Drucksache 18 / 13 963 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 04. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2018) zum Thema: Sicherer Fußverkehr zwischen Biesdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wuhlheide und Antwort vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13963 vom 04. April 2018 über Sicherer Fußverkehr zwischen Biesdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wuhlheide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Wegesicherheit vom S-Bahnhof Wuhlheide nach Biesdorf-Süd insbesondere für Fußgänger, Kinder und ältere Menschen? Antwort zu 1: Auf dem befestigten Gehweg vom S-Bahnhof Wuhlheide in Richtung Biesdorf-Süd auf der südlichen bzw. östlichen Seite liegt kein akutes Sicherheitsdefizit für Fußgängerinnen/Fußgänger vor. Allerdings ist die Fußwegverbindung zwischen dem S- Bahnhof Wuhlheide und Biesdorf nicht optimal, da unmittelbar südlich von Biesdorf-Süd abschnittsweise beidseitig kein befestigter Gehweg vorhanden ist. Darüber hinaus müssten Fußgängerinnen/Fußgänger von Biedsorf-Süd auf dem westlichen Gehweg von Biesdorf-Süd kommend im Bereich der Bushaltestelle die Fahrbahnseite wechseln, da dort der Gehweg endet und als Radverkehrsanlage weitergeführt wird. Die hohe Kfz-Belastung auf der Köpenicker Straße, insbesondere im Berufsverkehr, als auch der kurvige Straßenverlauf erfordern die Aufmerksamkeit der Fußgängerinnen/Fußgänger und gegebenfalls Wartezeiten vor dem Queren der Fahrbahn. Für Fußgängerinnen/Fußgänger aus Biesdorf-Süd besteht allerdings bereits in der Köpenicker Straße in Höhe Irmastraße die Möglichkeit, die Köpenicker Straße sicher über einen Fußgängerüberweg (FGÜ) zu queren. 2 Frage 2: Welche Rolle spielt dabei der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick „Neuer Fußgängerüberweg für sicheren Fußverkehr zwischen Biesdorf-Süd und dem S-Bahnhof Wuhlheide“ (Drucksache – VIII/0126)? Frage 3: Welche Rolle spielt dabei des Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf „Fußgängerüberweg zum S-Bahnhof Wuhlheide“ (Drucksache – VIII/0252)? Antwort zu 2 und 3: Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick war Anlass, den Standort Köpenicker Straße in Nähe der Bushaltestelle erneut in der Arbeitsgruppe (AG) „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ zu behandeln, nachdem dieser Standort bereits im Sommer 2017 aufgrund eines Antrags eines Bürgers auf Einrichtung eines FGÜ in dieser AG geprüft wurde. Eine Querungshilfe wurde damals aufgrund der geringen Anzahl der dort querenden Fußgängerinnen/Fußgänger nicht für erforderlich gehalten. Dieses Prüfergebnis wurde nun von AG Teilnehmenden (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin und Mitarbeiter des Polizeipräsidenten) erneut bestätigt. Vertreterinnen oder Vertreter des Bezirksamtes Treptow-Köpenick nahmen an den Abstimmungen in den Arbeitgruppensitzungen und dem durchgeführten Ortstermin zu diesem Standort, trotz Einladung, nicht teil. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ist der AG bislang nicht bekannt gewesen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Aussage von Stadtrat Johannes Martin „Nach aktueller Rücksprache mit Sen UVK und den vorliegenden Protokollen wird die Notwendigkeit für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht gesehen.“ aus einer Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage (KA-239/VIII)? Antwort zu 4: Die Aussage des Stadtrates Herrn Johannes Martin bezieht sich auf die Prüfergebnisse der AG „Förderung des Fußverkerhs/Querungshilfen“ und geht daher mit denselben konform. Frage 5: Welche Möglichkeit haben Bezirke und betroffene Bürger*innen im Grundsatz die Wegesicherheit insbesondere für Kinder und ältere Menschen zu verbessern? Frage 7: Welche formalen und rechtlichen Möglichkeiten haben Bezirke mit zwei BVV-Beschlüssen im Rücken den Senat zum Handeln zu bewegen? Antwort zu 5 und 7: Der Senat ist nicht der alleinige Entscheider über die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgängerinnen/Fußgänger. In Berlin ist es seit Jahren Praxis, darüber gemeinsam mit den Bezirksämtern, der jeweilig zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in 3 der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ zu befinden. Die Bezirksämter können dazu eigene Standortvorschläge bzw. Vorschläge (von Bürgern) einbringen. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Einrichtung einer Querungshilfe. Frage 6: Nach welche Kriterien bewertet der Senat den Bedarf an einer Verbesserung der Wegesicherheit für das Genehmigen bzw. Verbieten von Maßnahmen? Antwort zu 6: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleiteten AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ richten sich nach Kriterien einschlägiger Vorschriften und Richtlinien wie z. B. die Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), den vorhandenen Kfz- und Fußgänger- Belastungszahlen, den vorgebrachten Angaben der Antragstellerinnen/Antragsteller und den konkreten örtlichen Verhältnissen. Frage 8: Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- aber auch des Radverkehrs in der südlichen Köpenicker Straße als Verbindung des Siedlungsgebites mit dem S-Bahnhof Wuhlheide wird der Senat in den kommenden fünf Jahren (vor Inbetriebnahme der TVO) gestatten/ unterstützen/ durchführen? Antwort zu 8: Der Senat plant zurzeit keine Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs in diesem Abschnitt der Köpenicker Straße in den kommenden fünf Jahren. Berlin, den 18.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13963d S18-13963