Drucksache 18 / 14 005 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 11. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2018) zum Thema: Vortragsveranstaltungen der Jugendclubs »Bunte Kuh« und »JUP« in Berlin und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14005 vom 11. April 2018 über Vortragsveranstaltungen der Jugendclubs »Bunte Kuh« und »JUP« in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Zuständigkeit erstellt (Fragen 1 bis 10 und 12 bis 24) und dem Senat übermittelt wurde. 1. In der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/13446 vom 07.02.2018 (Antwort vom 27.02.2018) wird in der Antwort auf die Fragen 1. bis 4. erwähnt, dass die Jugendfreizeiteinrichtungen „Bunte Kuh“ in der Bernkasteler Straße in Berlin-Weißensee und „JUP“ in der Florastraße in Berlin- Pankow durch das Zuständige Jugendamt Pankow nach § 11 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gefördert werden. Nach eigener Aussage wird zumindest das aus der Hausbesetzerszene hervorgegangene „JUP e.V.“ seit 1991 gefördert. (siehe: „Seit 1991 wird das JUP als Freier Träger der Jugendhilfe vom Bezirksamt Pankow gefördert.“ Quelle: http://www.jup-ev.org/haus/geschichte.html) Mit welchen Beträgen wurden die beiden Jugendfreizeiteinrichtungen in 1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gefördert? Es wird darum gebeten, die Förderbeträge für beide Einrichtungen getrennt aufzuführen. Zu 1.: Die Förderung von einzelnen Projekten der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit von den genannten Trägern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Den Aktenaufbewahrungsfristen entsprechend kann das Jugendamt des Bezirksamtes Pankow zu geförderten Projekten der beiden Träger Aussagen zu den vergangenen sechs Haushaltsjahren treffen: 2 Haushaltsjahr Förderung „JUP e. V.“ Förderung „Bunte Kuh e. V.“ 2012 90.000 € 95.000 € 2013 93.545 € 98.184 € 2014 98.545 € 98.184 € 2015 98.545 € 98.184 € 2016 105.000 € 105.000 € 2017 106.751 € 106.598 € 2. Wer ist an der Festlegung der Höhe der Förderung alles beteiligt? Zu 2.: Projektanträge zur Förderung der Jugendarbeit werden in der Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes und im bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) beraten. Grundlage für die Projektförderung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Berliner Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) ein Beschluss des bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Die Zuwendungsbescheide werden durch die Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes erstellt. 3. Wie wird die inhaltliche Verwendung der Mittel kontrolliert? Zu 3.: Die inhaltliche Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises und in Form eines Sachberichtes kontrolliert. Der Nachweis erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach bewilligtem Förderzeitraum. Zum Sachbericht findet mit dem Träger regelhaft ein Auswertungsgespräch statt. 4. Wer sind die Vorstandsmitglieder der Vereine „Bunte Kuh e.V.“ und „JUP e.V.“? Zu 4.: Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder der Vereine sind der Bewilligungsstelle des Jugendamtes Pankow bekannt. Die Grundsatzakte kann bei Vorliegen begründeter Interessen auf Antrag eingesehen werden. 5. In der Antwort auf die oben genannte Anfrage behauptete der Senat „Daraus folgt, dass aus solchen Einrichtungen keine Aufrufe zu Straftaten erfolgen dürfen.“ Wie kann der Senat ausschließen, dass aus solchen Einrichtungen nicht doch Aufrufe zu Straftaten erfolgen? Es wird bezweifelt, dass hier eine Kontrolle erfolgt, die den Aufruf zu Straftaten aus diesen Einrichtungen tatsächlich ausschließt. 7. Woher weiß der Senat, dass nicht zu Straftaten gegen AfD-Mitglieder aufgerufen wurde? 3 Zu 5. und 7.: Ein Aufruf zu Straftaten ist mit der öffentlich geförderten Jugendarbeit unvereinbar. Es finden regelmäßig Projektbesuche und Fachrunden statt, um den fachlichen Austausch und die fachliche Kontrolle der geförderten Projekte zu gewährleisten. 6. Es wird bestritten, dass alle Inhalte der Veranstaltung öffentlich im Internet zugänglich waren. Es wurde ein Bild des Bezirksvorstands Pankow der AfD für die Einladung ins Internet gestellt. Auf diesem Bild waren die frisch gewählten Vorstandsmitglieder, für Eingeweihte erkennbar, abgebildet. Was wurde über die dargestellten Vorstandsmitglieder der AfD Pankow mitgeteilt, wenn keine Privatadressen, Details zu Privatfahrzeugen mitgeteilt wurden und auch nicht zu Straftaten gegen Vorstandsmitglieder oder ehrenamtliche Mitglieder der AfD Pankow aufgerufen wurde? Zu 6.: Nach Kenntnis des Bezirksamtes Pankow wurden keine personenbezogenen Daten öffentlich bekannt gemacht. 8. Wie kann der Senat ausschließen in dieser Sache vom Träger falsch informiert worden zu sein? Zu 8.: Die Projektarbeit des Trägers JUP e. V. wird seit über 20 Jahren auf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschuss des Bezirksamtes Pankow gefördert. In diesem Zeitraum waren keine Auffälligkeiten bezüglich der zuwendungsgeförderten Projektarbeit zu verzeichnen. 9. Wie passen die positiven Aussagen „Entwicklung der Urteilsfähigkeit Jugendlicher, Berücksichtigung der Bandbreite unterschiedlicher politischer Orientierung“ usw. in den Antworten auf die Fragen 5 und 6 der schriftlichen Anfrage 18/13446 zur Realität, wonach zur Teilnahme an der Veranstaltung des JUP e.V. die Gruppe NEA aufgerufen hatte? Die NEA ist, wie der Senat selbst zugibt, im Verfassungsschutzbericht 2016 erwähnt ist und es sind bereits Straftaten aus deren Umfeld heraus begangen worden (Verfassungsschutzbericht Berlin 2016, S. 163)? 10. Woher nimmt der Senat die Erkenntnis, dass eine im Verfassungsschutzbericht erwähnte Gruppierung, die bereits mehrfach Straftaten begangen hat, ausgerechnet bei der genannten Veranstaltung nicht zu Straftaten aufgerufen hat? 23. Inwiefern ist es für den Senat politische Jugendbildung, wenn in einer geförderten Einrichtung Gruppen, wie die NEA auftreten, die im Verfassungsschutzbericht stehen, aus deren Umfeld in der Vergangenheit Straftaten begangen haben und deren Veranstaltung 3 Kripobeamte zu einem Besuch einer demokratisch gewählten Partei mit der Warnung vor einer möglichen Eskalation veranlasst hat? Zu 9., 10. und 23.: Dem Senat sind Aufrufe der Gruppe NEA zur Teilnahme an der Veranstaltung des „JUP e. V.“ nicht bekannt. 4 11. Ist dem Senat bekannt, dass im Vorfeld der Veranstaltung 3 Kripobeamte (eine Dame, zwei Herren) die Landesgeschäftsstelle Berlin der AfD aufgesucht haben, aus der Geschäftsstelle heraus in Gegenwart der Geschäftsstellenmitarbeiterin, Frau A., den Bezirksvorsitzenden der AfD Pankow, Dr. Michael Adam, anriefen und in dem Gespräch die Möglichkeit einer handgreiflichen Eskalation in Erwägung zogen, sollten die Teilnehmer der Veranstaltung im „JUP e.V.“ Mitglieder der AfD erkennen? Der Abgeordnete Herbert Mohr hatte im Vorfeld der Veranstaltung am 29. Januar 2018 gegenüber dem Trägerverein »JUP e.V. angeboten, nicht übereinander, sondern miteinander zu reden. Dieses Angebot wurde abgelehnt. Zu 11.: Dem Senat ist folgende Sachverhaltsdarstellung bekannt: Zur Informationsgewinnung suchten szenekundige Dienstkräfte des Landeskriminalamtes (LKA) 64 die Landesgeschäftsstelle der AfD Berlin auf. Der einzigen vor Ort befindlichen Mitarbeiterin wurde als Grund des Erscheinens die Informationsgewinnung mitgeteilt. Im Gesprächsverlauf wurden allgemein polizeilich bekannte Szenarien bei Zusammentreffen von Aktivisten der linken Szene und von diesen als „Rechts“ wahrgenommenen Personen erläutert. Bei einem Zusammentreffen von AfD-Aktivisten und Angehörigen der linken Szene, insbesondere wenn erstgenannte versuchen sollten, die Lokalität zu betreten, wurde dargelegt, dass Auseinandersetzungen verbaler und ggf. auch physischer Art nicht ausgeschlossen werden können. Hierbei handelte es sich um einen Hinweis auf mögliche Szenarien, unabhängig von den hier in Rede stehenden Lokalitäten. Darüber hinaus wurden zu keiner Zeit Empfehlungen ausgesprochen, die hier in Rede stehende Veranstaltung nicht zu besuchen. Die Zusammensetzung mit Blick auf die politische Einstellung der Besucherinnen und Besucher des JUP wurde ebenso wenig thematisiert. Die Mitarbeiterin stellte daraufhin vor Ort telefonischen Kontakt zu dem Verantwortlichen des Kreisverbandes Berlin-Pankow her. Im Telefongespräch mit den eingesetzten Beamten gab dieser an, dass er persönlich den besagten „Post“ auf der Webseite der AfD nicht verfasst habe. Er habe auch kein Interesse daran, die angesprochene Veranstaltung im JUP zu besuchen. Weitere Angaben wurden gegenüber Mitarbeitern oder Angehörigen der AfD durch die Streife des LKA 64 nicht getätigt. 12. Auf die Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr an den Trägerverein „JUP e.V.“ erging die im Folgenden auszugsweise zitierte Antwort: „Reaktion des JUP e.V. auf die Anfrage der AfD Pankow vom 16.01.2018 - Wie ihr vielleicht schon gelesen habt, haben wir durch Herrn Herbert Mohr (i. A.) von der AfD Pankow eine Email erhalten, die die AfD Pankow parallel auf ihrer Internetseite als auch auf facebook veröffentlicht haben. Wir sind sehr verwundert über die Anfrage hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung bei uns im Hause, um in einen „direkten Dialog“ zu treten. Unabhängig von der Veranstaltung haben wir als Trägerverein JUP e. V. mit unserem Projekt Jugendzentrum aus verschiedenen Gründen kein Interesse mit der AfD Pankow ins Gespräch zu kommen. … Euer Sprecher*innenrat des JUP e.V.“ – Warum verbirgt der Urheber des Schreibens seinen Namen in einem Antwortschreiben an einen Abgeordneten, der sich selbst im Rahmen üblicher schriftlicher Umgangsformen mit Namen und Anliegen vorgestellt hat? 5 13. Wer ist die oder der Verantwortliche für das Antwortschreiben? Zu 12. und 13.: Die Auswahl der Form und des Inhaltes im privatrechtlichen Geschäftsverkehr eines eingetragenen Vereins obliegt dem Verein selbst nach seiner Satzung und den gesetzlichen Vorgaben des Vereinsrechtes. 14. Im „JUP e.V.“ werden nach eigener Aussage Praktikumsplätze vergeben, auf die Interessierte sich bewerben können. Erfolgt der Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Bewerbung um Praktikumsplätze ebenfalls ohne Nennung von Namen auf beiden Seiten? 15. Falls nein, warum wird der Schriftverkehr mit Bewerbern, die um einen Vorstellungstermin und mit Abgeordneten, die um einen Besuchstermin bitten, so unterschiedlich gehandhabt? Zu 14. und 15.: Für die Vergabe von Praktikumsplätzen ist der Träger eigenständig verantwortlich. 16. Sind dem Senat oder dem Jugendamt Pankow die Veranstalter der Veranstaltung vom 29.01.2018 im „JUP e.V.“ bekannt? Zu 16.: Ja. Veranstalter war der Träger „JUP e. V“. 17. Waren das Jugendamt, der Jugendhilfeausschuss oder andere Abteilungen des Bezirksamts Pankow an der Vorbereitung der Veranstaltung am 29.01.18 im „JUP e.V.“ beteiligt? Falls ja, in welcher Form? 18. Waren Vertreter des Jugendamts, des Jugendhilfeausschusses oder aus anderen Abteilungen des Bezirksamts Pankow auf der Veranstaltung anwesend? Zu 17. und 18.: Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes Pankow waren weder an der Vorbereitung beteiligt, noch auf der Veranstaltung anwesend. Im Übrigen hat das Bezirksamt keine Kenntnis über den Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis. 19. Nach Aussage der Facebookseite https://de-de.facebook.com/noafdberlin/ waren auf den beiden Veranstaltungen in der „Bunten Kuh“ am 17.01.2018 und im „JUP e.V.“ am 29.01.2018 jeweils 30 Teilnehmer, darunter auch „Menschen aus Bezirkspolitik und Vereinen“. Ist dem Senat bekannt, welche Vertreter der Bezirkspolitik diese beiden Veranstaltungen der von Verfassungsschutz beobachteten NEA besucht haben? Zu 19.: Dem Bezirksamt Pankow sind keine Vertretungen aus der Bezirkspolitik bekannt, die diese beiden Veranstaltungen besucht haben. 20. Ist dem Senat bekannt, wer bei den Veranstaltungen der Sprecher oder Vortragende war? 6 21. Falls nein, warum interessiert es den Senat oder Bezirksamt nicht, wer eine Veranstaltung einer Organisation leitet, die von Verfassungsschutz beobachtet wird und die nacheinander in zwei Jugendclubs stattfindet, die mit Steuermitteln gefördert werden, davon einer seit 1991? Zu 20. und 21.: Den veranstaltenden Trägern ist der Vortragende bekannt. 22. Wo ist der Verwendungsnachweis der sachgerechten Verwendung Mittel einsehbar? Zu 22.: Der Verwendungsnachweis für die geförderten Projekte kann auf Antrag in den Räumlichkeiten des Bezirksamts Pankow eingesehen werden. 24. Wo ist die Konzeption der Jahresplanung der Einrichtungen, die dem Jugendamt Pankow mindestens jährlich vorgelegt werden, einsehbar? Zu 24.: Die Jahresplanungen liegen dem Bezirksamt Pankow vor und können auf Antrag eingesehen werden. 25. Auf der Seite (http://www.jup-ev.org/haus/geschichte.html) heißt es: „Darüber hinaus arbeitet das JUP eng mit dem Carl-von-Ossietzky-Gymnasium zusammen.“ Ist der Schulleitung des Carl-von- Ossietzky-Gymnasiums bekannt, dass im „JUP e.V.“ die im Berliner Verfassungsschutzbericht erwähnte Gruppe NEA, aus deren Umfeld heraus bereits Straftaten begangen worden sind und vor deren Veranstaltungen durch die Kripo vor Eskalationen gewarnt wird, auftritt? Zu 25.: Nein, der Schulleitung ist dazu nichts bekannt. 26. Ist seitens der Schulleitung des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums eine Reaktion auf den Auftritt der NEA beim Partnerverein „JUP e.V.“ erfolgt? In wessen Entscheidungsbefugnis liegt auf Seiten des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums die Entscheidung über die Zusammenarbeit mit dem „JUP e.V.“? Zu 26.: Nein. Alle Kooperationsvereinbarungen werden auf der Basis des Schulgesetzes getroffen. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14005 S18-14005