Drucksache 18 / 13 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Liegenschaft des Landes Berlin im südöstlichen Moabit und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13998 vom 10. April 2018 über „Liegenschaft des Landes Berlin im südöstlichen Moabit“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fläche zwischen Invalidenstraße/ Alt-Moabit, Clara-Jaschke- Straße/ Emma-Herwegh-Straße befindet sich, mit Ausnahme der Fläche des Supermarktes , im Eigentum des Landes Berlin. Gleichwohl betrifft die Schriftliche Anfrage Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist aber bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin um Stellungnahme gebeten. Die von dort zum Standort übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wer ist für die Verwaltung dieses Blocks zuständig? 2. Wer ist für die Verwaltung der einzelnen Liegenschaften verantwortlich? Zu 1. und 2.: Die Grundstücke Invalidenstr. 57, 58/ Alt-Moabit 5 (Flurstücke 317/1, 614) befinden sich im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB). Die Verwaltung erfolgt durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH). Das Grundstück Invalidenstr. 60 (Flurstück 626) befindet sich ebenfalls im SILB und wird durch die BIM GmbH verwaltet. Das Grundstück Invalidenstr. 59 (Supermarkt) ist Privateigentum. 3. Wie werden derzeit die zweigeschossigen Bauten entlang der Invalidenstraße, die an der Emma- Herwegh-Straße aufgestellten zweigeschossigen Container und die Räume, in denen sich vormals die Staatsanwaltschaft in Alt-Moabit 5 befunden hat, genutzt? Zu 3.: Die Flächen werden derzeit als Drehscheibe für eine Baumaßnahme durch die Polizei genutzt. Darüber hinaus ist hier die Fahrradstaffel der Polizei untergebracht. 2/2 4. Welche Pläne verfolgt der Senat mit dem Grundstück, insb. im Hinblick auf den derzeitigen Standort des Landeslabors Berlin-Brandenburg, die zweigeschossigen Bauten entlang der Invalidenstraße, die o.g. Container und die ehemalige Staatsanwaltschaft? a) Ist hier sozialer Wohnungsbauneubau möglich? b) Ist hier die Ansiedlung neuer Liegenschaften für die Verwaltung angedacht? c) Plant der Senat den Abriss bzw. die Sanierung o.g. baufälliger Gebäude? Zu 4.: Das Grundstück Invalidenstr. 60 (Landeslabor Berlin-Brandenburg) wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 freigezogen. Für die auf dem Grundstück Invalidenstr . 57, 58 und Alt-Moabit 5 befindliche Polizeinutzung besteht Erweiterungsbedarf. Der exakte Umfang der benötigten Geschossfläche und Grundstücksfläche wird geprüft . Zurzeit erfolgen hierzu erste Abstimmungen mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin . a) Im Zuge eines zu entwickelnden Nutzungs- und Bebauungskonzepts für den gesamten Block ist sozialer Wohnungsbau nach derzeitigen Stand nicht grundsätzlich ausgeschlossen. S. i. Ü. die Antwort zu Frage 4 b). b) Ja; mittel- bis langfristig werden insbesondere für die Berliner Polizei Erweiterungsflächen benötigt. c) Grundsätzlich sind im Zuge einer künftigen Neuordnung des gesamten Blocks sowohl der Abriss als auch die Sanierung von Bestandsobjekten denkbar und ggf. auch notwendig. Belastbare Planungen liegen noch nicht vor. 5. Welche Möglichkeiten bestehen, den Zaun der umzäunten Grünflächen Alt-Moabit/Invalidenstraße gänzlich zu entfernen bzw. zumindest so zu versetzen, dass auch AnwohnerInnen die Grünfläche nutzen können? Zu 5.: Der Zaun kann nicht entfernt werden, weil das Grundstück durch die Berliner Polizei genutzt wird. Der Zaun kann auch nicht versetzt werden um die Fläche als ausgewiesene Grünfläche den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen. Dies würde den Prüfungen und Planungen, hier langfristig Erweiterungsflächen für die Berliner Polizei zu schaffen, widersprechen. Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13998 S18-13998