Drucksache 18 / 13 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 03. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2018) zum Thema: Sozialberichterstattung 2018 (1) – Das Organisationschaos um den Aufbau der integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung des Senats geht munter weiter und Antwort vom 18. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13968 vom 03. April 2018 über Sozialberichterstattung 2018 (1) – Das Organisationschaos um den Aufbau der integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung des Senats geht munter weiter ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann hat das sozialstatistische Berichtswesen der Sozialverwaltung den letzten Bericht (nicht Tabellen) vorgelegt und mit welchem Inhalt? Zu 1.: Die fünf aktuellsten Berichte sind mit Redaktionsschluss Juli 2017 auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingestellt worden und öffentlich verfügbar (http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/sozialstatistik /grundauswertungen/). Es handelt sich im Einzelnen um die seit 2013 jährlich erstellten und veröffentlichten Berichte zu Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Berlin, Leistungen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII in Berlin, Leistungen nach dem AsylbLG in Berlin sowie Leistungen nach dem LPflGG in Berlin, zuletzt jeweils mit dem Datenstand zum Stichtag 31.12.2016. 2. Das sozialstatische Berichtswesen veröffentlicht regelmäßig Daten aus dem SGB XII im Internet. Welche Rechtsgrundlage liegt dieser Datenauswertung zugrunde? 3. Nach hiesiger Rechtsauffassung sind die kleinräumige Datenübermittlung der Bezirke von Berlin und die Verarbeitung in der Sozialverwaltung nicht durch die Bundesstatistik gedeckt und datenschutzrechtlich problematisch. Liegt hierzu eine Einschätzung der Berliner Datenschutzbeauftragten vor und mit welcher rechtlichen Bewertung? 2 Zu 2. und 3.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat im Zuge der Senatsumbildung im Dezember 2016 von der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, auch einige Dienstkräfte übernommen, die bereits zuvor mit dem sozialstatistischen Berichtswesen sowie der integrierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung befasst waren. Seitdem wurden die angewandten technischen Methoden nicht wesentlich verändert, so dass auch hinsichtlich der Rechtsgrundlagen seit dem Ende der letzten Legislaturperiode noch keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Sozialdaten im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI; www.gsiberlin .info) sowie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Eine gute Sozialpolitik erfordert eine gute Datengrundlage. Die von Senatorin Breitenbach geführte Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales möchte die bestehenden Angebote daher grundsätzlich beibehalten und ausbauen. Hinsichtlich der kleinräumigen Erfassung sozialstatistischer Daten im sozialstatistischen Berichtswesen und dem Austausch mit der Berliner Datenschutzbeauftragten gibt es keinen neuen, abgeschlossenen Sachstand zu den vorliegenden Antworten auf die Fragen 4. a) und 4. b) in der Drs. 18/12354 sowie die Fragen 4. a) und b) in der Drs. 18/12528. Mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besteht bereits ein Austausch in der Sache, der fortgesetzt wird. 4. Warum erstellt die Sozialverwaltung durch die Organisationseinheit Sozialstatistisches Berichtswesen die entsprechenden Bundesstatistiken, obwohl sie dafür nicht zuständig ist (die Zuständigkeit liegt beim Statistischen Bundesamt und den jeweiligen Landesämtern) und für die Datenverarbeitung keinerlei Rechtsgrundlage vorliegt? 5. Wann stellt die Sozialverwaltung diese unökonomische und rechtswidrige Praxis ein? 6. Welche Aufgaben sollen den Mitarbeitern nach Einstellung dieser rechtswidrigen Praxis zugewiesen werden? 7. Sollen die Mitarbeiter ggf. in das Amt für Statistik Berlin Brandenburg versetzt werden? Gab es hierzu bereits Gespräche bzw. sind hierzu Gespräche mit dem Amt für Statistik geplant? Zu 4. bis 7.: Zu den Bundesstatistiken gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) werden – regelmäßig wie zuvor von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung nur die Meldungen im Auftrag der Berliner Bezirke (gem. § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) an das zuständige Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt vorgenommen. Die Erstellung der Bundesstatistiken selbst erfolgt stets durch das Statistische Landes- bzw. Bundesamt. Eine „unökonomische und rechtswidrige Praxis“ ist daher nicht erkennbar. 8. Der Senat sieht in der Sozialberichterstattung eine Voraussetzung für eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Armut in Berlin. Wann ist nun endlich mit einem Konzept für die Sozialberichterstattung des Senats zu rechnen, der diesen Anforderungen genügt und im Parlament beraten werden kann? Zu 8.: Im Land Berlin existiert bereits eine breite Basis an Strukturen, Instrumenten und Ergebnissen der Sozialberichterstattung, insbesondere indem die Ressorts 3 Stadtentwicklung und Wohnen, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Bildung, Jugend und Familie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine hohe Fachlichkeit ihrer jeweiligen fachlichen Ansätze zu (Sozial-)Berichterstattung als unabdingbare Planungsgrundlage ihrer Fachplanungen sowie zur gegenseitigen Nutzung aufgebaut, mit den jeweiligen Akteuren/ Fachpartnern abgestimmt und etabliert haben. Dazu gehören u. a. das Monitoring Soziale Stadtentwicklung, der Sozialstrukturatlas sowie die geplante Berichtslegung im Rahmen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut. Daneben veröffentlich das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg regelmäßig Sozialberichte, zuletzt etwa den Regionalen Sozialbericht 2017. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Sozialressort im Rahmen einer internen Voruntersuchung eine IST-Analyse der verschiedenen Berichtssysteme der Sozialberichterstattung auf der Berliner Landesebene als Grundlage für die weitere konzeptionelle Arbeit zur (integrierten Armuts- und) Sozialberichterstattung. Parallel erfolgt die Personalgewinnung. Nach Vorliegen dieser Basis und der erfolgreichen Durchführung der Personalgewinnung sind zeitliche Perspektiven realistisch benennbar. Berlin, den 18. April 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13968 S18-13968a