Drucksache 18 / 13 995 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 05. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Situation der Regionalen Sozialen Dienste (RSD) in den Bezirken und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 995 vom 05. April 2018 über Situation der Regionalen Sozialen Dienste (RSD) in den Bezirken ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Planstellen sind in den Bezirken für den Regionalen Sozialen Dienst vorgesehen (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken zum Stichtag 01.03.2018), wie viele sind dies pro Bezirk mehr als im Jahr 2014? 2. Wie viele der Planstellen sind derzeit planmäßig, wie viele tatsächlich besetzt, und wie viele sind derzeit ausgeschrieben (zum Stichtag 01.03.2018)? Zu 1. und 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) fragt in Abstimmung mit den Berliner Bezirken monatlich die Zahlen der finanzierten und besetzten Stellen (in Vollzeitstellenäquivalenten-VZÄ) im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) ab. In der Tabelle 1 sind die Ergebnisse dieser Abfrage differenziert nach Bezirken zum Stichtag 01. März 2018 zusammengefasst. Demnach haben die Bezirke zum 01. März 2018 rund 889 finanzierte Stellen (Planstellen) im RSD gemeldet. Hierin enthalten sind auch die unbefristeten Stellenzuwächse aus dem Prozess der AG Wachsenden Stadt in den Jahren 2016 und 2017. Die Zahl der zum Erhebungsstichtag 01. März 2018 besetzten Stellen liegt bei ca. 747 VZÄ. Aktuell laufen in allen zwölf Bezirken Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche oder Besetzungsverfahren . Ein Zeitreihenvergleich der Anzahl der finanzierten und besetzten Stellen im Aufgabenbereich RSD zum Jahr 2014 kann nicht erfolgen, da diese bezirklichen Abfragen zur Personalsituation im RSD erst seit Mitte 2016 durchgeführt werden. - - 2 Tab. 1: Anzahl finanzierte, besetzte und unbesetzte Planstellen im RSD zum 01.03.2018 in Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) nach Angaben der Bezirke sowie Anzahl lfd. Besetzungsverfahren zum Erhebungsstichtag (Quelle : Bezirke) 3. Wie hoch ist der Anteil der erkrankten Mitarbeiter*innen beim RSD (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken zum Stichtag 01.03.2018)? Wie viele davon sind bereits länger als sechs Wochen krankgeschrieben? Zu 3.: Der Krankenstand der Beschäftigten im RSD wird im Rahmen der bezirklichen Meldungen nicht erfasst. Weitergehende Informationen liegen der Senatsverwaltung nicht vor. 4. Wie lange dauert ein Besetzungsverfahren für die Stellen im RSD durchschnittlich? Gibt es Unterschiede in den Bezirken und wie werden diese begründet (mit der Bitte um Auflistung nach durchschnittlicher Dauer nach Bezirk)? 5. Welche Maßnahmen plant und unternimmt der Senat, um die Stellenbesetzungsverfahren in den Jugendämtern in den Bezirken zu unterstützen? 6. Wie viele Stellenbesetzungen sind seit 01.01.2017 pro Bezirk unter Ausnutzung der gesamten tarifrechtlich gegebenen Spielräume erfolgt? Bezirk 1) Anz. Planstellen RSD (finanzierte Stellen) 2)3)4) Anzahl unbesetzte Stellen RSD 5) Anzahl besetzte Stellen RSD Nr. in VZÄ in VZÄ in VZÄ 1 Mitte 87,8 9,2 78,6 2 Friedrichshain-Kreuzberg 78,5 4,3 74,2 3 Pankow 83,0 13,2 69,8 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 65,7 14,2 51,5 5 Spandau 71,7 17,3 54,4 6 Steglitz-Zehlendorf 55,3 11,1 44,2 7 Tempelhof-Schöneberg 90,0 28,7 61,3 8 Neukölln 84,9 7,5 77,4 9 Treptow-Köpenick 50,0 7,0 43,0 10 Marzahn-Hellersdorf 83,7 13,0 70,7 11 Lichtenberg 71,0 7,2 63,8 12 Reinickendorf 67,3 8,7 58,5 Berlin 888,8 141,4 747,4 Anmerkungen: 4) Die finanzierten Stellen umfassen den RSD im engeren Sinne (ohne Verwaltung, Regionalleitung, Eingliederungshilfe, Jugendberufshilfe, Pflegekinderdienst, Wirtschaftliche Hilfe) 5) unbesetzte Stellen, die lt. Stellenplan dem RSD zugeordnet sind und nicht an anderer Stelle genutzt werden zum Stichtag 01.03.2018 1) Quelle: Abfrage bei den Bezirken (zum Erhebungsstichtag 01.03.2018) 2) Die finanzierten Planstellen umfassen alle Stellen inkl. Langzeiterkrankter und unbesetzte Stellen 3) Die finanzierten Stellen umfassen die unbefristeten Stellen aus dem Prozess der AG Wachsende Stadt - - 3 Zu 4. bis 6.: Wie in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10 785 vom 03. April 2017 berichtet, nehmen die Besetzungsverfahren (inkl. Ausschreibungs- und Auswahlverfahren) gemäß Angaben der Bezirke in der Regel zwischen drei und fünf Monaten in Anspruch. Einige Bezirke berichten von Dauerausschreibungen, andere verfolgen die Strategie, quartalsweise eine größere Anzahl von Stellen auszuschreiben. Inklusive der vorgelagerten Phase der Gestaltung und Veranlassung der Ausschreibung sowie der nachgelagerten Phase der Stellenbesetzung lässt sich aus den bezirklichen Rückmeldungen ein Zeitraum von bis zu acht Monaten ableiten. Aktuellere Informationen liegen der SenBildJugFam nicht vor. Seit dem Erhebungsstichtag 01. Januar 2017 ist die Zahl der finanzierten Stellen um 31 auf 889 VZÄ (Stand 03/2018) gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der besetzten Stellen um 17 auf 747 VZÄ angewachsen. Die Aufschlüsselung nach Bezirken ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Tab. 2: Anzahl finanzierte und besetzte Planstellen im RSD am 01.01.2017 vergleichen zum 01.03.2018 in Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ), Quelle: Bezirke Aufgrund von Fluktuationen (bspw. aufgrund von Arbeitsplatzwechsel, Ruhestand, Erwerbsminderung etc.), kann angenommen werden, dass die Anzahl der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren deutlich höher liegt. Bereits am 15.11.2016 hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in einem „Informationsschreiben über die Grundsätze zur Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs. 2 Satz 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie zur Stufenvorweggewährung nach Bezirk 1) Anzahl finanzierte Stellen RSD (Planstellen) 2)3)4) Anzahl besetzte Stellen RSD Anzahl finanzierte Stellen RSD (Planstellen) 2)3)4) Anzahl besetzte Stellen RSD Nr. in VZÄ in VZÄ in VZÄ in VZÄ 1 Mitte 87,7 75,6 87,8 78,6 2 Friedrichshain-Kreuzberg 75,5 63,0 78,5 74,2 3 Pankow 75,1 63,2 83,0 69,8 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 66,2 50,4 65,7 51,5 5 Spandau 69,4 54,6 71,7 54,4 6 Steglitz-Zehlendorf 53,7 39,4 55,3 44,2 7 Tempelhof-Schöneberg 86,0 71,2 90,0 61,3 8 Neukölln 81,9 76,7 84,9 77,4 9 Treptow-Köpenick 44,0 39,0 50,0 43,0 10 Marzahn-Hellersdorf 82,1 75,1 83,7 70,7 11 Lichtenberg 74,3 67,3 71,0 63,8 12 Reinickendorf 62,4 54,0 67,3 58,5 Berlin 858,3 729,6 888,8 747,4 Anmerkungen: zum Stichtag 01.01.2017 zum Stichtag 01.03.2018 1) Quelle: Abfrage bei den Bezirken (zu den Erhebungsstichtagen 01.01.2017 sowie 01.03.2018) 2) Die finanzierten Planstellen umfassen alle Stellen inkl. Langzeiterkrankter und unbesetzte Stellen 3) Die finanzierten Stellen umfassen die unbefristeten Stellen aus dem Prozess der AG Wachsende Stadt 4) Die finanzierten Stellen umfassen den RSD im engeren Sinne (ohne Verwaltung, Regionalleitung, Eingliederungshilfe, Jugendberufshilfe, Pflegekinderdienst, Wirtschaftliche Hilfe) 5) unbesetzte Stellen, die lt. Stellenplan dem RSD zugeordnet sind und nicht an anderer Stelle genutzt werden - - 4 § 16 Abs. 5 für Tarifbeschäftigte in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten der Berliner Jugendämter (RSD) und im Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK)“ den Jugendämtern und den Personalstellen der Bezirke dargelegt, welche Möglichkeiten zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsgebietes es in diesem Kontext gibt. Die Nutzung der tarifrechtlich gegebenen Spielräume liegt im Ermessen der bezirklichen Personalstellen, der Senat ermutigt die Bezirke zur Durchführung von Sammelausschreibungen sowie zu einer vorausschauenden Stellenbesetzungsstrategie. 7. Wie viele Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wurden im Jahr 2017 durchgeführt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung festgestellt, in wie vielen Fällen wurde Hilfebedarf festgestellt (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken)? 8. In wie vielen Fällen wurden Kinder und Jugendliche 2017 vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken und Altersgruppen)? Zu 7. und 8.: Im Jahr 2016 wurden berlinweit 15.444 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls gezählt (siehe Tabelle 3). Die Anzahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen nach § 42 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) betrug im Jahr 2016 berlinweit 696 Fälle. Die entsprechende amtliche Statistik der Kinder- und Jugendhilfe über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Das Amt für Statistik Berlin – Brandenburg strebt die Veröffentlichung der Kinder- und Jugendhilfestatistik bzw. des Berichts für Ende des zweiten Quartals 2018 an. 9. Wie viele Beschäftigte in den bezirklichen RSDen besuchten seit Januar 2016 den Kurs „Neu im RSD“ (mit der Bitte um Auflistung nach Bezirken und Monaten)? Wie viele Beschäftigte befinden sich derzeit auf der Warteliste auf die Teilnahme an einem solchen Kurs? Zu 9.: Die Veranstaltungsreihen „Neu im ASD/RSD“ sind im SFBB übergreifend für die RSD/ASD in Berlin und Brandenburg konzipiert. In jeder Veranstaltungsreihe können bis zu 26 Personen teilnehmen. 2016 und 2017 konnten jeweils 4 voll belegte Reihen in modularisierter Form durchgeführt werden. 2018 starten aktuell in der ersten Jahreshälfte 2 voll belegte Reihen. Da jede Reihe einen Zeitraum zwischen 9 und 12 Monaten umfasst, kann die Teilnahme nach Monaten nicht dargestellt werden – die Verteilung ist insgesamt erfasst. Die Aufschlüsselung Gesamt (Berlin und Brandenburg) und nach Bezirken ist der Tabelle 3 und 4 zu entnehmen. Tab. 3: Anzahl Teilnahme insgesamt an den Reihen „Neu im ASD/RSD“ 2016 -2018 (1. Jahreshälfte) Gesamt Berlin Brandenburg Teilnehmer/-innen 254 197 57 Storno 56 43 13 ASD=Allgemeiner Sozialer Dienst Tab. 4: Bezirkliche Verteilung der Teilnahmen (4 Kurse 2016; 4 Kurse 2017; 2 Kurse 2018) Bezirk Anzahl Teilnehmende Charlottenburg-Wilmersdorf 11 Friedrichshain-Kreuzberg 14 - - 5 Lichtenberg 9 Marzahn-Hellersdorf 16 Mitte 21 Neukölln 18 Pankow 10 Reinickendorf 16 Spandau 15 Steglitz-Zehlendorf 25 Tempelhof-Schöneberg 21 Treptow-Köpenick 14 Zuordnung nicht erfasst 7 Jugendämter Berlin 197 Aktuell befinden sich 36 Personen auf der Warteliste, deren Anmeldungen für die Kurse in der 2. Jahreshälfte 2018 (Start im September) berücksichtigt werden. 10. Welche Unterstützungsangebote hat der Senat den Bezirken zur Implementierung der „SoPart“-Software zur Verfügung gestellt? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Wie möchte der Senat dabei einer doppelten Aktenführung und somit administrativem Mehraufwand entgegenwirken? Zu 10.: Die Umsetzung des Projektes ISBJ-Jugendhilfe/SoPart erfolgt in enger fachlicher und organisatorischer Abstimmung mit den Bezirken. Auf diese Weise wurden seit Projektbeginn die Module I - Wirtschaftliche Jugendhilfe (2016) und II - Regionaler Sozialer Dienst/Kinderschutz (2017) erfolgreich eingeführt. Aktuell erfolgt die Vorbereitung der Einführung der Module III – Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss und Modul IV – Jugendgerichtshilfe. Neben zahlreichen Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke in den Abstimmungs- und Entscheidungsgremien des Projektes ist jeder Bezirk durch mindestens eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in der Gruppe der „Bezirklichen Projektleitungen“ eingebunden. Diese Bezirklichen Projektleitungen fungieren im Rahmen des Roll-out und Einführungsprozesses als verantwortliche Ansprechpartnerin /verantwortlicher Ansprechpartner und Koordinatorin/Koordinator innerhalb des Bezirks. So wird der Roll-out in jedem Bezirk in einer dreimonatigen Vorbereitungsphase geplant. Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Schulungen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb des jeweiligen Moduls. Für diese Endanwenderinnen und Endanwender sind Handbücher, Leitfäden und Schulungsunterlagen aus dem ISBJ-Jugendhilfe-Projekt bereitgestellt. Zudem erhalten die Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig Informationen zu aktuellen Anpassungen und Weiterentwicklungen. SoPart ist eine allgemeine Fachverfahrens-Software für verschiedene kommunale Einsatzfelder . Im Sinne eines aktenunterstützenden Fachverfahrens verfügt SoPart über eigene DMS-Funktionen zur Erzeugung und Speicherung von Dokumenten. Da SoPart aber kein revisionssicheres e-Aktensystem darstellt, ist bis zur Einführung und Einbindung der elektronischen Akte das Führen der Papierakte im Bezirk erforderlich. - - 6 Die administrativen Aufgaben im RSD-Bereich werden durch SoPart mit Funktionen für die zentrale elektronische Speicherung und Wiederverwendung von Stamm- und Fachdaten sowie von Dokumenten in den RSD-Prozessen zum Hilfeverfahren, Kinderschutzverfahren , Gerichtsverfahren sowie im Bereich der „antragsunabhängigen Leistungen“ in vielfältiger Weise unterstützt. Funktionen zum elektronischen Zugriff, 4-Augen-Freigabe, Weiterleitung und Übergabe von Fällen und Daten erleichtern und beschleunigen die Zusammenarbeit mehrerer an einem Fall beteiligter Personen. Anhand von Anforderungen aus dem laufenden Betrieb wird im ISBJ-Fachlichen Dauerbetrieb der Senatsverwaltung auch die Weiterentwicklung der SoPart-Fachanwendung gesteuert. Darüber hinaus sind gegenwärtig die Durchführung von regelmäßigen RSD- Schulungen sowie die Übernahme der Pflege von bezirksübergreifenden Katalog- und Partnerdaten zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung in Abstimmung. 11. Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Fallzahl pro Mitarbeiter*in im RSD pro Bezirk? Zu 11.: Die folgende Tabelle 5 weist die personelle Situation im RSD sowie die Höhe der Fallquote gemäß dem zwischen der SenBildJugFam und den bezirklichen Jugendämtern vereinbarten Fallzählungsmodell auf Basis der finanzierten Stellen zum 01.01.2018 differenziert nach Bezirken aus. Die Aktualisierung erfolgt auf Basis der konsolidierten Jahresergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) 2017 und der Einwohnerdaten zum 31.12.2017 (Amt für Statistik ). Den summierten Mengen sind die finanzierten Stellen des RSD gemäß der Personalmeldung der Jugendämter (einschließlich der Stellen aus der wachsenden Stadt) zum Stichtag 01.01.2018 gegenübergestellt. Das Modell weist zudem den Personalbedarf für sozialpädagogische Beratung und sozialräumliche Koordination (kein Fallbezug nach KLR) gemäß den Festlegungen der o. g. Vereinbarung aus. In der Folge wird die RSD- Fallquote als Relation der Mengen im Verhältnis zum verbleibenden Personal ermittelt. Das Ergebnis zeigt aktuell eine RSD-Fallrate je finanzierte Vollzeitstelle in Höhe von rund 1:69 Vollzeitstellen (siehe Tabelle 5). Tab. 5.: RSD-Fallrate je finanzierte Vollzeitstelle (Berechnung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Gesamtjugendhilfeplanung) Bezirke Summe KLR-Mengen (80170, 79427 & Transferleistungen) finanzierte RSD- Stellen aus IPV und wachsende Stadt Personalbedarf für ausschließlich RSD- Beratung verbleibendes Personal mit Fallbezug Fallbelastung pro VZÄ mit Fallbezug 1 2 3 4 5 6 Mi 4.325 87,8 34,6 53,2 81,3 F-K 3.489 78,5 23,8 54,7 63,8 Pa 3.701 83,0 31,5 51,5 71,9 C-W 2.359 65,7 20,6 45,1 52,3 Sp 3.195 71,1 23,1 48,0 66,5 - - 7 S-Z 2.205 55,3 16,8 38,4 57,3 T-S 3.891 90,0 25,9 64,1 60,7 Nk 4.128 84,9 32,2 52,7 78,4 T-K 2.495 48,0 17,8 30,2 82,6 M-H 4.522 83,7 22,9 60,8 74,3 Lb 3.178 71,0 22,1 48,9 65,0 Rd 3.221 67,3 23,1 44,2 72,9 Berlin 40.708 886,2 294,3 591,8 68,8 IPV=Integrierte Personalverwaltung Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13995 S18-13995a