Drucksache 18 / 13 987 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2018) zum Thema: Müllmeldungen und Antwort vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13987 vom 09.04.2018 über Müllmeldungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts zu den Fragen 3, 4, 5, 8 und 9, das Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zu den Fragen 6, 7, 11, 12 und die Bezirksämter von Berlin zu den Fragen 12, 13 und 14 um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wie viele Meldungen sind seit Einführung der App „OA-Online“ insgesamt eingegangen? Bitte Aufschlüsselung nach Art und Häufigkeit der Meldungen. Antwort zu 1: Das IT-Fachverfahren Ordnungsamt-Online und damit die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Meldungen über Störungen im öffentlichen Raum online an die Ordnungsämter zu übermitteln, wurde ab September 2015 in den bezirklichen Ordnungsämtern eingeführt. Von September 2015 – März 2018 wurden insgesamt 355.551 Meldungen über das IT-Fachverfahren bearbeitet. Ca. 35 % der Meldungen betreffen illegale Müllablagerungen, ca. 33 % allgemeine Verkehrsbehinderungen, 3 % Verstöße gegen das Gaststätten- bzw. Gewerberecht, ca. 2 % Beschwerden über Lärm, der Rest sind sonstige Meldungen in unterschiedlichen Kategorien. 2 Frage 2: Stellen alle Bezirke des Landes Berlin diese App zur Verfügung? Wenn nein: Welche nicht, warum nicht und zu welchem Zeitpunkt ist es zu erwarten, dass alle Bezirke „OA- Online“ anbieten? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Gibt es Möglichkeiten illegale Müllablagerungen direkt bei der BSR zu melden (z.B. Telefonhotline, Onlinemeldungen)? Wenn ja: Wie häufig werden diese genutzt? Antwort zu 3: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind an das Anliegenmanagement-System (AMS) der Berliner Ordnungsämter angeschlossen. Darüber erhalten die BSR direkte Aufträge zur Entsorgung illegaler Ablagerungen. Frage 4: Wie lange dauert es in der Regel generell von der Meldung einer Müllablagerung bis zur Beseitigung? Frage 5: Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung bis zur Beseitigung von Sperrmüll? Antwort zu 4 und zu 5: Eine Unterscheidung zwischen Sperrmüll und Müllablagerung ist nicht möglich. Im Jahr 2017 wurden illegale Müllablagerungen im Durchschnitt innerhalb von 5-19 Tagen durch die BSR beseitigt. Die Beseitigung durch die BSR ist abhängig von der Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben wie Winterdienst, turnusmäßige tägliche Reinigungsarbeiten und Verkehrssicherungspflichten. Frage 6: Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung bis zur Beseitigung von illegal abgestellten Autowracks? Antwort zu 6: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie ist insbesondere abhängig von der zur Anwendung kommenden rechtlichen Norm sowie ggf. der Erreichbarkeit eines Verantwortlichen. Sogenannte Abfallfahrzeuge nach § 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG – werden im Wege des Sofortvollzugs innerhalb weniger Tage beseitigt und der geordneten Verwertung zugeführt. Bei Fahrzeugen nach § 3 Abs. 3 KrWG, die in vermeintlicher Entledigungsabsicht unter Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung abgestellt bzw. stehen gelassen wurden, ist 3 zunächst der Wille des Abfallbesitzenden im Rahmen eines dreistufigen Verwaltungsverfahrens zu erkunden. Dadurch verlängert sich in diesen Fällen der Zeitraum bis zur Beseitigung im Regelfall auf 3-4 Monate. Fahrzeuge ohne einen ermittelbaren bzw. erreichbaren Verantwortlichen werden gem. § 20 Abs. 3 KrWG einen Monat nach Anbringung einer Beseitigungsaufforderung (sog. „Rotpunkt“) beseitigt. Frage 7: Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung bis zur Beseitigung von illegal abgestellten anderen Fahrzeugwracks wie Fahrrädern und Mofas, Mopeds etc.? Antwort zu 7: Derzeit sind für die Beseitigung von Kleinkrafträdern in der Regel die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Sofern es sich um Abfallfahrzeuge nach § 3 Abs. 4 KrWG handelt, werden diese nach Eingang der Anzeige beim Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben unverzüglich beseitigt. Frage 8: Warum beseitigt die BSR nicht selbstständig Sperrmüll, den sie auf ihren Touren entdecken? Antwort zu 8: Die Entsorgung von illegalen Sperrmüll und anderen illegalen Ablagerungen durch die BSR erfolgt ausschließlich im Auftrag der Ordnungsbehörden. Selbstverständlich informieren auch die BSR die Ordnungsämter über bekannte illegale Ablagerungen, um eine schnellstmögliche Beseitigung zu realisieren. Frage 9: Wer ist zuständig für die Entfernung eindeutig nicht mehr fahrtauglicher Fahrräder? Wie gestaltet sich das Verfahren dazu? Ist das Verfahren in allen Bezirken gleich geregelt? Antwort zu 9: Die Beseitigung von Altfahrrädern durch die BSR erfolgt ausschließlich im Auftrag der Ordnungsämter. Frage 10: Wer ist zuständig für die Entfernung motorisierter Zweiräder ohne bzw. mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen aus dem öffentlichen Straßenraum? Wie gestaltet sich das Verfahren dazu? Ist das Verfahren in allen Bezirken gleich geregelt? Antwort zu 10: Die Zuständigkeit liegt bei den Berliner Bezirksämtern. Bei erfolgloser Halterabfrage werden die weiteren Beseitigungs- und Entsorgungsmaßnahmen zentral durch das Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben übernommen. 4 Frage 11: Werden die Eigentümer von eindeutig nicht mehr fahrtauglichen bzw. nicht mehr zulassungsfähigen motorisierten Fahrzeugen, oder von solchen, die augenscheinlich Flüssigkeiten wie Öl oder Treibstoff verlieren, sich aber auf privatem Grund befinden, ermittelt und aufgefordert diese Fahrzeuge zu entsorgen? Antwort zu 11: Ja, sofern es sich bei diesen Fahrzeugen um Abfall nach § 3 Abs. 3, 4 KrWG handelt. Frage 12: Entstehen dem Land Berlin durch die Beseitigung von Müllablagerungen, Auto- und Fahrradwracks etc. nur Kosten oder können durch Recycling u./o. Verkauf auch Einnahmen generiert werden. Wenn ja: In welcher Größenordnung werden Einnahmen erwirtschaftet? Antwort zu 12: Es liegen hierzu Rückmeldungen aus zehn Berliner Bezirken vor. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Einnahmen wurden nicht erzielt. Bezirksamt Lichtenberg – Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben: Die Beseitigung und Verwertung von Fahrzeugen ist für das Land Berlin kostenfrei. Je nach beauftragter Fahrzeugart werden Einnahmen durch die Verwertung der Fahrzeuge generiert. Im Jahr 2017 beliefen sich die Einnahmen auf 11.995,50 EUR. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Bis auf die Entfernung von Autowracks werden sämtlich Müllentsorgungen (auch Schrottfahrräder) durch die BSR vorgenommen. Dem Ordnungsamt liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob durch Recycling oder Verkauf bei den BSR Einnahmen generiert werden. Die Entsorgung und ggf. Verwertung von Autowracks erfolgt durch das Amt für regionale Ordnungsaufgaben in Lichtenberg. Auch hier gibt es im Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf keine Informationen über Einnahmen aus deren Verwertung. Bezirksamt Mitte: Bei den im Umwelt- und Naturschutzamt bearbeiteten Vorgängen sind dem Land Berlin bislang keine Kosten entstanden. Abfälle, die in der Regel anfallen, sind weder für das Recycling noch für den Verkauf geeignet. Einnahmen wurden bisher nicht erzielt. Bezirksamt Pankow: Es ist davon auszugehen, dass dem Land Berlin Kosten entstehen. Im privaten Bereich muss der Eigentümer des Grundstücks für die Kosten aufkommen. Autowracks werden zentral in Berlin durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben ordnungsbehördlich bearbeitet. Bezirksamt Reinickendorf: Es entstehen durch die Beseitigung von Müllablagerungen und Fahrradwracks nur Kosten. Es werden keine Einnahmen durch Recycling oder Verkauf generiert. Für die Beseitigung 5 von Autowracks ist das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin) zuständig. Bezirksamt Spandau: Einnahmen durch Verkauf oder Recycling sind nicht bekannt, weil illegale Abfallablagerungen durch die BSR und Autowracks durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben entsorgt werden. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: In den letzten Jahren sind dem Bezirk keine Kosten durch die Entsorgung von Abfällen auf privaten Grundstücken entstanden. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Für auf Privatgrundstücken abgelagerten gefährlichen Abfall haftet der Grundstückseigentümer. Dem Umwelt- und Naturschutzamt sind bisher keine Kosten für Abfallbeseitigung auf Privatgelände entstanden. Die Beauftragung zur Beseitigung von Abfallablagerungen und Fahrradwracks im öffentlichen Straßenland durch die BSR obliegt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg dem Ordnungsamt. Die Beseitigung von Altfahrzeugen/Wracks wird in Berlin zentral vom regionalisierten Ordnungsdienst beim BA Lichtenberg durchgeführt. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Dem Umwelt- und Naturschutzamt entstehen bei der Durchführung von Abfallentsorgungen im Rahmen von Ersatzvornahmen (Beseitigung von Abfällen von Privatflächen im Zuge durchgeführter Verwaltungsverfahren) Kosten. Einnahmen aus der Verwertung der Abfälle wurden bislang nicht erzielt. Frage 13: Wie oft wurde seit dem 01.01.2015 Müll von auf im Privateigentum befindlichen Grundstücken im Ersatzvornahmeverfahren beseitigt? Welche Kosten wurden dafür den Grundstückseigentümern insgesamt in Rechnung gestellt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken) Gibt es aus den Jahren 2015 bis 2017 noch Außenstände, die nicht beglichen worden sind? Wie wird bei Müllablagerungen vorgegangen, die entfernt werden sollen, aber auf Grundstücken vorzufinden sind, deren Eigentumsverhältnisse unklar oder gänzlich unbekannt sind? Wie ist das Prozedere speziell bei im Ausland ansässigen Grundstückseigentümern geregelt, die auf die Aufforderung zu Müllbeseitigung nicht reagieren? Antwort zu 13: Es liegen hierzu Rückmeldungen aus zehn Berliner Bezirken vor. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: In den letzten Jahren waren keine Ersatzvornahmen notwendig. Es gab keine aufgegebenen Grundstücke und Grundstücke mit unklaren Eigentumsverhältnissen. Bezirksamt Lichtenberg – Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben: Seit dem 01.01.2015 wurden keine Ersatzvornahmen für die Beseitigung von Müll auf Privatflächen angeordnet. Grundstückseigentümer reagieren meist auf entsprechende Anhörungen mit der Veranlassung der Entsorgung. Ersatzvornahmen werden in Fällen, bei denen von Eigentümern nicht reagiert wird nur dann veranlasst, wenn von den Müllablagerungen eine Umweltgefährdung (Boden, Grundwasser, Luft etc.)ausgehen 6 kann. Das ist dann der Fall, wenn das Vorhandensein gefährlicher Abfälle festgestellt wurde. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Im angefragten Zeitraum wurde eine Ersatzvornahme wegen Abfall in einer Kleingartenparzelle veranlasst. Die Kosten beliefen sich auf 939,62 Euro. Das Verwaltungsverfahren zur Rückforderung dauert an. Bei unklaren Eigentumsverhältnissen wird regelmäßig versucht diese aufzuklären. Dazu werden die jeweils aktuell im Grundbuch eingetragenen Eigentümer angeschrieben und entsprechend aufgefordert. Teilweise müssen z. B. bei Eigentümergemeinschaften auch Anwälte befragt werden. Gänzlich unbekannte Eigentumslagen gibt es nicht. Es kann lediglich sogenannte herrenlose Grundstücke geben, wo der ehemalige Eigentümer seine Eigentümerschaft rechtswirksam aufgegeben hat. In diesem Fall fällt der Gebietskörperschaft die Verkehrssicherungspflicht zu. Bei Eigentümern im Ausland ist der Ablauf gleich, auch wenn sie nicht reagieren. Bezirksamt Mitte: Im Umwelt- und Naturschutzamt wurden keine Ersatzvornahmeverfahren durchgeführt. Folglich gibt es auch keine Außenstände. Eine Fallkonstellation mit unklaren Eigentumsverhältnissen oder im Ausland befindlichen Eigentümern lag im Umwelt- und Naturschutzamt bisher nicht vor. Bezirksamt Pankow: Es wurden in diesem Zeitraum keine Ersatzvornahmen vorgenommen. Bezirksamt Reinickendorf: Seit dem 01.01.2015 wurde eine Ersatzvornahme angeordnet und festgesetzt. Diese wurde aber nicht vollzogen, da der betroffene Eigentümer den Abfall vor Vollzug eigenständig entsorgt hat. Die in Aussicht gestellten Kosten betrugen 30.000 Euro. Aus den Jahren 2015 bis 2017 gibt es keine Außenstände. Im Bezirk gab es im genannten Zeitraum keine Grundstücke, deren Eigentumsverhältnisse unklar oder gänzlich unbekannt waren. In der Regel haben im Ausland ansässige Grundstückseigentümer eine hiesige Hausverwaltung, an die entsprechende Aufforderungen gestellt werden könnten. Bezirksamt Spandau: Zwischen den Jahren 2015 – 2017 gab es 2 Ersatzvornahmen. In einem Fall war das Land Berlin Grundstückseigentümer zum anderen handelte es sich um zwei ausgebrannte Krankenkraftfahrzeuge. Im zweiten Fall wurde ein Betrag in Höhe von 368,16 € dem Halter in Rechnung gestellt, dieser meldete jedoch Insolvenz an, so dass der Betrag nicht beglichen wurde. Fälle in denen die Eigentumsverhältnisse unklar oder unbekannt waren sind hier nicht bekannt. In Bezug auf im Ausland ansässige Grundstückseigentümer, in unserem Fall in Luxemburg, wurde angedroht, das Grundstück mit dem geforderten Betrag zu belasten. Danach wurde der Betrag gezahlt. Weitere Fälle sind hier nicht bekannt. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Seit dem 01.01.2015 erfolgte im Bezirk keine Beseitigung von Abfällen im Wege der Ersatzvornahme von privaten Grundstücken. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: 7 Seit dem 01.01.2015 wurden keine Ersatzvornahmen durchgeführt. Daher bestehen keine Außenstände. Die Eigentumsverhältnisse konnten bisher immer geklärt werden. Über Probleme mit im Ausland lebenden Grundstückseigentümern ist nichts bekannt. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Im Zeitraum ab 01.01.2015 mussten keine Ersatzvornahmen durchgeführt werden, so dass für diesen Zeitraum auch keine Außenbestände an Kosten bestehen. Bei Gefahr im Verzug auf Grund der Gefährlichkeit der abgelagerten Abfälle muss die Entsorgung sofort im Zuge einer Ersatzvornahme eingeleitet werden, wenn der Pflichtige nicht bekannt oder ermittelbar ist. Die Beitreibung der Kosten wird dann bei Grundstücken mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen sehr schwierig. Wenn Vollstreckungsmaßnahmen nicht greifen, besteht noch die Möglichkeit der Eintragung einer Sicherungshypothek in Abteilung III des entsprechenden Grundbuchs. Wenn das Grundstück aber schon durch andere Forderungen hoch belastet ist, ist auch diese Form der Sicherung einer Forderung nicht erfolgsversprechend. Frage 14 Werden Informationen über solch verwahrloste und offensichtlich nicht genutzten Grundstücke an Senatsoder Bezirksverwaltungen weitergegeben, damit sie unter Umständen vom Land Berlin oder dem Bezirk gekauft oder auch Erbbaurechte daran erworben werden können? Antwort zu 14 Es wurden bzw. werden keine Informationen über verwahrloste oder offensichtlich nicht genutzte Grundstücke an andere Behörden weitergeleitet. Berlin, den 26.04.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13987 S18-13987a