Drucksache 18 / 13 972 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2018) zum Thema: Quereinstieg und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13972 vom 09. April 2018 über Quereinstieg ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass immer mehr Menschen ohne Abitur an Universitäten studieren und begrüßt er ggf. diese Entwicklung? Worin sieht der Senat hierbei die Vorteile für Studierende und Hochschulen? Zu 1.: Die Tatsache, dass eine zunehmende Anzahl beruflich qualifizierter Studierender zu verzeichnen ist, wird positiv beurteilt. Daher enthalten die Hochschulverträge für die Jahre 2018 - 2022 auch entsprechende Vereinbarungen. In der Einleitung zu Kapitel III „Gutes Studieren in der wachsenden Stadt“ wird klargestellt, dass Chancengleichheit, Diversität und gute Betreuungsangebote die Leitlinien für einen offenen Zugang zur Hochschule sowie ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Studium bilden. Um eine weitere Öffnung der Hochschulen zu erreichen, wurde vereinbart, dass insbesondere für beruflich Qualifizierte gemäß § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) die erfolgreichen Informations-, Beratungs- und Orientierungsangebote fortgeführt werden. Weiterhin werden zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung spezielle Angebote für Berufstätige entwickelt. Diese umfassen insbesondere den Ausbau von Teilzeitstudiengängen sowie Angebote in Form von Abend- oder/und Fernstudiengängen. Die Vorteile für die Studierenden bestehen darin, dass sie durch die berufliche Qualifikation nicht nur Zugang zu einem Hochschulstudium haben, sondern nach 2 dem Wechsel an die Hochschule auch durch spezifische Angebote und Regelungen, wie z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterstützt werden. Für die Hochschulen ergeben sich Vorteile beispielsweise aus der Tatsache, dass neue Zielgruppen für Studiengänge mit bislang geringer Nachfrage etwa in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) erschlossen werden können. Weiterhin verfügen beruflich qualifizierte Studierende über spezifische Kenntnisse und Kompetenzen, die sich beispielsweise dort als wertvoll erweisen können, wo Schnittstellen von Theorie und Praxis thematisiert werden. Insgesamt wird dadurch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung gestärkt. 2. Wenn der Senat die Idee, praktische Erfahrung adäquat zu formaler Bildung zu honorieren, unterstützt, warum wird dies bei den Kriterien für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Schule und Kita in Berlin bisher nicht berücksichtigt? Zu 2.: Berufserfahrungszeiten werden beim Quereinstieg in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt; bei der berufsbegleitenden Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Form von Erfüllung von Zugangsvoraussetzungen in Kombination mit dem Mittleren Schulabschluss. Beim Quereinstieg für verwandte Berufsgruppen werden die Berufserfahrungszeiten auf die Wartefrist für eine spätere Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft angerechnet. Bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern im Bereich Schule werden aus fachlicher und/oder pädagogischer Sicht vorhandene förderliche Beschäftigungszeiten aus den zurückliegenden 10 Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit als Lehrkraft für die Stufenzuordnung berücksichtigt. 3. Teilt der Senat die Einschätzung, dass jahrelange praktische Erfahrung in der Ausbildung z.B. als Meister, Ausbilder oder Personaler gerade für Berufsschulen eine sinnvolle Ergänzung zur reinen akademischen Ausbildung darstellte? 4. Wenn ja, wann wird er die Voraussetzungen für Quereinsteiger zumindest für Berufsschulen so anpassen, dass Praktiker ohne Hochschulabschluss sich bewerben können, um dem Fachkräftemangel zu begegnen? 5. Wenn nein, warum hält er Hochschulabsolventen ggf. ohne jede Berufserfahrung für geeigneter zur Berufsschullehrerschaft als Bewerber mit jahrelanger Erfahrung in der praktischen Ausbildung im Betrieb? Zu 3. bis 5.: Der Senat teilt die Einschätzung, wonach praktische Erfahrungen mit der Ausbildung von jungen Menschen in der schulischen beruflichen Bildung eine sinnvolle und notwendige Achse im Qualifizierungsprozess darstellen. Deshalb werden die fachpraktischen Anteile des Unterrichts in den Bildungsgängen der beruflichen Schulen durch Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis erteilt. Grundsätzlich sollten für diese Tätigkeit folgende Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden: • Prüfung als Meisterin/Meister im entsprechenden Handwerk, als Industriemeisterin/Industriemeister oder 3 • Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker mit Ausbildungsbefugnis nach Ausbildereignungsverordnung. Aktuell sind in den unterschiedlichen Berufsfeldern 28 Stellenausschreibungen aktiv. Zur Sicherung der Unterrichtsqualität im fachtheoretischen und allgemeinbildenden Bereich wird ein Studienabschluss der Lehrkräfte vorausgesetzt. Zudem verfügen Lehrkräfte für den theoretischen Unterricht an den beruflichen Schulen in vielen Fällen neben der akademischen Ausbildung auch über eine Berufsausbildung. Die Möglichkeit des Quereinstiegs in das Lehramt an beruflichen Schulen trägt dazu bei, dass der Unterricht in den verschiedenen Bildungsgängen mit berufsbezogener Expertise bereichert wird. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13972 S18-13972