Drucksache 18 / 13 966 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2018) zum Thema: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13966 vom 03.04.2018 über Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die Beleuchtung im öffentlichen Raum? Antwort zu 1: Das Berliner Straßengesetz regelt die Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung. In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten auch diese Anlagen. Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung. Frage 2: Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin? Antwort zu 2: Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die 2 öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt, ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Frage 3: Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den „Außenbereichen“? Wenn ja, welche? Antwort zu 3: Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur Beleuchtungsstärke resultieren aus den Straßenkategorien. Frage 4: Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen. Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher Trennung. Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe. Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin. Frage 5: Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche? Frage 6: Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche? Antwort zu 5 und zu 6: Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert. 3 Frage 7: Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus, welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist. Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation einher. Frage 8: Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit? Antwort zu 8: Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen. Frage 9: Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9: Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend. Frage 10: Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg? Antwort zu 10: Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert. Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet, diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen. Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LED- Leuchten werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich 4 ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa 1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt. Frage 11: Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen? Antwort zu 11: Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige Verwaltung anfragen. Frage 12: Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken) Frage 13: Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken) Frage 14: Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken) Antwort zu 12, zu 13 und zu 14: Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße. Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht. Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu Ansatz und Ausschöpfung in Euro): Kapitel 0740 Titel 540 49 Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels 72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden. 5 Jahr 2017 2016 2015 Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00 Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62 Kapitel 0740 Titel 720 14 Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen. Jahr 2017 2016 2015 Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00 Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24 Kapitel 0740 Titel 720 15 Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen. Jahr 2017 2016 2015 Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63 Kapitel 0740 Titel 892 01 Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel entfällt ab 2018. Jahr 2017 2016 2015 Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00 Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93 Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (EFRE) eingesetzt. Frage 15: Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern? Antwort zu 15: Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin. Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig. 6 Frage 16: Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern? Antwort zu 16: Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige Anordnung der Straßenleuchten. Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13966 S18-13966a