Drucksache 18 / 13 978 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2018) zum Thema: Internationale Schulen ohne komplette Schulleitungen – der neue Trend in Berlin? Wenn nein, warum ist es so bei der Nelson-Mandela Schule I und II und der John f. Kennedy Schule? und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13978 vom 09. April 2018 über Internationale Schulen ohne komplette Schulleitungen – der neue Trend in Berlin? Wenn nein, warum ist es so bei der Nelson-Mandela Schule I und II und der John f. Kennedy Schule? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Leiter der 04 K 04 und der mit der Wahrnehmung der Leitung beauftragte Leiter der 04 K 10 ab Anfang April in die Zentrale der Senatsbildungsverwaltung für zunächst etwa ein halbes Jahr wechseln wird? Zu 1.: Dies trifft zu. 2. Trifft es zu, dass der Schulleiter der Schule im Olympiapark, Herr R. eine bzw. beide o.g. Schulen in der Zeit der Abwesenheit von Herrn M. mitleiten soll? Zu 2.: Der Leiter der Sportschule im Olympiapark – Poelchau-Schule hatte bereits in der Vergangenheit für einen kurzen Zeitraum die 04K04 kommissarisch geleitet. Er wird dies erneut bis längstens Oktober 2018 tun, um die stellvertretende Schulleiterin zu unterstützen. 3. Warum leitet nicht - wie gesetzlich vorgesehen - die Stellvertreterin Frau S. die 04 K 04? 2 Zu 3.: Die stellvertretende Schulleiterin ist noch kein Jahr im Amt und bat gerade auch im Hinblick auf den Aufbauprozess der 04K10 um Unterstützung durch eine erfahrene Schulleiterin/einen erfahrenen Schulleiter. Der Schulleiter der Schule im Olympiapark – Poelchau-Schule kennt durch seine frühere Tätigkeit dort die 04K04 und hat sich bereiterklärt, erneut kommissarisch die Leitung zu übernehmen. 4. Warum wird eine Schule im Aufbau wie die 04 K 10 vorsätzlich und mutmaßlich vorübergehend ihres beauftragten Schulleiters „enthoben“? 5. Warum lässt die Senatsbildungsverwaltung in solch einer sensiblen Aufbauphase die 04 K 10 ohne Schulleiter bzw. wechselt den Schulleiter aus? Zu 4. und 5.: Der bisherige Schulleiter wird mit seinen praxisnahen Erfahrungen und Kenntnissen insbesondere auch aus dem Auslandschuldienst ab April 2018 die schulaufsichtliche Arbeit bei der Erarbeitung der Gesamtsstrategie Schulqualität unterstützen, diese Unterstützung wird zeitlich bis Ende Oktober 2018 befristet sein. Danach kehrt der Beamte als Schulleiter an die Nelson-Mandela-Schule zurück und wird dort seine Erfahrungen aus der schulaufsichtlichen Arbeit zur Weiterentwicklung der Nelson-Mandela-Schule nutzen. 6. Wer leitet kommissarisch die 04 K 10 ab Anfang April 2018? Zu 6.: Der Schulleiter der Schule im Olympiapark – Poelchau-Schule ist kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters an der 04K10 beauftragt worden. 7. Trifft es zu, dass in allen Gremien der 04 K 04 wie auch innerhalb der unvollständig vorhandenen Gremien der 04 K 10 im Jahre 2018 umfangreiche neue Organisationsszenarien für beide Schulen vorgestellt und diskutiert wurden und werden? Zu 7.: Der Schulaufsicht wurden keine Beschlüsse in diesem Kontext vorgelegt. 8. Welche Gründe haben die Senatsbildungsverwaltung dazu bewogen in einer solch wichtigen Phase der Umstrukturierungen bzw. beabsichtigten Veränderungen den spiritus rector dieser Neuerungen – den Schulleiter Herrn M. - vorübergehend abzuziehen? Zu 8.: Siehe Antwort zu 4. und 5. 3 9. Trifft es zu, dass sowohl die Leitung wie auch die stellvertretende Leitung des Grundschulteils deutsche Seite der JFKS nach wie vor nicht besetzt sind? Zu 9.: Die Leitung ist zurzeit nicht besetzt. Die stellvertretende Leitung ist durch eine Lehrkraft kommissarisch besetzt. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 10. Seit welchem exakten Zeitpunkt sind die beiden Positionen nicht besetzt? Zu 10.: Die Leitung des Grundschulteils ist seit dem Schuljahr 2017/2018 nicht besetzt. Bis zum 31.01.2018 wurde die Leitungstätigkeit kommissarisch von einer stellvertretenden Schulleiterin einer anderen Schule wahrgenommen. Die stellvertretende Leitung des Grundschulteils konnte im August 2017 ausgeschrieben werden, da die amtierende stellvertretende Schulleiterin aus ihrem Amt zurückgetreten ist. 11. Für welche Zeiträume waren und/oder sind die beiden Positionen kommissarisch besetzt? Zu 11.: Die Stelle der Grundschulleitung wurde vom 01.08.2017 bis zum 31.01.2018 kommissarisch besetzt. Die Stelle der stellvertretenden Grundschulleitung ist seit der Abwesenheit der amtierenden stellvertretenden Schulleiterin von Januar 2014 bis heute kommissarisch besetzt. 12. Trifft es zu, dass eine Lehrkraft seit 01.02.2018 kommissarisch die Leitung des Grundschulteils deutsche Seite der JFKS inne hat? Zu 12.: Nein. 13. Sollte das nicht zutreffen, wer hat die Leitungsfunktion - erfragt in Frage 12 - zur Zeit inne? Zu 13.: Die kommissarische deutsche stellvertretende Schulleiterin sowie die stellvertretende amerikanische Schulleiterin und der amerikanische Schulleiter des Grundschulteils haben im Rahmen der Zuordnung den Aufgabenbereich übernommen. 14. Hat jemand die kommissarisch stellvertretende Leitung des deutschen Grundschulteils der JFKS seit 01.02.2018 inne? 4 Zu 14.: Die jetzige kommissarische stellvertretende Leitung des deutschen Grundschulteils ist seit Februar 2017 beauftragt. 15. Wenn ja, ist die Person Inhaberin einer Funktionsstelle? Zu 15.: Nein. 16. Wie lange noch beabsichtigt die Senatsbildungsverwaltung diesen oben skizzierten leitungslosen Zustand - falls so oder so ähnlich zutreffend - aufrecht zu erhalten? Zu 16.: Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, können beide Funktionsstellen sofort besetzt werden. 17. Wann frühestens beabsichtigt die Senatsbildungsverwaltung die Stellen Schulleiter/in bzw. stellv. Schulleiter/in deutsche Seite Grundschulteil der JFKS nach einem ordentlichen Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren endgültig zu besetzen? Zu 17.: Siehe Antwort zu Frage 16. 18. Wann rechnet die Senatsbildungsverwaltung frühestens mit der endgültigen Besetzung der beiden o.g. Leitungsstellen? Zu 18.: Ein valider Zeitrahmen kann nicht angegeben werden. 19. Wie lange soll dieses Interregnum noch andauern? Zu 19.: Siehe Antwort zu Frage 18. 20. Gibt es besondere Gründe für dieses zweifache Interregnum in der Leitung Grundschule deutsche Seite der JFKS und wenn ja, welche Gründe sind das? 5 Zu 20.: Durch eine nicht geplante Verlängerung der Elternzeit der stellvertretenden Leiterin des Grundschulbereichs ist die Stelle seit längerer Zeit kommissarisch besetzt. Das Verfahren für die Besetzung der deutschen Grundschulleitung hat sich aufgrund fehlender Voraussetzungen und Erkrankung verzögert. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13978 S18-13978a