Drucksache 18 / 14 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Zukunftsort Schöneweide II und Antwort vom 20. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14001 vom 09.04.2018 über Zukunftsort Schöneweide II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Gewerbeflächen in Berlin sind begehrt und rar. Daher ist die Entwicklung vorhandener Flächen dringend notwendig. In der Presse waren verschiedene Berichte über die zukünftigen Investitionsplanungen für das ehemalige Industrieareal Oberschöneweide zu lesen. 1. Was sind die Gründe, den Zukunftsort Schöneweide nicht in die planerische Hoheit des Senats zu integrieren analog Adlershof, Urban Tech Republic oder Clean Tech Business-Park Berlin-Marzahn, sondern die Planungs- und Entscheidungshoheit beim Bezirksamt Treptow-Köpenick zu belassen? Besteht von Seiten des Senats der Wunsch, die Planungshoheit unter dem Gesichtspunkt der berlinweiten Bedeutung des Wirtschaftsstandortes die planerische Hoheit für das Gewerbegebiet zu erhalten ? Wenn ja, wurden bereits Schritte eingeleitet? Welche Möglichkeiten sieht der Senat? Zu 1.: Unabhängig davon, ob es sich bei einem Gebiet um einen Zukunftsort handelt oder nicht, obliegt dem jeweiligen Bezirk die Planungshoheit, d.h. bei diesem liegt die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Wenn sogenannte "dringende Gesamtinteressen Berlins" von bezirklichen Planungen berührt werden, kann der Senat in begründeten Fällen ein Planverfahren an sich ziehen. Die erforderlichen Voraussetzungen dafür sind in Schöneweide jedoch nicht gegeben. 2. Für die Rathenauhallen liegt ein Investitionsplan mit einem Investitionsvolumen von 100 Mio. Euro vor. Aus welchen Gründen wurden bisher noch keine Entscheidung getroffen, um mit den Investitionen zu beginnen? Zu 2.: Der Bebauungsplan 9-58 liegt in der Zuständigkeit des Bezirks Treptow- Köpenick und befindet sich derzeit in der Aufstellung. Durch dieses Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Geländes der Rathenau-Hallen geschaffen werden. Bisher liegt jedoch kein abgestimmtes Gesamtkonzept vor, so dass das Verfahren momentan nicht fortgeführt werden kann. 2 3. Ist es korrekt, dass die HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin plant, ihren Zentralcampus mit einem Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. Euro in Oberschöneweide in direkter Nähe des Technologie - und Gründerzentrums zu errichten, um als Wissenschafts- und Forschungseinrichtung direkt mit dem TGZ kooperieren und eine Startup-Szene in Schöneweide aufbauen zu können? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? Wenn nein, warum nicht und welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, um die Planungen zu realisieren? Zu 3.: Dem Senat von Berlin ist bekannt, dass die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin die sogenannte Ein-Campus-Strategie verfolgt. Diese hat zum Ziel, dass sich die gesamte Hochschule an einem Standort, in diesem Fall in Schöneweide befindet. Aktuell verfügt die HTW über zwei Standorte – neben Schöneweide (Campus Wilhelminenhof) ist sie in Karlshorst in der Treskowallee (Campus Treskowallee ) vertreten. 4. In der Schriftlichen Anfrage vom 23. August 2017 Drucksache 18 / 12 142 wurde berichtet, dass für die Ansiedlung des Innovations- und Technologiezentrums für Digitalisierung der Wirtschaft und Industrie 4.0 (ITZ 4.0) eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie inzwischen vor? Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich und wo sind diese abrufbar? Wenn nein, wann liegen diese vor? Zu 4.: Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen der Senatsverwaltung für Wirtschaft , Energie und Betriebe vor und werden derzeit im Rahmen des Projektes ITZ 4.0 bewertet. Mit dem Abschluss wird in ca. zwei Monaten gerechnet. Danach kann die Studie eingesehen werden. 5. Im Doppelhaushalt 2018/2019 ist der Aufbau einer Digitalagentur mit einem Budget von 3 Mio. € pro Jahr geplant. Wie ist der aktuelle Stand? 6. Wird die Digitalagentur ihren Sitz in Oberschöneweide und damit direkt beim zukünftigen ITZ 4.0 haben? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen, zumal dieser Schritt ein Zeichen für die Entwicklung des Zukunftsortes sein kann? Zu 5. und 6.: Die Planung der Digitalagentur befindet sich derzeit in der finalen Phase . Sobald die senatsinternen Abstimmungen beendet sind, wird mit der Umsetzung der Planung begonnen. Über einen möglichen räumlichen Ort der Digitalagentur wird dann zu entscheiden sein. Berlin, den 20.04.2018 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-14001 S18-14001a