Drucksache 18 / 13 952 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2018) zum Thema: Muslime in Berlin und Antwort vom 13. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13952 vom 06. April 2018 über Muslime in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Nach der Studie des BAMF „Wie viele Muslime leben in Deutschland?“ (2016) lebten Ende 2015 zwischen 4,4 und 4,7 Millionen Muslime in Deutschland. Gemäß der früheren BAMF Studie „Muslim isches Leben in Deutschland“ (2009) leben 6,9 Prozent in Berlin. Die „Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland“, ein Projekt der religionskritischen Giordano -Bruno-Stiftung, geht allerdings davon aus, dass zuletzt 3,6 Mio. „konfessionsgebundene Muslime “ in Deutschland lebten. Das sind 1 Mio. weniger als das BAMF errechnet hat. Sie führt es darauf zurück, „dass viele Menschen, die sich als Muslime bezeichnen, damit nur die Zugehörigkeit zum muslimischen Kulturkreis ausdrücken, nicht jedoch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten muslimischen Konfession…in allen relevanten Bereichen gleichen diese neuen Einwanderer/Flüchtlinge eher der weitgehend säkularisierten deutschen Bevölkerung als der traditionellen (von konservativen Türken dominierten) Gruppe der Muslime in Deutschland.“ Die Welt zitierte den Referatsleiter für nichtchristliche Religionen und Minderheiten im badenwürttembergischen Staatsministerium in dem Artikel „Immer mehr Muslime wenden sich vom Islam ab“ vom 30.8.2017 auf die Frage nach der Zahl der Muslime mit den Worten: „In den meisten auch staatlichen Statistiken in Deutschland werden mit Bezug auf den Islam absurde Fehler gemacht.“ Als Muslime zähle man alle Nachfahren muslimischer Eltern oder alle, die sich irgendwie noch so bezeichnen. Vgl. BAMF: Muslimisches Leben in Deutschland, 23.9.2009, S. 107. Vgl. fowid: „Religionszugehörigkeiten in Deutschland 2015“, 20.12.2016, https://fowid.de/meldung/religionszugehoerigkeitendeutschland -2015 Vgl. Die Welt: „Immer mehr Muslime wenden sich vom Islam ab“, 30.8.2017, https://amp.welt.de/amp/politik/deutschland/article168158878/Immer-mehr-Muslime-wenden-sich-vom-Islam-ab.html Seite 2 von 2 1.) Wie viele Muslime leben aktuell in Berlin? Zu 1.: In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Pflicht zur Angabe der Religionszugehörigkeit gegenüber staatlichen Stellen. Dem Senat von Berlin liegen daher keine Zahlen darüber vor, wie viele Musliminnen und Muslime in Berlin leben. Dem Senat von Berlin sind die vom Abgeordneten aufgeführten Studien und Statistiken bekannt. Darüber hinaus gibt es weitere Zahlen zur Religionszugehörigkeit der Berlinerinnen und Berliner aus dem Statistischen Jahrbuch Berlin und aus dem Zensus 2011. Hierzu wird auf die Schriftliche Anfrage „Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften “ (Drs. 18 / 10051 vom 16. November 2016) verwiesen. 2.) Was ist das Kriterium, um in der Statistik als Muslim gezählt zu werden? Ist dies die Abstammung von muslimischen Eltern/Migration aus einem islamischen Herkunftsland oder das aktive Bekenntnis? Zu 2.: Da der Senat von Berlin keine Statistik über die Anzahl der Musliminnen und Muslime in Berlin führt, besteht keine Notwendigkeit staatlicherseits ein Kriterium festzulegen , wer als Muslimin oder Muslim gezählt wird. Das Bekenntnis zu einer Religion ist Ausdruck der individuellen Religionsfreiheit jeder Bürgerin und jedes Bürgers. 3.) Wie viele Austritte aus dem Islam gab es in den vergangenen 10 Jahren (einzeln nach Jahren aufgelistet )? Zu 3.: Da es in der Bundesrepublik Deutschland keine Pflicht zur Angabe der Religionszugehörigkeit gibt, werden auch die Aus- oder Übertritte nicht staatlich erfasst. Entsprechend liegen dem Senat von Berlin keine Zahlen über Austritte aus dem Islam vor. Berlin, den 13.04.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13952 S18-13952a