Drucksache 18 / 14 000 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Kein Happy End für das mobile Leitsystem auf der Friedrichstraße? und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14000 vom 10.04.2018 über Kein Happy End für das mobile Leitsystem auf der Friedrichstraße? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft insbesondere Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Stellungnahme wurde bei den nachfolgenden Antworten berücksichtigt. Das Projekt wurde federführend vom Bezirksamt Mitte bearbeitet, unter anderem sind die Fördermittel durch das Bezirksamt Mitte beantragt worden. Frage 1: Was sind die einzelnen Gründe dafür, dass die im Rahmen des Projekts für ein mobiles Leitsystem auf der Friedrichstraße anzubringenden Schautafeln mit QR-Codes im öffentlichen Raum nicht installiert wurden? Frage 3: Welche alternativen Optionen wurden durch die zuständige Senatsverwaltung wann, mit wem und mit welchem Ergebnis eruiert, um die QR-Codes im öffentlichen Raum sichtbar zu machen? Antwort zu 1 und zu 3: Das Bezirksamt Mitte hat im Rahmen des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit eine wirtschaftsdienliche Maßnahme „Friedrichstraße - mobiles Leit- und Informationssystem“ beim Fördermittelgeber beantragt und über eine Zuwendung an DIE MITTE e.V. vergeben. Die Zuwendung an DIE MITTE e.V. war mit Auflagen verbunden. Bei der Konzeptentwicklung für die Abrufpunkte war nach dem Grundsatz zu verfahren, dass eine Übermöblierung des öffentlichen Raumes vermieden wird. Für die abrufbaren 2 Informationen durften keine neuen oder zusätzlichen Informationsstelen im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden. Das Konzept für die Abrufpunkte war vor dessen Realisierung mit der damals zuständigen Senatsverwaltung (SenStadtUm – SBD und STS BW) abzustimmen. Das Bezirksamt konnte auf diese Entscheidung des Bewilligungsausschusses keinen Einfluss nehmen. Die Auflagen wurden mit Rechtskraft des Zuwendungsbescheides an DIE MITTE e.V. bindend. Vorgesehen war, die entsprechenden Hinweistafeln ggf. an Laternenmasten anzubringen. Seitens des Bezirksamtes wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung von Werbung im öffentlichen Straßenland aufgrund der Rechtslage schwierig ist und nach anderen Möglichkeiten, beispielsweise an Schaufenstern von in der Friedrichstraße ansässigen Unternehmen, gesucht werden muss. Eine Anbringung an den Laternenmasten wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in 2015 aus folgenden Gründen abgelehnt: • Das vorgeschlagene touristische Leitsystem greift gravierend in den Betrieb der öffentlichen Beleuchtungsanlagen ein. • Die Höhe des Plakates und die Bauform der Maste führen zu einer Anbringung im unmittelbaren Bereich der Mastklappe, dieses ist nicht zulässig. • Die Art der Anbringung behindert Wartungsarbeiten am Mast (z.B. Korrosionsschutz) massiv. • Die Schilderkante ist in Gesichts- und Kopfhöhe und stellt eine erhöhte Unfallgefahr dar. Zwischenzeitlich wird an Masten der Friedrichstadtleuchten auch keine Mastwerbung mehr zugelassen. Mit dem neuen Werberechtsvertrag, der ab 01.01.2019 gilt, entfallen die Standorte aus stadtgestalterischen Gründen. Inwieweit eine Anbringung der Schilder an den Gebäuden, in den Schaufenstern der Gewerbetreibenden bzw. an anderen Straßenmöbeln beantragt und geprüft wurde, ist nicht bekannt. Frage 2: Welche Senatsverwaltung ist für die Genehmigung der Schautafeln formal zuständig? Antwort zu 2: Sofern die Tafeln in den Schaufenstern der Gewerbetreibenden angebracht werden, ist die Zustimmung der Gewerbetreibenden einzuholen. Anbringungen an den Gebäuden sind mit den Eigentümern abzustimmen. Sofern die Tafeln im öffentlichen Straßenland angebracht werden sollen, handelt es sich um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Die Genehmigung erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Je nach Straßenmöbel, an dem die Tafeln befestigt werden sollen, ist die dafür zuständige Verwaltung um Zustimmung zu bitten. 3 Frage 4: Der entsprechende Film über die Geschichte der Friedrichstraße, der den QR-Codes zugrunde liegt, wurde bei der Produktion mit öffentlichen Fördermitteln bezuschusst. a) Was wurde hierbei konkret beim Fördermittelantrag beantragt? b) Inwiefern liegt dem Fördermittelantrag für das gesamte Projekt Mobiles Leitsystem die Installation der QR- Codes zugrunde bzw. findet sich entsprechende Nennung im Fördermittelbescheid bzw. -antrag? c) Auf welche Höhe beziffert sich der finanzielle Kofinanzierungsanteil? Antwort zu 4: Zu 4 a: Gegenstand des Projektes waren Maßnahmen zur Entwicklung eines mobilen Leit- und Informationssystems für die Friedrichsstraße. Dabei wurden folgende Maßnahmen beantragt, gefördert und umgesetzt: - Entwicklung eines Leitbildes zur Positionierung des Standortes Friedrichsstraße - Entwicklung eines Leit- und Informationssystems, Erstellung der redaktionellen Inhalte für das System (Recherche, Themenkonzept, Drehbuch, Video-Clips, Grafik) - Produktion der Video-Clips für das Informationssystem - Programmierung des Guide-Systems - Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen des Marketings für das Leit- und Informationssystem. Zu 4 b: Die Installation der QR-Codes wurde im Antrag nicht formuliert und durch den Fördermittelgeber nicht gefördert. Zu 4 c: Das Gesamtvolumen des Projektes betrug gemäß Schlussbescheid des Fördermittelgebers vom 06.06.2016 insgesamt 131.145,00 Euro. Das Bezirksamt Mitte hat Personalkostenanteile für die Projektbegleitung im Wert von 15.722,63 Euro als Kofinanzierung eingebracht. DIE MITTE e.V. hat eine Kofinanzierung in Höhe von 50.000 Euro geleistet. Frage 5: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der QR-Codes im öffentlichen Raum abschließend zu realisieren? Antwort zu 5: Es handelt sich um kein Projekt des Senats. Wiederholt wurde die Nutzung der Schaufenster der Gewerbetreibenden für die QR-Codes empfohlen. 4 Frage 6: Begründet sich durch die fehlenden QR-Codes ein Anspruch auf Schadensersatz durch die privaten KofinanzierInnen? Antwort zu 6: Nach Prüfung des Abschlussberichtes und des Verwendungsnachweises des Projektes wurde durch den Fördermittelgeber festgestellt, dass die im Projekt festgelegten Auflagen eingehalten und die Projektziele erreicht wurden. Berlin, den 24.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14000 S18-14000a