Drucksache 18 / 13 976 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2018) zum Thema: Die Gewaltschutzambulanz nach 4 Jahren und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 976 vom 10. April 2018 über Die Gewaltschutzambulanz nach 4 Jahren ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann und hat daher die Charité – Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Personen wandten sich im Jahr 2017 an die Gewaltschutzambulanz der Charité (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Voll- bzw. Minderjährigkeit)? Wie haben sich diese Zahlen seit der Gründung im Jahr 2014 entwickelt? a) Wie kam der Kontakt zur Gewaltschutzambulanz zustande? (Durch die Polizei, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, etc.) b) In welche Fallgruppen lassen sich die Opfer von Gewalt einteilen? Wie hoch sind die jeweiligen Fallzahlen ? c) Wie viele Untersuchungstermine wurden seit 2014 vereinbart (bitte nach Jahren gliedern)? Wie viele dieser Termine wurden tatsächlich wahrgenommen? d) Wie viele Anzeigen wurden erstattet? Zu 1.: 2017 wandten sich 1249 Personen an die Gewaltschutzambulanz (GSA), hiervon gaben 675 Personen an, äußerlich sichtbare Verletzungen zu haben und erhielten einen Termin. Die restlichen 574 Personen ohne sichtbare Verletzungen wurden an andere Ansprechpartner abhängig von ihren geschilderten Fällen weiterverwiesen. Von den 675 vergebenen Terminen wurden 610 wahrgenommen. Die Grafik unter 1c) zeigt die Entwicklung der Fallzahlen von 2014 bis 2017, aufgeschlüsselt in durchgeführte Untersuchungen, nicht wahrgenommene Untersuchungstermine, Weitervermittlung von Personen ohne äußerlich sichtbare Verletzungen und Fallkontakte insgesamt. 2 Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Voll- bzw. Minderjährigkeit wird nur für untersuchte Personen erfasst; bei Minderjährigen wird nicht nach Geschlecht differenziert. 2014 2015 2016 2017 minderjährig 36 % 30 % 25 % 17 % volljährig 64 % 70 % 75 % 83 % davon weiblich 88 % 83 % 75 % 76 % davon männlich 12 % 17 % 25 % 24 % Zu 1a): Die Zuweisungen zur Gewaltschutzambulanz gliederten sich wie folgt: 2014 2015 2016 2017 Polizei 31 % 28 % 29 % 34 % Jugendamt/Kindernotdienst 28 % 29 % 17 % 12 % BIG e.V./Frauenberatungsstellen 8 % 12 % 9 % 8 % Kliniken/Arztpraxen 14 % 18 % 25 % 28 % Opferhilfeeinrichtungen (Opferhilfe e.V., Weisser Ring e.V.) 4 % 3 % 7 % 5 % andere (Medien, U-Bahn-Werbung, Internet, etc.) 15 % 10 % 13 % 13 % zu 1b): 2014-2017 fanden sich folgende Fallgruppen in Bezug auf das Täter-Opfer-Verhältnis: 2014 2015 2016 2017 Häusliche Gewalt 44 % 46 % 41 % 43 % Personen aus dem Umfeld 34 % 33 % 34 % 30 % unbekannte Täter 17 % 18 % 23 % 25 % keine Angabe 5 % 3 % 2 % 2 % 3 Zu 1c): Zu 1d): 2014 war eine Anzeigenerstattung in 57 Prozent der Fälle bekannt, 2015 und 2016 in je 54 Prozent der Fälle und 2017 in 55 Prozent der Fälle. In wie vielen weiteren Fällen eine Anzeige erstattet und die Dokumentation durch die Betroffenen selber an die Polizei übergeben wurde, entzieht sich der Kenntnis der Gewaltschutzambulanz. 2. Wie viele Beratungsgespräche fanden 2017 in der Gewaltschutzambulanz statt? Wie häufig wurden die Betroffenen an andere Beratungsstellen weitervermittelt? Zu 2.: Generell wird jedes Gewaltopfer in der Gewaltschutzambulanz nach der Untersuchung an mindestens eine geeignete Beratungsstelle weitervermittelt. 2017 wurde in 3 Prozent der Fälle eine Inhouse-Beratung durch BIG e.V. in der mobilen Beratung organisiert. In 42 Prozent der Fälle wurde eine zeitnahe Erstberatung in den Räumlichkeiten der Opferhilfe e.V. vermittelt. Seit Februar 2018 ist eine permanente Inhouse-Beratung in der Gewaltschutzambulanz durch die Opferhilfe e.V. gewährleistet, da die Senatsverwaltung für Justiz , Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Vollzeitstelle bei der Opferhilfe e.V. dafür finanziert. 3. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in der Gewaltschutzambulanz? Wie viele Fälle werden durchschnittlich in einem Jahr bearbeitet? Wie hat sich diese Zahl seit der Gründung 2014 verändert? Über wie viele Vollzeitstellenäquivalente verfügt die Gewaltschutzambulanz? Zu 3.: Derzeit arbeiten 6 Vollzeitäquivalente (VZÄ)/Ärztinnen, 3 VZÄ/Care Managerinnen und eine 0,9 VZÄ/Fachkraft für Zuwendungsverwaltung in der Gewaltschutzambulanz. Bei der Gründung 2014 waren es 1,2 VZÄ/Ärztinnen und 1,2 VZÄ/Sekretariat. Die Grafik zur Frage 1 c) zeigt die Entwicklung der jährlichen Fallkontakte in den Jahren 2014 bis 2017 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Fallkontakte von über 40 Prozent. Untersuchungen durchgeführt Termin nicht wahrgenommen Weitervermittlungen Fallkontakte 2014 / 10,5 Monate 145 20 142 307 2015 / 12 Monate 244 47 344 635 2016 / 12 Monate 475 60 378 913 2017 / 12 Monate 610 65 574 1249 145 20 142 307 244 47 344 635 475 60 378 913 610 65 574 1249 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 4 4. Wie hat sich die Fördersumme der Gewaltschutzambulanz seit der Gründung durch das Land Berlin entwickelt ? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (2014 und 2015) beziehungsweise für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fördert die Gewaltschutzambulanz wie folgt: 2014und 2015: 150.000 € jährlich 2016 und 2017: 750.000 € jährlich 2018 und 2019: 995.000 € jährlich. 5. Plant der Senat die Einrichtung bzw. Förderung weiterer Gewaltschutzambulanzen in anderen Berliner Bezirken oder Krankenhäusern? Zu 5.: Der Senat plant derzeit keine Einrichtung oder Förderung weiterer Gewaltschutzambulanzen . Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13976 S18-13976a