Drucksache 18 / 13 954 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2018) zum Thema: Warum beantwortet der Senat bestimmte Fragen nicht? – „Details“ zu Optionen der Umsetzung der Schulbauoffensive? - Was gehört noch zum Sektor Staat? – Teil III und Antwort vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13954 vom 5. April 2018 über Warum beantwortet der Senat bestimmte Fragen nicht? – „Details“ zu Optionen der Umsetzung der Schulbauoffensive? – Was gehört noch zum Sektor Staat? – Teil III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In Teil der II der Anfrageserie „Details“ zu Optionen der Umsetzung der Schulbauoffensive? - Was gehört noch zum Sektor Staat? der AfD wurden u.a. folgende zwei Fragen gestellt: „6. Welcher Spielraum zum fremdfinanzierten „Schulinfrastruktur-Geschäft“ ergibt sich hieraus aktuell - und für die nächsten zehn Jahre - für die HOWOGE? 7. Wieviel Schulden könnte die HOWOGE aufnehmen, um ins „Schulinfrastruktur-Geschäft“ mit dem Staat als Transaktionspartner einzusteigen, wenn man die Umsatzanteil- und die Eigenkapitalfinanzierungsgrad-Restriktion einbezieht? [H.d.V.]“ 1 Der Senat antwortete: „Zu 6. und 7.: Nach der aktuellen Planung kann die HOWOGE die für die Umsetzung des Schulbauprogramms notwendigen Kredite am Markt aufnehmen, ohne dass die HOWOGE vom Marktproduzent zum Extrahaushalt reklassifiziert würde.“ 2 Demnach wurde Frage 6. und 7. nicht beantwortet. 1. Warum hat der Senat die Fragen 6. und 7. in Drs. 18/13752 nicht beantwortet? Zu 1.: Bei abgefragten Angaben zum Finanzierungsspielraum der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) handelt es sich um vertrauliche Unternehmensdaten . Dem trägt der Senat bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen Rechnung. 1 Drucksache 18/13752 2 Ebenda. 2/2 2. Welcher Spielraum zum fremdfinanzierten „Schulinfrastruktur-Geschäft“ ergibt sich aus den Darlegungen des Senats in Drs. 18/12712 und Drs. 18/13752 für die nächsten zehn Jahre für die HOWOGE? Bitte tabellarische Darstellung: Jahr, Fremdfinanzierungsspielraum des „Schulinfrastruktur- Geschäftes“, Eigenkapital, Fremdkapital gesamt! Bitte Betragsangaben in Euro! Zu 2.: Bei den erbetenen Angaben handelt es sich um unternehmensinterne Planungen. Als Geschäftsgeheimnisse sind sie vertraulich, so dass hierzu keine Angaben im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage gemacht werden können. 3. Wieviel Schulden könnte die HOWOGE aufnehmen, um ins „Schulinfrastruktur-Geschäft“ mit dem Staat als Transaktionspartner einzusteigen, wenn man die in Drs. 18/12712 und Drs. 18/13752 erläuterten Umsatzanteil- und die Eigenfinanzierungsgrad-Restriktionen einbezieht? Bitte Betragsangaben in Euro! Zu 3.: Wegen der Bedeutung der Umsatzschwelle von 20% sowie der Eigenfinanzierungsgradschwelle von 50% für die Qualifikation als Marktanbieter oder als Sektor Staat wird auf die Antworten zu den vorausgegangenen Schriftlichen Anfragen 18/12712 und 18/13752 verwiesen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die benannten Schwellen nicht über- bzw. unterschritten . Die HOWOGE ist somit Marktanbieter. Gleiches gilt für die aktuelle Planung. Betragsgenaue Angaben über die Zukunft sind naturgemäß nicht möglich. 4. Welche Gesellschaft bzw. Wohnungsbaugesellschaft könnte noch ähnlich wie die HOWOGE ins „Schulinfrastruktur-Geschäft“ einsteigen? 5. Könnte die Berlinovo ins „Schulinfrastruktur-Geschäft“ einsteigen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4. und 5.: Grundsätzlich könnten auch die anderen fünf Wohnungsbaugesellschaften oder die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) Teile der Schulsanierungen bzw. des Schulneubaus übernehmen. Allerdings muss beachtet werden, dass die Hinzuziehung weiterer Akteure die Komplexität der Abstimmungsprozesse zwischen allen Beteiligten erheblich steigern würde und bereits deshalb untunlich wäre. Berlin, den 23. April 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13954 S18-13954