2016 und 1,8 g am 6. Juli 2017. 7. Wie viele Einsatzstunden leistete die Berliner Polizei seit Prozessbeginn bis heute zu dessen Absicherung und wie viele Einsatzkräfte sind in der Regel pro Prozesstag vorgesehen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Seit Beginn des vorbezeichneten Prozesses am Landgericht Berlin wurden folgende Einsatzkräftestunden geleistet: Erfassungszeitraum Einsatzkräftestunden 2014 4.473 Stunden, 35 Minuten 2015 9.989 Stunden, 10 Minuten 2016 6.256 Stunden, 55 Minuten 2017 3.866 Stunden, 05 Minuten 2018 1.039 Stunden, 45 Minuten Gesamt 25.625 Stunden, 30 Minuten Quelle: Polizei Berlin, Dir 3 A 33, Stichtag: 10.04.2018 In der Regel werden die Verhandlungstage mit 12 Einsatzkräften begleitet. 8. Sind die Prozessbeteiligten in den letzten Jahren durch gewalttätige Aktionen oder Auseinandersetzungen innerhalb der Untersuchungshaft aufgefallen? Wenn ja, was ist konkret passiert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Zunächst wird auf die Antworten auf die Frage 13 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17 769 vom 12. Januar 2016 verwiesen. Seit 2016 kam es zu den folgenden weiteren Vorfällen der Prozessbeteiligten, bei denen von diesen nachweislich die Körperverletzungshandlungen ausgingen: 3 2016: 3 Vorfälle Zwei körperliche Auseinandersetzungen mittels Faustschlag, wobei in einem Fall möglicherweise eine Provokation durch Mitgefangene vorausgegangen war, und einmal aktiver Widerstand gegen eine vollzugliche Maßnahme, welcher bei einem Bediensteten zu einer blutenden Lippe geführt hat. 2017: 1 Vorfall Eine körperliche Auseinandersetzung (gegenseitiger Schlagaustausch) nach möglicherweise einer vorherigen Provokation durch Mitgefangene. Berlin, den 23. April 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13950 S18-13950a