Drucksache 18 / 13 953 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2018) zum Thema: Wie viele Funktionen haben die Türen am BER? Mühlenfeld vs. Lütke-Daldrup: Wer hat denn nun recht? und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13953 vom 05.04.2018 über Wie viele Funktionen haben die Türen am BER? Mühlenfeld vs. Lütke-Daldrup: Wer hat denn nun recht? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung der Abgeordneten: Herr Mühlenfeld, in seiner damaligen Funktion als Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, erklärte dem Hauptausschuss am 08.02.17 in seiner 3. Sitzung: „Dr. Karsten Mühlenfeld […]: […] Wir haben ungefähr 5 000 Türen in dem Gebäude, davon sind 1 500 elektronisch gesteuert. Die Türen haben bis zu 100 Funktionen […]. [H.d.V.]“ 1 Im Wortprotokoll der 28. Hauptausschusssitzung vom 06.12.17 ist wiederum zu lesen: „Dr. Kristin Brinker (AfD): […] Dann habe ich eine Frage an Herrn Lütke Daldrup. Ich war letzte Woche im Bauausschuss etwas irritiert, als Sie der Meinung waren, dass die Türen, über die wir hier schon mehrfach gesprochen haben, plötzlich keine 100 Funktionen, sondern nur noch 18 haben. […] Das fand ich etwas seltsam, und ich bitte um Aufklärung.“ 2 Dr. Engelbert Lütke Daldrup […]: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Frau Brinker hat nach den Funktionen der Türen gefragt. Die Funktionen der Türen bewegen sich in einem niedrigen zweistelligen Bereich. [H.d.V.]“ 3 Daher folgende Fragen: 1 Wortprotokoll der 3. Sitzung des Hauptausschusses, S.21, https://www.parlamentberlin .de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-003-wp.pdf 2 Wortprotokoll der 28. Sitzung des Hauptausschusses S.3, https://www.parlamentberlin .de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-028-wp.pdf 3 Ebenda, S.5. 2/3 1. Wie viele Funktionen haben die Türen am BER? Bitte Auflistung: Art der Türen, Anzahl und Art der Funktionen! Zu 1.: Laut Angaben der FBB lassen sich die Funktionen der Türen wie folgt systematisieren : Nach mechanischer Ausstattung können unterschieden werden: o Manuell betätigte Raumabschlüsse bei Shopfassaden (z.B. Horizontalschiebewandanlagen, Gitter u.ä, in Glas und Metall) o Manuell betätigte Türen (Drehtüren, Pendeltüren), z.B. für WC, Büro, Flure, ohne weitere Anforderungen o Kraftbetriebene Türen und Tore, z.B. auch für Personen mit reduzierter Mobilität, Drehtüren, Drehkreuze, Schiebetüren, Rolltore, Sektionaltore, Glaswandanlagen, mit Ansteuerung durch Radar, Taster, Schlüsselschalter, inkl. Sonderkonstruktionen wie Rücklaufsperren (Kombinationen von Drehtüren und Sperrbügeln) Nach rein funktioneller Ausstattung (Safety) können unterschieden werden Türen mit: o Brandschutz (T30/T90) o Rauchschutz, dicht schließender Eigenschaft (dTs) o Explosionsschutz, Sprengwirkungshemmung/Splitterschutz, EMV-Schutz o Widerstand gegen Luftdruck o Einbruchschutz o Nachströmfunktion für die Entrauchungsanlage, o Antipanikfunktion im Verlauf von Fluchtwegen, Feuerwehrzugang. Diese Türen sind gemäß jeweiliger Anforderung mit funktionsadäquaten und zulassungskonformen Ausstattungen versehen Im Bereich Security haben Türen und Tore Funktionen wie: o Einbruchsicherung (Magnetkontakte mit Alarmfunktion in der Einbruchmeldeanlage) o Sicherung der §8-Linie o Zutrittskontrolle (Zutrittsanlage durch online/ offline Kartenleser und/oder Biometrieleser) o Schleusen mit wechselseitig öffnungsabhängigen Steuerungen o Fluchttürsteuerungen (Überwachung durch Zutrittskontrolle) Sonstige Funktionen an Türen o Zustandsüberwachung für die Gebäudeleittechnik (offen/ geschlossen) o Zustandsüberwachung für Schaltanlagen (Trafotüren) Flughafenspezifisch sind Funktionen an Türen, welche zu Boardingprozessen verwendet werden (Gebäudefunktionssteuerung). Dies ist eine automatische Fernsteuerung von Türen über Antriebe für Freischaltung von Boardingwegen. Alle beschriebenen Funktionen träten in unterschiedlichen Kombinationen auf. Zulassungsbedingt seien darüber hinaus Vorgaben der Hersteller zu beachten. Hinzu komme, dass zur Wahrung bautechnischer und bauordnungsrechtlicher Standards fortlaufend Aktualisierungen erforderlich seien. Das habe dazu geführt, dass die beteiligten Errichterfirmen (u.a. Bosch) inzwischen sogar mehr als hundert verschiede- 3/3 ne Ausführungsvarianten an Türen umsetzen mussten. Die Ausführung erfolge gemäß Ausführungsplanung und auf der Basis einer „Türliste“, in der die jeweils zutreffenden Ausstattungsmerkmale erfasst würden. Detailliertere Angaben zu Ausstattung und Zuordnung der Funktionen konkreter Türen / Tore könnten laut FBB aus Sicherheitsgründen nicht gemacht werden. 2. Wer von beiden hat demnach den Hauptausschuss falsch informiert? Zu 2.: Laut Angaben der FBB bezog sich Herr Dr. Mühlenfeld auf die Anzahl der Ausführungsvarianten . Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup zielte hingegen auf vordefinierte Grundausstattungen ab. Für die Umsetzung spezifischer sicherheitstechnischer Anforderungen seien in derzeit 21 unterschiedlichen „Sicherheitsstandards“ bestimmte Ausstattungselemente, u.a. Schlösser, Türöffner, Magnetkontakte, Zutrittskontrollleser , Fluchttürsteuerung und Sprechstellen, planerisch abgebildet. 3. Welche Konsequenzen hat dies? 4. Welche Möglichkeiten stehen den Parlamentariern im Allgemeinen und den Mitgliedern des Hauptausschusses im Besonderen zur Verfügung, um sich gegen solche Desinformation zu wehren? Zu 3. und 4.: Der Senat geht davon aus, dass die Angaben der FBB gegenüber dem Hauptausschuss nach bestem Wissen erfolgten. Die Abweichungen in den Präsentationen ergeben sich aus den dargestellten unterschiedlichen Bezugsnahmen. Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13953 S18-13953a