Drucksache 18 / 13 958 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2018) zum Thema: Ermittlungen zum Mord an Burak B. – Stand 2018 und Antwort vom 23. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 958 vom 04. April 2018 über Ermittlungen zum Mord an Burak B. – Stand 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Nacht vom 4. auf den 5. April 2012 wurde der damals 22-jährige Burak B. von einem bisher unbekannten Täter in der Nähe des Krankenhauses Neukölln erschossen. Zwei seiner ebenfalls anwesenden Freunde wurden schwer verletzt. Nach bisherigem Erkenntnisstand bestand keinerlei Bekanntschaftsbeziehung zwischen Täter und den Geschädigten. Die kurz nach der Tat gegründete Gedenkinitiative weist darauf hin, dass mehrere Indizien dafür sprechen, dass ein extrem rechter Tathintergrund vorliegen könnte. Bis heute konnte die Tat nicht aufgeklärt werden. Wird im Fall des am 5. April 2012 getöteten Burak B. noch durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt? Zu 1.: Ja, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Polizei Berlin dauern an. 2. Welche konkreten ermittlungstechnischen Schritte sind im Fall des getöteten Burak B. durch welche jeweiligen polizeilichen Dienststellen seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş vom 12. April 2016 (Drs.-Nr. 17/18387) unternommen worden? Kam es a.) zu Hausdurchsuchungen, b.) zu Ortsbegehungen, c.) zu Observationen, d.) zum Einsatz von Ermittlungsinstrumenten anderer Art? Wenn ja, welche und wann jeweils, mit welchen jeweiligen Ergebnissen? Zu 2. - 2. d.: Seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18387 wurden die Ermittlungen beim Landeskriminalamt Berlin (LKA Berlin) durch die zuständige 6. Mordkommission fortgeführt. Hauptaugenmerk der Ermittlungen lag dabei auf der Auswertung und Ausermittlung von Hinweisen. Die dazu erforderlichen polizeilichen Maßnahmen umfassten Ermittlungen zu Personen, Befragungen und Vernehmungen sowie kriminaltechnische Untersuchungen. Ausführungen zu den gewonnenen Seite 2 von 9 Erkenntnissen sind dem Senat aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin nicht möglich. 3. Bezieht die Operative Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex) beim Polizeiabschnitt 56 den bisherigen Ermittlungsstand im Mordfall Burak B. in ihre Arbeit mit ein? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Ein umfassender Ermittlungsstand zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. ist der Operativen Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex) beim Polizeiabschnitt 56 nicht bekannt. Die Informationshoheit und die Ermittlungsführung obliegen der zuständigen 6. Mordkommission beim LKA Berlin sowie der Staatsanwaltschaft Berlin. Die Dienstkräfte der OG Rex sind jedoch hinlänglich sensibilisiert und tauschen die im Bedarfsfall benötigten Informationen mit der Fachdienststelle aus. 4. Bezieht die LKA-Ermittlungsgruppe Rechte Straftaten in Neukölln (EG RESIN) den bisherigen Ermittlungsstand im Mordfall Burak B. in ihre Arbeit mit ein? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde im Hinblick auf Zusammenhänge zwischen der jüngsten rechten Anschlagsserie in Neukölln und dem Mord an Burak B. ermittelt? Wenn ja, welche Tathergänge, Personen, Sachverhalte etc. wurden wann mit welchen genauen jeweiligen Ergebnissen geprüft? Zu 4. und 5.: Die EG RESIN „Ermittlungsgruppe Rechtsextremistische Straftaten in Neukölln“ der für Staatschutzangelegenheiten zuständigen Abteilung LKA 5 bezieht in ihre Ermittlungen auch Erkenntnisse aus dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. mit ein. Dazu gehört ein fortwährender Austausch samt Prüfung von relevanten Informationen mit der 6. Mordkommission bezüglich der jeweiligen Ermittlungsstände. Derzeit sind keine Zusammenhänge zwischen dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. und den bei der EG RESIN in Bearbeitung befindlichen Straftaten erkennbar. Aufgrund der teilweise andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin sind dem Senat hier keine weiterführenden Angaben möglich. 6. Konnte im Rahmen der Ermittlungen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Zusammenhang zwischen den beiden Mordfällen Burak B. und Luke H. hergestellt werden? Wenn ja, welcher genau? Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht? 7. Welche konkreten Umstände haben dazu geführt, dass gegen den Täter im Mordfall Luke H., R. Z., nicht auch hinsichtlich einer möglichen Täterschaft im Fall des ermordeten Burak B. ermittelt wird? Zu 6. und 7.: Im Zuge der Bearbeitung der beiden Tötungsdelikte wurden sowohl Ermittlungen bezüglich eines Zusammenhangs zwischen beiden Taten sowie einer möglichen Täterschaft des Z. geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Beweismittel vor, die einen Zusammenhang zwischen beiden Taten erkennen lassen. Eine ausführliche Beantwortung der Frage ist dem Senat aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin nicht möglich. 8. Trifft es zu, dass eine Lichtbildvorlage oder Gegenüberstellung mit R. Z. auf Bitten eines oder mehrerer Zeugen oder Geschädigten im Fall Burak B. abgelehnt wurde? Wenn ja, aus welchen genauen Gründen? Seite 3 von 9 Zu 8.: Nein. 9. Wurde im Rahmen der Ermittlungen im Mordfall Burak B. geprüft, ob und inwiefern der Täter aus dem Kreis der Besucher*innen des zeitgleich stattfindenden Volksfestes Britzer Baumblüte 2012 stammen könnte? Zu 9.: Im Rahmen der umfassenden Ermittlungen ergaben sich bisher keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den Gästen des Volksfestes „Britzer Baumblüte“ und dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B.. 10. Wurde im Rahmen der Ermittlungen ausgeschlossen, dass die Tat in einem Zusammenhang mit dem Britzer Baumblütenfest stand? Wenn ja, wie genau? Zu 10.: Da die Täterschaft weiterhin ungeklärt ist, kann auch ein Zusammenhang mit dem Britzer Baumblütenfest nicht in Gänze ausgeschlossen werden. 11. Hat der Senat Erkenntnisse über Besucher*innen des Volksfestes Britzer Baumblüte 2012, die der extrem rechten Szene entstammen? Wenn ja, sind solche dort in Erscheinung getreten? Sind solche in Folgejahren in Erscheinung getreten, und wenn ja, in welchen? Zu 11.: Zu Gästen des Volksfestes wurden und werden durch die Polizei Berlin grundsätzlich keine Daten erhoben und gespeichert. Im Jahr 2012 wurde gegen eine Person eine Anzeige wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) aufgenommen. Diese Person ist in den Folgejahren im Zusammenhang mit dem Volksfest „Britzer Baumblüte“ nicht wieder mit strafbaren Handlungen in Erscheinung getreten. Ein Zusammenhang zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. konnte nicht hergestellt werden. 12. Nach Auskunft der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u.a. “Zum Stand der Ermittlungen im Fall Burak B. und Luke H.” (BT-Drs. 18/7442) hat das LKA Berlin im damaligen “Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechts” (GAR) jeweils am 5. April, 10. April, 12. April und 19. April 2012 über den Fall berichtet. a.) Warum und mit welchen jeweiligen Berichtsinhalten wurde zu den jeweiligen Terminen im GAR durch das LKA berichtet? Zu 12. a.: Das LKA Berlin berichtete im Rahmen der wöchentlichen Besprechung in der Arbeitsgruppe Lage (AG Lage) im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechts (GAR) zu den Terminen 5. April, 10. April, 12. April und 19. April 2012 jeweils über tagesaktuelle Erkenntnisse aus den Ermittlungen zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B., da aufgrund der in allen Richtungen offenen Ermittlungen auch Bezüge zum Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus nicht ausgeschlossen werden konnten. b.) Wurde der Fall seitdem noch weitere Male im GAR bzw. im “Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum” (GETZ) thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis jeweils? Seite 4 von 9 Zu 12. b.: Der Fall wurde darüber hinaus nicht mehr im Rahmen der Lagebesprechungen im GAR oder im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert. c.) Wie beeinflussten die Berichte die Ermittlungen im Mordfall Burak B.? Zu 12. c.: Die Erörterung des Falls im GAR führte zu keinem Rückfluss von Informationen von anderen dort vertretenen Behörden. Ein Einfluss auf die Ermittlungen war folglich nicht gegeben. 13. Aus welchen Gründen sprach die Polizei im Anschluss an die Berichte im GAR davon, dass “in alle Richtungen” ermittelt würde? Zu 13.: Durch die Berichterstattung im GAR ergaben sich keine belastbaren Hinweise auf eine politische Tatmotivation, so dass es sachgerecht war, weiterhin ergebnisoffen zu ermitteln und dabei eine politische Tatmotivation weder in Gänze anzunehmen noch auszuschließen. 14. Berichtete das LKA Berlin im GAR oder im GETZ auch über den Mord an Luke H.? Wenn ja, a.) zu welchem jeweiligen Datum, b.) mit welchen jeweiligen Ergebnissen und Berichtsinhalten? c.) Wie beeinflussten die Berichte die Ermittlungen im Mordfall Luke H.? Wenn nein, warum nicht? Zu 14. - 14. c.: Durch das LKA Berlin erfolgte weder im GAR noch im GETZ eine Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil des Luke H., da es bereits unmittelbar nach der Tat zur Identifizierung des Tatverdächtigen kam. 15. Berichtete das LKA Berlin im GETZ auch über die jüngste Brandanschlagsserie in Neukölln? Wenn ja, a.) zu welchem jeweiligen Datum, Zu 15. und 15. a.: An den nachfolgend genannten Tagen wurde durch das LKA Berlin im GETZ über die Brandanschlagsserie in Berlin-Neukölln berichtet: - 28. Juni 2016, - 18. Oktober 2016, - 17. Januar 2017, - 24. Januar 2017, - 26. Januar 2017, - 9. Februar 2017, - 4. Mai 2017, - 13. Juli 2017 und - 1. Februar 2018. b.) mit welchen jeweiligen Ergebnissen und Berichtsinhalten? c.) Wie beeinflussten die Berichte die Ermittlungen zur jüngsten Brandanschlagsserie in Neukölln? Seite 5 von 9 Zu 15. b. und c.: Das LKA Berlin berichtete im Rahmen der wöchentlichen Besprechungen in der AG Lage im GETZ anlassbezogen über die Brandanschlagsserie in Neukölln zu den unter 15. und 15. a genannten Terminen. Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten erbrachte die Berichterstattung keine substanziellen Ergebnisse für die weiteren Ermittlungen. 16. Wie viele und welche Art Delikte, die der Kategorie Phänomenbereich (PMK) rechts zugeordnet werden, registrierte die Polizei im direkten Umfeld zu den Tatorten der Mordfälle Burak B. und Luke H. jeweils in den Jahren seit 2012? (Bitte nach Jahr, Monat, Tatort und Deliktsbereich einzeln aufschlüsseln.) Zu 16.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstandssowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). Seite 6 von 9 Zur Eingrenzung und besseren Darstellung des direkten Umfelds der einzelnen Tatorte erfolgt die Darstellung nach Aufschlüsselung für den jeweiligen polizeilichen Kontaktbereich (KOB) 5610 zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. sowie dem KOB 5517 zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Luke H.. KOB 5610: Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. Zähldelikt Deliktsbereich Tatzeit Straße Ortsteil § 86a Strafgesetzbuch (StGB) Propagandadelikte 12.06.2012 08:00 Ortolanweg Britz § 86a StGB Propagandadelikte 30.08.2012 17:00 Ortolanweg Buckow § 303 StGB sonstige Delikte 26.02.2013 14:00 Rudower Str. Buckow § 303 StGB sonstige Delikte 07.03.2013 12:00 Möwenweg Laubsängerweg Ortolanweg Buckow § 86a StGB Propagandadelikte 11.02.2014 10:52 Ortolanweg Buckow § 86a StGB Propagandadelikte 03.08.2015 07:00 Rohrdommelweg Britz § 86a StGB Propagandadelikte 09.05.2016 13:00 Rudower Str. Buckow § 86a StGB Propagandadelikte 01.11.2016 08:30 Laubsängerweg Buckow § 306 StGB sonstige Delikte 11.07.2017 02:30 Wiedehopfweg Buckow § 242 StGB sonstige Delikte 07.11.2017 18:30 Parchimer Allee Britz KOB 5517: Tötungsdelikt zum Nachteil des Luke H. Zähldelikt Deliktsbereich Tatzeit Straße Ortsteil § 86a StGB Propagandadelikte 01.01.2012 10:00 Siegfriedstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 02.01.2012 08:32 Siegfriedstr. Neukölln § 223 StGB Gewaltdelikte 06.03.2012 13:40 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 09.07.2012 14:20 Karl-Marx-Str. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 09.09.2012 09:15 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 04.10.2012 11:00 Karl-Marx-Str. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 15.11.2012 21:00 Hertastr. Neukölln § 303 StGB Sonstige Delikte 29.10.2013 Reinholdstr. Neukölln Seite 7 von 9 Zähldelikt Deliktsbereich Tatzeit Straße Ortsteil 12:33 § 86a StGB Propagandadelikte 29.01.2014 12:00 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln § 185 StGB Sonstige Delikte 01.03.2014 18:05 Hermannstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 25.03.2014 07:00 Nogatstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 19.05.2014 16:43 Hermannstr. Neukölln § 185 StGB Sonstige Delikte 24.05.2014 14:10 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 08.06.2014 12:00 Nogatstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 28.08.2014 13:05 Hertastr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 10.07.2015 21:30 Emser Str. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 20.11.2015 23:10 Emser Str. Neukölln § 185 StGB Sonstige Delikte 24.08.2016 10:13 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln § 224 StGB Gewaltdelikte 15.03.2017 06:00 Silbersteinstr. Neukölln § 130 StGB Sonstige Delikte 16.06.2017 Silbersteinstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 21.07.2017 21:30 Siegfriedstr. Neukölln § 223 StGB Gewaltdelikte 21.07.2017 21:30 Siegfriedstr. Neukölln § 86a StGB Propagandadelikte 31.07.2017 Siegfriedstr. Neukölln § 130 StGB Sonstige Delikte 07.10.2017 22:30 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln 17. Zu welchem Datum jeweils wurden wie viele Zeug*innen in den Mordfällen Luke H. und Burak B. durch welche ermittelnde Behörde vorgeladen? Zu 17.: Während der Ermittlung zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Luke H. erfolgten die nachfolgend dargestellten Vorladungen: Datum Vorgeladen durch Anzahl der Vorgeladenen 20.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 4 21.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 3 22.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 23.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 4 24.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 28.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 Seite 8 von 9 29.09.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 3 14.10.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 04.11.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 2 09.11.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 11.11.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 2 12.11.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 13.11.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 2 10.12.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 22.12.2015 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 17.02.2016 LKA 115 (5. Mordkommission) 1 Während der Ermittlung zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. erfolgten die nachfolgend dargestellten Vorladungen: Datum Vorgeladen durch Anzahl der Vorgeladenen 05.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 5 06.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 07.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 3 08.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 09.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 11.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 12.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 3 13.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 14.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 15.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 16.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 17.04.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 20.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 24.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 25.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 26.04.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 03.05.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 24.05.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 25.05.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 20.07.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 03.09.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 12.09.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 23.10.2012 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 07.05.2014 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 03.06.2014 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 12.03.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 03.05.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 28.05.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 04.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 08.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 09.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 10.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 12.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 17.06.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 07.07.2015 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 Seite 9 von 9 11.02.2016 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 05.04.2016 LKA 116 (6. Mordkommission) 2 25.07.2016 LKA 116 (6. Mordkommission) 1 a.) Bei wie vielen der Zeug*innen lagen polizeiliche Vorkenntnisse im Bereich PMK rechts vor? b.) Bei wie vielen der Zeug*innen lagen Vorstrafen vor? c.) Waren Zeug*innen der Reichsbürgerszene zuzuordnen? Wenn ja, wie viele? d.) Waren Zeug*innen der extremen rechten Szene zuzuordnen? Wenn ja, wie viele? Zu 17. a. bis 17. d.: Eine Beantwortung der Frage ist dem Senat nicht möglich, da die polizeilichen Vorerkenntnisse zu Zeugen vor den Vernehmungen zwar geprüft, aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht abgelegt oder gespeichert werden. 18. Wurden nach der Verurteilung des Mörders von Luke H., R. Z., noch weitere Untersuchungen im Hinblick auf mögliche Verbindungen zur Reichsbürgerszene vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 18.: In dem Ermittlungsverfahren wurden zu keinem Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte für eine Beteiligung von Angehörigen der Reichsbürgerszene bekannt. Berlin, den 23. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13958 S18-13958