Drucksache 18 / 13 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Erzieher*innen-Ausbildung in Berlin und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 994 vom 10. April 2018 über Erzieher*innen-Ausbildung in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher wurden in Berlin seit 2008 neu geschaffen? Wie viele davon wurden an den Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft und wie viele an den öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik geschaffen (bitte nach Jahren und nach Vollzeit und Teilzeit aufgliedern)? 6. Wie viele Ausbildungsplätze für Erzieher*innen werden im Schuljahr 2018/2019 zusätzlich (im Vergleich zum Schuljahr 2017/2018 und zum Schuljahr 2016/2017) durch die staatlichen Fachschulen angeboten? Zu 1. und 6.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Auszug aus den Eckdaten Berufliche Schulen, Fachschulen für Sozialpädagogik Zeitreihe von 2017/2018 - 2008/2009 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 2013/14 2012/13 2011/12 2010/11 2009/10 2008/09 Öffentlich Erzieher/in Vollzeit 2.123 2.498 2.697 2.782 2.673 2.595 2.551 2.520 2.405 2.257 Erzieher/in mit allgemeiner HSR Vollzeit 144 147 155 150 60 143 134 Erzieher/in (berufsbegleitend) Teilzeit 912 876 844 722 594 484 362 161 57 Öffentlich Ergebnis 3.179 3.521 3.696 3.654 3.327 3.222 3.047 2.681 2.462 2.257 Privat Erzieher/in Vollzeit 2.773 2.785 2.488 2.304 2.058 1.849 1.643 1.360 1.189 1.060 Erzieher/in (berufsbegleitend) Teilzeit 2.995 2.609 2.405 2.387 2.207 1.832 1.305 724 432 335 Privat Ergebnis 5.768 5.394 4.893 4.691 4.265 3.681 2.948 2.084 1.621 1.395 Gesamtergebnis 8.947 8.915 8.589 8.345 7.592 6.903 5.995 4.765 4.083 3.652 Schuljahr Träger Bezeichnung Unterrichtsform 2 Die bestehenden Ausbildungskapazitäten an den öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik waren in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 nicht ausgelastet. Für das Schuljahr 2018/2019 ist erneut von einer Unterauslastung auszugehen. 2. Wie viele Absolvent*innen für die Ausbildung zum staatlich geprüften Erzieher/ zur staatlich geprüften Erzieherin gab es in den Jahren 2016, 2017 und voraussichtlich 2018 sowie 2019? Zu 2.: Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Absolventinnen und Absolventen an den öffentlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik Zeitreihe von 2016/2017 - 2015/2016 Schuljahr Träger Bezeichnung Absolventen/-innen insgesamt in % 2016/17 Öffentlich Erzieher 846 87,2 Erzieher (berufsbegleitend) 236 94,8 Erzieher/in mit allgemeiner Hochschulreife 13 100,0 Öffentlich Ergebnis 1.095 88,9 Privat Erzieher 692 76,8 Erzieher (berufsbegleitend) 671 84,7 Privat Ergebnis 1.363 80,5 Gesamtergebnis 2.458 84,0 2015/16 Öffentlich Erzieher 820 85,7 Erzieher (berufsbegleitend) 207 93,2 Öffentlich Ergebnis 1.027 87,1 Privat Erzieher 657 81,6 Erzieher (berufsbegleitend) 717 86,3 Privat Ergebnis 1.374 84,0 Gesamtergebnis 2.401 85,3 3. Wie wurden die Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft im Aufbau dieser Fachschulen durch das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren unterstützt? Zu 3.: Die Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft wurden in den vergangenen 10 Jahren in ihrem Aufbau durch die Schulaufsicht berufsbildende Schulen unterstützt, indem zahlreiche anlassbezogene Schulbesuche und Beratungen durchgeführt wurden. Des Weiteren wird der Aufbau der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft durch Konferenzen, Fortbildungen und Arbeitsgemeinschaften der Schulaufsicht unterstützt, die spezifische Themen wie die Umsetzung von Verordnungen oder Vorbereitung von Prüfungen bearbeiten. 3 4. Wie hoch war die Anzahl der Schulgeldersatzzahlungen seit der Einführung 2016 in den Jahren 2016, 2017 und aktuell (dabei bitte die Anzahl der Berechtigten, die Anzahl der Schulgeldersatzzahlungen sowie die entsprechenden Summen aufführen; bitte weisen Sie auch das entsprechende Verhältnis in v.H. je Jahr aus)? Zu 4.: Die Schulgeldersatzleistungen wurden erstmalig seit dem 01. August 2016 für bereits bestehende Schulverträge bzw. mit Aufnahme des Schulbetriebs für neu hinzukommende Schulverträge geleistet. Eine rückwirkende Förderung erfolgte nicht. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zahlen: Schulgeldersatzleistungen (SGE) Altenpflege und Sozialpädagogik Haushaltsjahr Anzahl der Berechtigten (gerundeter Mittelwert) Anzahl der SGE Zahlungen Summe der SGE Zahlungen in Euro (Ist-Zahlen) 2016 (01.08.16 - 31.12.16) 5941 53 3.199.358,80 2017 6559* 53 8.554.540,76* 2018 (01.01.18 - 30.04.18) 7509* 52 3.197.550,38* Schulgeldersatzleistungen (SGE) Sozialpädagogik Haushaltsjahr Anzahl der Berechtigten (gerundeter Mittelwert) Steigerungsrate Berechtigte in % Anzahl der SGE Zahlungen Summe der SGE Zahlungen in Euro (Ist-Zahlen) Anteil Zahlungen Sozialpädagogik an SGE Zahlungen in % 2016 (01.08.16 - 31.12.16) 4382 0 26 1.302.016,00 40,70 2017 4839* 10,43 27 3.459.899,19* 40,76 2018 (01.01.18 - 30.04.18) 5603* 15,79 26 1.351.738,35* 42,27 * Die Zahlen ergeben sich aus den beantragten und bewilligten Leistungen in dem jeweiligen Haushaltsjahr. Nachzahlungen und Rückforderungen, aufgrund von geringeren oder höheren Berechtigten-Zahlen, erfolgen nach Einreichung von Abrechnungsunterlagen durch die Schulträger jeweils erst im auf das Bewilligungsjahr folgenden Haushaltsjahr. 4 5. Nehmen alle Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft am Verfahren zum Schulgeldersatz teil? o Wann wird der Schulgeldersatz erhöht (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitausbildung getrennt beantworten)? o Stehen für den durch das Land avisierten weiteren Anstieg der Personenanzahl, die eine Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren sollen, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung oder ist von einer Kürzung des Schulgeldersatzes in den kommenden Jahren aufgrund fehlender Haushaltsmittel auszugehen? Zu 5.: Die Schulträger von Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft haben mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ausnahmslos eine Vereinbarung über die Förderung der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie Erzieherinnen und Erziehern an Schulen in freier Trägerschaft (Fördervereinbarung) abgeschlossen. Der pauschale Förderbetrag für den Bildungsgang Sozialpädagogik in Teilzeit hat sich ab dem 01.01.2018 von 85 € auf 106 € je Auszubildenden/Studierenden pro Monat erhöht. Diese Anhebung resultiert aus der mit der Sozialpädagogikverordnung (SozpädVO) vom 13. Juni 2016 für den Bildungsgang Sozialpädagogik in Teilzeit einhergehenden erheblichen Erhöhung der Stundentafel. Weitere Erhöhungen sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. 7. Wie wird die Bewerbungslage für die Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher für das Schuljahr 2018/2019 eingeschätzt (bitte getrennt nach öffentlicher und freier Trägerschaft beantworten)? 8. Wie viele Anmeldungen gibt es derzeit in den Fachschulen für Sozialpädagogik (bitte die Frage nach öffentlicher und freier Trägerschaft und dabei nach Vollzeit- und Teilzeitausbildung beantworten)? Zu 7. und 8.: Das Ergebnis einer aktuellen Schnellabfrage an den fünf öffentlichen sozialpädagogischen Schulen (siehe Tabelle unten) zeigt, dass die derzeitige Bewerbungslage darauf schließen lässt, dass die Kapazitäten an den Fachschulen für Sozialpädagogik auch im Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich nicht ausgelastet sein werden. Vergleichbar stellt sich die Situation am Pestalozzi-Fröbel-Haus (Stiftung öffentlichen Rechts) dar. Der Schulaufsichtsbehörde liegen keine Anmeldezahlen oder prognostische Bewerberzahlen der freien Träger für das Schuljahr 2018/2019, unterteilt nach Vollund Teilzeit, vor. Aus der Erfahrung der letzten Schuljahre sind für das Schuljahr 2018/2019 zunehmend höhere Bewerberzahlen im Bereich der Teilzeitausbildung zu erwarten. Schule Bewerbungen/Anmeldungen* Vollzeit Teilzeit Bewerbungen Anmeldungen Bewerbungen Anmeldungen Marie-Elisabeth- Lüder- Oberschule 82 52 13 1 5 Jane-Addams- Schule 247 76 125 16 Anna-Freud- Schule 223 60 94 23 Ruth-Cohn- Schule 135 38 85 9 Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow 95 34 80 7 *Bewerbungen umfassen sämtliche an der Schule eingegangen Bewerbungsunterlagen, auch unvollständige, bei denen ggf. noch das Abschlusszeugnis zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen fehlt. Die Zahl der Anmeldungen umfasst abschließend bearbeitete Aufnahmevorgänge. 9. Wie viele Absolvent*innen haben im Februar 2018 ihre Ausbildung an den öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik und an den Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft beendet (bitte jeweils nach Vollzeit und Teilzeit unterteilt auflisten)? 10. Wie viele Personen haben die Prüfung nicht bestanden? Zu 9.und 10.: Die Absolventinnen und Absolventen und Abgängerinnen und Abgänger des Schuljahres 2017/2018 werden erst im Sommer 2018 (Stichtag: letzter Schultag des Schuljahres) erhoben. 11. In welcher Form und in welchem Umfang wird die Aufnahme einer Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher beworben? Ist die Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Bestandteil der Berufsberatung in der gymnasialen Oberstufe? Zu 11.: Die Aufnahme einer Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wird dezentral durch die einzelnen Fachschulen für Sozialpädagogik beworben. Dies geschieht z.B. über die individuelle Homepage der Einzelschule, deren Tage der offenen Tür und durch Werbung im öffentlichen Raum. Für die öffentlichen sozialpädagogischen Fachschulen ist ein gemeinsam gestalteter Werbeauftritt mit dem Ziel einer Markenbildung durch die SenBildJugFam in der Erarbeitung. Zentral wird die Ausbildung zudem seit 2017 auf dem Berlin-Tag und weiteren Berufseinstiegsmessen beworben. In der Berufs- und Studienorientierung ist die Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gesondert ausgewiesen. 12. Wer bietet bei der Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher die entsprechenden Praxisstellen an? 6 Zu 12.: Teilzeitstellen werden in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe angeboten. Der größte Anteil liegt dabei im Bereich der Kindertagesbetreuung, gefolgt von den Ganztagsangeboten an Grundschulen. An öffentlichen Schulen werden in Teilzeitausbildung befindliche Erzieherinnen und Erzieher mit einem Teilzeitvertrag beschäftigt. Wird der Ganztag an der Schule mit öffentlichem Personal gestaltet, ist der Arbeitsvertrag unbefristet und wird mit Ende der Ausbildung in Vollzeit überführt. Wird der Ganztag an einer Schule durch einen freien Träger gestaltet, obliegt die Gestaltung der Arbeitsverträge dem jeweiligen Träger. 13. Wie hoch ist der Anteil (in Prozent von der Gesamtzahl der Beschäftigten in Personen und in VZÄ) dabei in den folgenden Arbeitsfeldern? a. Kindertagesstätten in freier Trägerschaft b. Kindertagesstätten der Eigenbetriebe c. Ganztagsangebote an Grundschulen (EFöB) in freier Trägerschaft d. Ganztagsangebote an Grundschulen (EFöB) in staatlicher Trägerschaft Zu 13.: Zu a. und b.: Der Anteil aller Quereinsteigenden bezogen auf die Gesamtheit des pädagogischen Personals betrug im Jahr 2017 berlinweit durchschnittlich 14 Prozent. Laut der Statistik der Kinder und Jugendhilfe, Berichtsteil III.1, beträgt der Anteil der Berufsbegleitenden Quereinsteigenden am gesamten pädagogischen Personal inklusive des Verwaltungs- und Leitungspersonals in Kindertageseinrichtungen berlinweit 9 Prozent, Stichtag ist der 01. März 2017 (Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg). Differenziert nach öffentlichen und freien Trägern im Land Berlin liegt der Anteil der berufsbegleitenden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bei 4 Prozent in den Kindertagesstätten der Eigenbetriebe und bei 10 Prozent in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Zusätzlich zu den berufsbegleitenden Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern arbeiten Quereinsteigende aus verwandten Berufsfeldern sowie bilinguale Quereinsteigende in Kindertageseinrichtungen, welche in der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe nicht separat abgebildet sind. Zu c. und d.: Die Anzahl der quereinsteigenden Erzieherinnen und Erziehern an Ganztagsschulen wird bislang statistisch nicht erhoben. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13994 S18-13994