Drucksache 18 / 13 964 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 06. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2018) zum Thema: Berliner Islamforum: Sachstand und Perspektiven und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13964 vom 06. April 2018 über Berliner Islamforum: Sachstand und Perspektiven ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Institutionen sind aktuell am 2005 ins Leben gerufenen Islamforum beteiligt (bitte auflisten)? Zu 1.: Beteiligte Institutionen des Islamforums Berlin (2015): Veranstalter Beauftragter des Senats für Integration und Migration Vertreter/in für die muslimischen Organisationen Dachverbände, Moscheegemeinden, Vereine etc. Deutschsprachiger Muslimkreis e. V. DITIB Landesverband Berlin e. V. Forum Muslime Tempelhof-Schöneberg - Mariendorfer Moschee Haus der Weisheit Initiative Berliner Muslime (IBMUS) Inssan e. V. Interkulturelles Zentrum für Dialog und Bildung Islamische Föderation in Berlin Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V. (IGS) - Berlin 2 Islamisches Kultur- und Erziehungszentrum Berlin e. V. Islamisches Kulturzentrum der Bosniaken in Berlin e. V. Khadija Moschee Kulturzentrum Anatolischer Aleviten e. V. Muslimisches SeelsorgeTelefon (MuTeS) Sermerkand Moschee Teiba Kulturzentrum e. V. Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) Verband der islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) Zentralrat der Muslime Deutschland - Berlin Migrantenorganisationen Türkische Gemeinde zu Berlin e. V. Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg Religionsgemeinschaften Erzbistum Berlin Evangelische Akademie zu Berlin Jüdische Gemeinde zu Berlin Politik und Verwaltung Landesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Migrationsbeauftragten (2 Personen) Rat der Bürgermeister (2 Personen) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Senatsverwaltung für Kultur und Europa Sonstige Quartiersmanagement Körnerpark Quartiersmanagement Moabit West Quartiersmanagement Soldiner Straße 2. Wird der Mitgliederkreis der beteiligten Institutionen kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst und wurden seit 2015 neue Institutionen in das Gremium berufen? Anhand welcher Kriterien wird der Mitgliederkreis erweitert? Gibt es umgekehrt Ausschlusskriterien und wenn ja, welche? 3. Sind jüngere liberale Organisationen wie die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, der Liberal-Islamische Bund oder das Muslimische Forum mittlerweile Mitglieder des Islamforums? Falls nein, warum nicht? Zu 2. und 3.: Das Islamforum hat 2013 eine Arbeitsgruppe einberufen, die Leitlinien zur Aufnahme islamischer, zivilgesellschaftlicher und staatlicher Berliner Akteurinnen und Akteure entwickelt hat. Festgelegt wurde, dass ein Auswahlgremium, bestehend aus insgesamt 8 Personen über die Neuaufnahme von Mitgliedern bzw. Institutionen oder Organisationen entscheiden soll. Die Personen werden von den Mitgliedern des Islamforums benannt. Die Zusammensetzung besteht aus jeweils 4 Vertreterinnen bzw. Vertretern von den muslimischen Organisationen und 4 Vertreterinnen und 3 Vertretern aus Verwaltungen bzw. Zivilgesellschaft. Die Aufnahmeentscheidungen basieren auf der Auswertung der Bewerbungsunterlagen der antragstellenden Organisationen. Bewertungskriterien sind u. a., dass die inhaltliche Ausrichtung der Organisation dem Selbstverständnis des Islamforums entspricht, die Organisation den konstruktiven Dialog unterstützt und es sich nicht um eine Einzelperson handelt. Die Aufnahmeentscheidungen sollen möglichst im Konsens erfolgen. Im Jahr 2015 hat das Auswahlgremium getagt und es wurden folgende Mitglieder bzw. Organisationen/Institutionen aufgenommen: - Deutschsprachiger Muslimkreis (DMK) - Muslimisches Seelsorgetelefon (MuTeS) - Teiba-Kulturzentrum - Berliner Vertretung der Islamischen Gemeinschaft der Schiiten in Deutschland (IGS) - Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Von den genannten Organisationen liegen bislang keine Bewerbungsunterlagen vor. 4. Mit welchen Themen hat sich das Islamforum in dieser Legislaturperiode befasst und wie ist die weitere Themenplanung für dieses Jahr? 5. In welcher Form werden Anliegen oder Beschlüsse des Islamforums an die zuständigen Senatsverwaltungen und an das Abgeordnetenhaus herangetragen? 6. Bereits 2016 waren religiöse Konflikte an Schule Thema im Islamforum. Werden aufgrund der Aktualität die Themen Antisemitismus, religiöse Konflikte und Mobbing aus religiösen Gründen an Schulen, und ganz generell der Umgang mit religiöser Pluralität auf die Agenda gesetzt? Wenn nein, welche anderen geeigneten Foren bieten sich aus Sicht des Senats an, solche Fragen auch mit muslimischen AkteurInnen zu diskutieren? Zu 4., 5. und 6.: Das Berliner Islamforum wurde im Jahr 2005 vom Integrationsbeauftragten des Senats und der muslimischen Akademie ins Leben gerufen. Hintergrund war seinerzeit die Überzeugung, dass es ein Gremium geben sollte, in dem Vertreterinnen und Vertreter muslimischer Organisationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und der verschiedenen Senatsund Bezirksverwaltungen in einem geschützten Raum auf Augenhöhe über ihre Belange sprechen und gegebenenfalls Lösungsstrategien entwickeln können. In der ersten Jahreshälfte 2017 fand keine Sitzung des Islamforums statt. Der Grund war, dass senatsseitig eine andere Federführung vorgeschlagen worden war. Diese ließ sich nicht umsetzen, da das Islamforum kein institutionalisiertes Gremium der Berliner Verwaltung ist und die Verlagerungsentscheidung lediglich mit dem Einverständnis der muslimischen Organisationen umsetzbar gewesen wäre. Die muslimischen Vertreterinnen und Vertreter votierten für die Beibehaltung der bisherigen Ansiedlung. Dieser Konsultationsprozess nahm einige Zeit in Anspruch. 4 Das Islamforum ist kein Gremium, das Beschlüsse fasst, sondern vorrangig den Zielen dient, die nachfolgend anhand des 2013 erarbeiteten Grundsatzpapiers, das unter http://www.berlin.de/lb/intmig/themen/islamforum-berlin/ abrufbar ist, wiedergegeben werden: „Das Islamforum Berlin ist ein Gremium, das mit den Mitteln des Dialogs und der Verständigung seinen Beitrag für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen in Berlin leisten möchte. Es geht darum, die Gemeinsamkeiten zu stärken, dabei Unterschiede zu respektieren und die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern muslimischen Glaubens zu fördern. (…) Das Islamforum Berlin unterstützt die Partizipation von Musliminnen und Muslimen am gesellschaftlichen Leben in Berlin. Wichtig ist, dass der Dialog im Islamforum „auf Augenhöhe“ geführt wird. So kann das Islamforum den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der vielfältigen Einwanderungsstadt Berlin stärken. Das Islamforum Berlin ist das zentrale Berliner Gremium zum Gedankenaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern Berliner Moscheegemeinden, staatlichen Vertreterinnen und Vertretern, anderen Religionsgemeinschaften und weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere der Migranten-Communities. (…) Das Islamforum Berlin zielt auf eine Stärkung des offenen Dialogs, Austausches und Informationsflusses zwischen muslimischen Gruppen, politisch Verantwortlichen, staatlichen Vertreterinnen und Vertretern sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Religionsgemeinschaften und nichtstaatlicher Organisationen. Darüber hinaus soll es das Forum für aktuelle Entwicklungen sein und vorausschauend Themen behandeln.“ Gemäß dieser Grundätze wird die Tagesordnung zwischen der Vertreterin für die muslimischen Organisationen und dem Integrationsbeauftragten festgelegt. Im November 2017 wurde im Islamforum ein neues Format für die zukünftigen Sitzungen präsentiert. Wesentliche Veränderung war, dass es Aktionskreise zu einzelnen Themen wie beispielsweise der Abschaffung oder Novellierung des Neutralitätsgesetzes geben soll. Im Aktionskreis sollte für einen längeren Zeitraum intensiver zu einem Thema gearbeitet werden und die Ergebnisse und Empfehlungen dann im Islamforum vorgestellt und diskutiert werden. In der Sitzung im November 2017 wurden zudem die Themen Umgang mit dem Neutralitätsgesetz und der Stand der Gründung eines Instituts für Islamische Theologie an der Humboldt Universität zu Berlin sowie das Thema muslimische Gefängnisseelsorge und Gebetsräume an der Technischen Universität Berlin behandelt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Umsetzung des neuen Formats gegenwärtig nicht realisierbar ist, denn auf Grund der ehrenamtlichen Tätigkeit der muslimischen Vertreterinnen und Vertreter stehen die dafür benötigten zeitlichen Ressourcen nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. 5 In einem Round-Table-Gespräch des Integrationsbeauftragten mit muslimischen Vertreterinnen und Vertretern zu den Zukunftsperspektiven des Islamforums im März 2018 kam man überein, dass bilaterale Gespräche mit Senatsvertreterinnen und Senatsvertretern zu Hauptanliegen der muslimischen Organisationen, insbesondere zum Sachstand (Staats-)Vertrag, Neutralitätsgesetz und Verfassungsschutzbericht, durchgeführt werden sollen. Eine Tagesordnung für die nächsten Sitzungen des Islamforums liegt noch nicht vor. Diese wird gemeinsam mit den muslimischen Organisationen im Islamforum festgelegt. Der Integrationsbeauftragte wird die in Frage 6 benannten Themen zur Erörterung vorschlagen. Es ist ihm in Ausübung seiner Ombudsfunktion und im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein wichtiges Anliegen, in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Themen und die dazugehörige Berichterstattung in den Medien aufzugreifen, um sie respektvoll und ausgewogen zu erörtern. Außerdem wird er die Themenschwerpunkte aus 2017, Novellierung oder Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, Stand der Gründung eines Instituts für Islamische Theologie an der Humboldt Universität zu Berlin, muslimische Gefängnisseelsorge und Gebetsräume an der Technischen Universität Berlin für die kommenden Tagesordnungen vorschlagen. Ein Austausch mit muslimischen Vertreterinnen und Vertretern zu den genannten Themen, im Hinblick auf den Umgang mit religiöser Pluralität, findet nicht erst seit den jüngsten Vorfällen an der Schule in Tempelhof statt. Dieser wird selbstverständlich fortgesetzt, allerdings auch weiterhin im geschützten Rahmen, denn andere Formate wie beispielsweise öffentliche Foren haben sich nicht bewährt. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13964 S18-13964