Drucksache 18 / 14 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 29. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2018) zum Thema: Situation der Ausbildung in den Pflegeberufen und der Akademisierung der Pflege und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete FadimeTopaç (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14002 vom 29. März 2018 über Situation der Ausbildung in den Pflegeberufen und der Akademisierung der Pflege ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungsplätze stehen derzeit für die Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege in Berlin zur Verfügung? Wurden die Ausbildungsplätze an den steigenden Bedarf angepasst? Wenn ja, wie viele Plätze in welchen Bereichen und bei wie vielen Trägern? Gibt es Kooperationen mit Brandenburg in Hinblick auf Ausbildungsplätze in Pflegeberufen? Zu 1.: Altenpflege Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Altenpflege ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach § 6 Altenpflegegesetz und nach § 5 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschulen für Altenpflege (APO-OBF Altenpflege). Aufgenommen an den Berufsfachschulen für Altenpflege werden alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Begrenzung der Schülerzahlen an den Berufsfachschulen für Altenpflege gibt es nicht. Im Schuljahr 2017/18 werden an den Berufsfachschulen für Altenpflege 3.003 Schülerinnen und Schüler beschult. Die Entwicklung der Ausbildungszahlen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Schülerinnen und Schüler (Auszubildende) in den Schuljahren 2010/11 bis 2016/17 Fachberuf Auszubildende 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Altenpflege 2.300 2.470 2.554 2.620 2.829 2.990 2.887 Quelle: SenBJF, Auszug aus den Eckdaten berufliche Schulen – Schulzweig, Beruf Altenpflege - - 2 Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Im Ausbildungsjahr 2017/2018 gibt es 2.543 genehmigte Ausbildungsplätze in der Gesundheits - und Krankenpflege und 237 genehmigte Plätze in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Statistische Erhebung zum 01.11.2017). Die Entwicklung der Ausbildungszahlen ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Auszubildende in den Ausbildungsjahren 2010/11 bis 2016/17 Fachberuf Auszubildende 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Gesundheits- und Krankenpflege 2.425 2.429 2.444 2.455 2.539 2.530 2.509 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 194 193 178 189 200 223 236 (Quelle: Statischer Bericht B II 6 – j / 16 Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Land Berlin Schuljahr 2016/17) Des Weiteren sind zum 01.04.2018 in der Gesundheits- und Krankenpflege 64 genehmigte Ausbildungsplätze (Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V. Campus Buch und Vivantes) sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 7 genehmigte Ausbildungsplätze (Vivantes) hinzugekommen. Darüber hinaus wurden zum 01.10.2018 die staatlichen Anerkennungen einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie einer Schule für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit künftig ca. 300 Ausbildungsplätzen beantragt. Die staatliche Anerkennung i.S.d. § 2 Gesundheitsschulanerkennungsgesetz (GesSchulAnerkG) dieser Schule steht aktuell noch aus. Dem Senat ist bekannt, dass die Alexianer Akademie für Gesundheitsberufe Berlin /Brandenburg, Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflege mit den Trägern Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin und Alexianer St. Josefs Krankenhaus Potsdam kooperiert. 2. Gibt es in Berlin die Möglichkeit die Ausbildung in einer der drei Pflegeberufe berufsbegleitend zu absolvieren ? Wenn ja, welche sind das, wie viele Plätze stehen zur Verfügung und nach welchen Kriterien werden die Bewerber*innen ausgewählt? Zu 2.: Ja, in der Altenpflege besteht die Möglichkeit, die Ausbildung berufsbegleitend zu absolvieren . Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Altenpflege sind die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach § 6 Altenpflegegesetz und nach § 5 Ausbildungs - und Prüfungsordnung für die Berufsfachschulen für Altenpflege (APO-OBF Altenpflege ). Aufgenommen an den Berufsfachschulen für Altenpflege werden alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Begrenzung der Schülerzahlen an den Berufsfachschulen für Altenpflege gibt es nicht. Im Schuljahr 2017/18 absolvieren 1.139 Schülerinnen und Schüler die berufsbegleitende Ausbildung in der Altenpflege. Dies entspricht einem Anteil von 37,9 Prozent aller Auszubildenden in der Altenpflege. Die im Land Berlin staatlich anerkannten Schulen der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege führen die Ausbildung in Vollzeit durch. Bis zum 30.09.2017 gab es eine Teilzeitausbildung an der Akademie der Gesundheit Ber- - - 3 lin/Brandenburg e.V. Campus Buch. Von einer Verlängerung wurde jedoch seitens der Schule abgesehen. 3. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und den Rahmenbedingungen wird zunehmend von hohen Abbruchraten der Ausbildung gesprochen. Wie hoch ist die Anzahl der Abbrüche in der Ausbildung zu einer der o.g. Pflegefachperson? Was sind die Gründe dafür? Bitte tabellarische Auflistung nach Ausbildungsbereich, Abbruchsquoten und -gründen. Zu 3.: Schulabgänger in der Ausbildung zur Altenpflegerin und Altenpfleger im Schuljahr 2016/17: Absolventen/ Abgänger insgesamt Abschluss Abgang (ohne Abschluss) Abbrecher absolut in % absolut in % absolut in % 842 609 72,3 33 3,9 200 23,8 Quelle: SenBJF, Schulabgänger Berufliche Schule im Schuljahr 2016/17, Berufsfachschule für Altenpflege Die Gründe für einen Abbruch der Ausbildung werden statistisch nicht erhoben. Laut statistischer Erhebung zum 01.11.2017 liegen für die Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege folgende Angaben vor: Fachberuf Ausbildung vollständig durchlaufen Vor Beendigung abgebrochen Gesundheits- und Krankenpflege 678 mit Erfolg/40 ohne Erfolg 239 Auszubildende Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 72 alle mit Erfolg 11 Auszubildende 4. Vor allem in der Altenpflege werden immer mehr Menschen zu einer examinierten Pflegefachperson ausgebildet , welche zuvor als Pflegehelfer*in tätig waren und oftmals eine Familie oder andere Personen mit zu versorgen haben. Vielen steht, aufgrund ihres Status als Schüler*in, nicht mehr ausreichend finanzielle Möglichkeiten zur Sicherung des Grundbedarfes zur Verfügung. Welche Kenntnis hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu diesem Sachverhalt? Welche Maßnahmen werden ergriffen um diesen Menschen trotzdem die Sicherung ihres Grundbedarfes zu erhalten und sie in der Ausbildung zu halten? Zu 4.: Der Senat hat Kenntnis über diese Problematik und befindet sich deshalb im intensiven Austausch mit den verantwortlichen Akteuren, um insbesondere auch im Hinblick des bestehenden Fachkräftemangels eine zufriedenstellende Lösung zu finden. 5. Inwieweit stehen den Ausbildungsstätten ausreichend qualifizierte Pflegepädagog*innen zur Verfügung? Wie ist die Quote Schüler*innen pro Pflegepädagog*in in Berliner Ausbildungsstätten für Pflegeberufe? (Tabellarische Darstellung nach Einrichtung, Anzahl der Praxisanleiter*innen und Quote Schüler*innen) Zu 5.: Altenpflege Im Land Berlin gibt es derzeit eine staatliche Berufsfachschule für Altenpflege und 30 Schulträger, die Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft betreiben. - - 4 Gem. § 98 Abs. 5 SchulG, bedürfen die Lehrkräfte zur Ausübung ihrer Tätigkeit an Schulen in freier Trägerschaft der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (Unterrichtsgenehmigung ). Die Unterrichtsgenehmigung ist dem Schulträger zu erteilen, wenn die Lehrkraft die in § 98 Abs. 3 Nr. 2 SchulG genannte fachliche Eignung erfüllt und die erforderliche persönliche Eignung besitzt. Die Lehrkräfte müssen eine wissenschaftliche Ausbildung und Prüfung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zurücksteht, oder es kann die wissenschaftliche und pädagogische Eignung der Lehrkräfte durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen werden. In den Berufsfachschulen für Altenpflege ergibt sich aus der Festlegung der Stundenzahl entsprechend der Stundentafel und der Pflichtstundenanzahl der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen, die zur Berechnung der Zuschüsse im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft herangezogen wird und die maßgeblich durch die Schülerfrequenz der eingerichteten Altenpflegeklassen bestimmt wird, eine Schüler-Lehrer-Relation. Im Jahr 2016 betrug diese 17,20 und im Jahr 2017 17,21 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft. An der staatlichen Berufsfachschule für Altenpflege werden im Schuljahr 2017/18 71 Schülerinnen und Schüler von fünf Lehrkräften unterrichtet. Der Senat arbeitet mit dem Lehrstuhl Master Health Professions Education der Charité, Universitätsmedizin Berlin, daran, den Absolventen der Charité Möglichkeiten aufzuzeigen , als Quereinsteiger an den öffentlichen Gesundheitsschulen in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden. Dies füllt eine Lücke in der Lehrerausbildung, da in Berlin kein Master of Education in den Fächern Gesundheitslehre bzw. Pflege angeboten wird. Der Einsatz von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach dem Schulgesetz, sondern nach § 1 APO-OBF Altenpflege der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung. In der Altenpflegeausbildung gibt es keine normierte Festlegung des Praxisanleiterschlüssels . Das Landesamt für Gesundheit und Soziales genehmigt in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einen Praxisanleiterschlüssel von 1:1, wenn die Praxisanleiterin oder der Praxisanleiter mindestens 0,75 Prozent der normalen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt ist und bei einer 100- prozentigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf Antrag einen 1:2 Schlüssel. Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege In der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege geben das Gesetz über die Anerkennung der Schulen des Gesundheitswesens (Gesundheitsschulanerkennungsgesetz - GesSchulAnerkG), die Verordnung zur Durchführung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes (GesSchulAnerkV) und das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) die von den staatlich anerkannten Gesundheitsschulen zwingend einzuhaltenden Qualitätsstandards vor. Das LAGeSo kontrolliert die Einhaltung der Standards im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Gesundheitsfachschulen . Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen verfügen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GesSchulAnerkV über eine ausreichende Zahl an fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften, wenn für je 15 Ausbildungsplätze mindestens eine in Vollzeit tätige fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkraft oder - - 5 mehrere im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle in Teilzeit tätige fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Laut statistischer Erhebung waren am 01.11.2017 an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen 222 hauptamtliche Lehrkräfte und an den Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen 19 hauptamtliche Lehrkräfte tätig. Darunter waren 17 Medizinpädagogen, 60 Diplom-Medizinpädagogen, 96 Diplom- Pflegepädagogen, 32 Lehrkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung und 36 sonstig qualifizierte Lehrkräfte. Angaben zur Aufteilung auf die einzelnen Schulen siehe Anlage 1. Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits - und Kinderkrankenpflege wird an einem Krankenhaus oder mehreren Krankenhäusern , die mit der Schule verbunden sind, und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie weiteren an der Ausbildung beteiligten, geeigneten Einrichtungen, insbesondere stationären Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen, durchgeführt (§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG). Die Schule trägt die Gesamtverantwortung auch für die praktische Ausbildung und hat diese mit einer ausreichenden Zahl geeigneter Plätze für die Durchführung der praktischen Ausbildung sicherzustellen (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 KrPflG und § 2 Abs. 1 Nr. 4 GesSchulAnerkG iVm § 6 GesSchulAnerkV). Dabei unterstützt die Schule die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung (§ 4 Abs. 5 KrPflG). Die Praxisanleitung wird durch die Krankenhäuser, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und durch Rehabilitationseinrichtungen realisiert. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 GesSchulAnerkV dürfen höchstens zwei Schülerinnen und Schüler von einer Praxisanleiterin oder einem Praxisanleiter angeleitet werden. Im LAGeSo sind derzeit 2.023 Praxisanleiter für die Gesundheits- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gemeldet. Diese sind an 1.151 Einrichtungen bzw. Einrichtungsteilen (Krankenhäusern und deren Stationen, Pflegezentren und deren Wohnbereichen etc.) tätig. 6. Wie viele Hochschulen in Berlin und Umgebung (50 km) bieten eine Qualifikation, welche zur Lehre als Pflegepädagog*in befähigen an? Wird damit der Bedarf an Pflegepädagog*innen derzeit gedeckt? Wenn nein, welche Pläne hat der Senat zur Verbesserung der pflegepädagogischen Qualifikation? Zu 6.: Derzeit bieten folgende Hochschulen ein Studium im Bereich der Pflegepädagogik an: Hochschule Studiengang Charité – Universitätsmedizin Berlin Health Professions Education (M.Sc.) IB Hochschule - Health Care Education (B.A.) - Gesundheitspädagogik und Bildungsmanagement (M.A.) Medical School Berlin - Medizinpädagogik (B.A.) - Medizinpädagogik (M.A.) 7. Zur Sicherung der Qualität in der praktischen Ausbildung bedarf es unter anderem ausgebildete Praxisanleiter *innen. Wie viele Praxisanleiter*innen sind in Berlin gemeldet? Wie hoch ist die Anzahl zu betreuender Schüler*innen pro Praxisanleiter*in? Wird der Mehraufwand der Praxisanleiter*innen vergütet? Wie stellt der Senat die Sicherung von ausreichend Praxisanleiter*innen sicher? - - 6 8. Besonders in der ambulanten Pflege stellt sich die Problematik, dass aufgrund des Fachkräftemangels zu wenig Praxisanleiter*innen gestellt werden können (insbesondere mit der Forderung nach mind. 75 % Arbeitszeit der Pflegenden). Wie möchte der Senat die praktische Ausbildung der Schüler*innen in den Pflegeberufen sichern? Gibt es Ausnahmeregelungen, bspw. dass andere pädagogische Zusatzqualifikationen anerkannt werden um eine Praxisanleitung durchzuführen? Zu 7. und 8.: Für den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind im LAGeSo derzeit 2.023 Praxisanleiter gemeldet. Diese sind an 1.151 Einrichtungen bzw. Einrichtungsteilen (Krankenhäusern und deren Stationen, Pflegezentren und deren Wohnbereichen etc.) tätig. Für den Bereich der Altenpflege sind 3.135 Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gemeldet , die für 3.686 Praxisstellen zur Verfügung stehen. 23 Praxisstellen befinden sich außerhalb von Berlin. Zur Frage hinsichtlich der Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vergütung des Mehraufwands der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter: Im Land Berlin erfolgte eine Abstimmung zwischen Kostenträgern und den Verbänden der Leistungserbringer zu einer Freistellung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Seit dem 01.01.2014 wird Pflegeheimen die Freistellung zur Praxisanleitung in einem durchschnittlichen zeitlichen Rahmen von 2,5 Stunden pro Woche je Auszubildende bzw. Auszubildender finanziert. Zusätzlich umfasst die Freistellung monatlich 0,5 Stunden je Auszubildende bzw. Auszubildender, die primär der Gewinnung von Interessentinnen und Interessenten für eine Ausbildung in der Altenpflege dienen soll. Die Freistellung erfolgt zusätzlich zu den in § 21 des Rahmenvertrages nach § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur vollstationären Pflege vereinbarten Personalrichtwerten. Der Betrag für die Finanzierung der Freistellung bemisst sich auf der Grundlage der Anzahl der Auszubildenden in dem jeweiligen Pflegeheim und wird auf Antrag mit dem Einrichtungsträger vertraglich vereinbart. Im Rahmenvertrag für die ambulante Pflege ist seit dem März 2015 die Freistellung der Praxisanleiterin bzw. des Praxisanleiters von durchschnittlich 2,5 Stunden pro Woche und Auszubildende/n in der praktischen Ausbildung vereinbart worden. Seit 2015 ist in den Vergütungen der ambulanten Pflegedienste ein Preisanteil von 0,5 Prozent für die Finanzierung der Praxisanleitung und weitere Maßnahmen, z.B. zur Gewinnung von Auszubildenden enthalten. Der Senat hat im Rahmen der Ausgestaltung des Rahmenvertrags für die ambulante Pflege sowie im Rahmen der Abstimmungen zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Leistungserbringer den wesentlichen Anstoß für die Neuregelung bzgl. der Freistellung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter geleistet. Ziel dabei ist u.a., dass das Interesse an einer Praxisanleitung gestärkt wird und diese nicht nur mit zusätzlicher Mehrarbeit verknüpft wird. Die Einhaltung der Forderung von mind. 75 % Arbeitszeit der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ist notwendig, um die in Vollzeit tätigen Schülerinnen und Schülern anzuleiten, Arbeitsabläufe zu kontrollieren und als Ansprechpartnerinnen und -partner in schwierigen Situationen zur Verfügung zu stehen. Bei einer geringeren Arbeitszeit der Praxisanleiterin- - - 7 nen und Praxisanleiter wird schon rein von der zeitlichen Komponente her und in Anbetracht , dass die Praxisanleitung auch noch ihrer Tätigkeit als Pflegekraft nachgehen muss, eine Sicherstellung der ausreichenden Betreuung nicht mehr ermöglicht. Entsprechend dient diese Regelung dem Qualitätserhalt der dringend notwendigen Praxisanleitung und damit der Ausbildungsqualität. Die Zusatzqualifikation der Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist im bundesseitig geregelten § 2 Abs. 2 KrPflAPrV vorgegeben. Zur Praxisanleitung geeignet sind danach Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und - pfleger, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. Die Zusatzqualifikation der Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist im bundesseitig geregelten § 2 der Ausbildungs - und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vorgegeben. Danach kann als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter anerkannt werden, wer mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Altenpflege und die Fähigkeit zur Praxisanleitung besitzt, die in der Regel durch eine berufspädagogische Fortbildung oder Weiterbildung nachzuweisen ist. Diese Fort- oder Weiterbildung umfasst 200 Stunden. Sowohl in der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als auch in der Altenpflege werden höherwertige pädagogische Ausbildungen (z. B. Pflege- oder Medizinpädagogen) anstelle der 200 Stunden umfassenden Fort- oder Weiterbildung ebenfalls anerkannt. 9. Welche Maßnahmen zur Sicherung von ausreichend Nachwuchs in den Pflegeberufen strebt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung an? Bspw. Werbung in sekundärbildenden Schulen, Orientierungspraktika durch die Agentur für Arbeit (Menschen im ALG I + II Bezug). Zu 9.: Dem Senat ist bewusst, dass gute und würdevolle Pflege gute Arbeitsbedingungen braucht, die Beschäftigten Motivation und Wertschätzung bieten und ihnen langjährig ein zufriedenstellendes und gesundes Tätig-sein ermöglichen. Attraktive Arbeitsbedingungen sind gut für die Beschäftigten und bestimmen maßgeblich die Zufriedenheit der Gepflegten . Aus diesem Grund erarbeitet der Senat derzeit mit den Akteuren in der Pflegebranche den Berliner Pakt für die Pflege, der drei konkrete Ziele hat: 1. den bedarfsgerechten Ausbau von Ausbildungskapazitäten, 2. eine bessere Vergütung in der Ausbildung, für die Pflegehelfer/innen und die Pflegefachkräfte und 3. die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen durch die Einführung von Gesundheitsmanagementstrukturen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch den Pakt für die Pflege soll es gelingen, genügend Auszubildende für die Pflegeberufe zu gewinnen und sie nach ihrer Ausbildung auch möglichst lange in dem Beruf zu halten. Das vom Senat geförderte Modellprojekt „Fachkräftesicherung in der Altenpflege“ initiiert und fördert Vernetzung und Transfer in der Branche Altenpflege. Mit seinen Publikationen und Veranstaltungen bewirbt es berlinweite Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Ein Baustein dieses Projekts ist der Schulversuch einer 18-monatigen Ausbildung zur „Staatlich geprüften Pflegehelferin/Staatlich geprüften Pflegehelfer mit Schwerpunkt Altenpflege “ am Oberstufenzentrum Gesundheit I. Die Ausbildung richtet sich auch an lebenser- - - 8 fahrene Menschen über 25 Jahre, die sich beruflich eine Perspektive in der Altenpflege vorstellen können, jedoch nicht die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Altenpflege erfüllen. Eine Förderung der Ausbildung über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter ist möglich. Die Absolventinnen und Absolventen können neben dem erfolgreichen Abschluss gleichzeitig die allgemeine Berufsbildungsreife erwerben und im Anschluss eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren. Zudem verweisen wir auf die Projekte des Senats, die Schülerinnen und Schülern bei der beruflichen Orientierung behilflich sein sollen und dabei auch die Pflegeberufe mit abdecken . 10. Der Wissenschaftsrat gibt in seiner Publikation „Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ von 2012 die Empfehlung die Akademisierungsquote in der Pflege zwischen 10 und 20 % eines Jahrgangs in auf hochschulischem Niveau auszubilden. Wie hoch ist die Akademisierungsquote in Berlin? Wie viele Hochschulen bilden wie viele Menschen in einem akademischen Pflegestudiengang aus? Welche Maßnahmen stehen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zur Verfügung diese Akademisierungsquote zu sichern und zu verstetigen? Zu 10.: Die folgende Darstellung bezieht sich auf Studiengänge, die für die unmittelbare Tätigkeit im Bereich der Pflege akademisch ausbilden: Hochschule Studiengang Anzahl der Studierenden Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften Erweiterte Klinische Pflege (B.A.) 15 Evangelische Hochschule Berlin Dualer Bachelorstudiengang Pflege (Bachelor of Nursing) 270 Gesamtzahl 285 Zusätzlich existieren Studienangebote im Bereich des Gesundheits- und Pflegemanagements bzw. der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, die u.a. für die Pflegeberufe eine akademische Weiterbildung darstellen. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 S18-14002 S18-14002 S1814002 Anlage