Drucksache 18 / 14 006 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage d der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2018) zum Thema: Kinderarmut in Berlin – 2017 und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14006 vom 12. April 2018 über Kinderarmut in Berlin - 2017 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 Jahren lebten Ende des Jahres 2017 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: Im Dezember 2017 lebten insgesamt 172.421 Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitslose nach Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die bezirkliche Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, JC = Jobcenter) Berlin Dezember 2017, Datenstand: April 2018 0 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 1 2 3 4 Berlin insgesamt 172.421 83.716 56.564 32.141 Anteil an der Bevölkerung in % 29,9 29,3 31,6 28,5 JC Neukölln 24.265 11.281 8.146 4.838 JC Treptow -Köpenick 7.909 4.124 2.493 1.292 JC Steglitz-Zehlendorf 5.832 2.825 1.973 1.034 JC Tempelhof-Schöneberg 15.061 6.985 5.038 3.038 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 8.793 4.150 2.941 1.702 JC Pankow 8.659 4.391 2.801 1.467 JC Reinickendorf 15.914 7.747 5.248 2.919 JC Spandau 16.482 8.356 5.228 2.898 JC Friedrichshain-Kreuzberg 13.983 6.049 4.826 3.108 JC Mitte 26.833 12.383 9.022 5.428 JC Marzahn-Hellersdorf 15.185 8.163 4.692 2.330 JC Lichtenberg 13.505 7.262 4.156 2.087 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Kinder in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach ausgewählten Merkmalen davon Insgesamt Insgesamt Gebiet - - 2 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen)? Zu 2.: Folgende Tabelle stellt das Verhältnis der Kinder und Jugendlichen, die in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch II leben zur Gesamtzahl der Kinder in Berlin und in den einzelnen Bezirken dar. (Datenquelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) auf Grundlage der Daten von: Amt für Statistik Berlin -Brandenburg und Statistik der Bundesagentur für Arbeit) 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2017 in alleinerziehenden Haushalten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 3.: Im Dezember 2017 lebten insgesamt 76.241 Berliner Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Die bezirkliche Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 29.323 17.886 10.872 12.383 9.022 5.428 42,2% 50,4% 49,9% Friedrichshain-Kreuzberg 23.097 12.946 7.597 6.049 4.826 3.108 26,2% 37,3% 40,9% Pankow 36.041 22.255 11.749 4.391 2.801 1.467 12,2% 12,6% 12,5% Charlottenburg-Wilmersdorf 20.938 14.063 9.241 4.150 2.941 1.702 19,8% 20,9% 18,4% Spandau 19.500 13.576 8.850 8.356 5.228 2.898 42,9% 38,5% 32,7% Steglitz-Zehlendorf 21.170 16.075 10.815 2.825 1.973 1.034 13,3% 12,3% 9,6% Tempelhof-Schöneberg 25.137 16.758 10.975 6.985 5.038 3.038 27,8% 30,1% 27,7% Neukölln 26.190 16.372 10.709 11.281 8.146 4.838 43,1% 49,8% 45,2% Treptow-Köpenick 20.451 12.421 7.563 4.124 2.493 1.292 20,2% 20,1% 17,1% Marzahn-Hellersdorf 22.507 14.789 8.455 8.163 4.692 2.330 36,3% 31,7% 27,6% Lichtenberg 23.978 13.839 7.772 7.262 4.156 2.087 30,3% 30,0% 26,9% Reinickendorf 20.374 14.392 9.644 7.747 5.248 2.919 38,0% 36,5% 30,3% Berlin 288.706 185.372 114.242 83.716 56.564 32.141 29,0% 30,5% 28,1% Quote der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an Einwohnerzahl Einwohner im Land Berlin nach Altersgruppen, Stichtag: 31.12.2017 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Einwohnerregister Kinder in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) im Dezember 2017 nach Alter (Datenstand: April 2018) Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Statistik Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - - 3 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, JC = Jobcenter) 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2017 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 4.: Zum Stichtag 31.12.2017 bezogen insgesamt 2.344 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Berlin Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und Bezirken ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erhobenen Zahlen nicht nach Wohnort, sondern lediglich nach Geburtsdatum erfasst werden und entsprechend nicht in der bezirklichen Aufschlüsselung dargestellt werden können. Minderjährige Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII in Berlin zum Stichtag 31.12.2017 Bezirk Alter der Person in Jahren insgesamt bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 Mitte 69 127 50 246 Friedrichshain-Kreuzberg 38 45 28 111 Pankow 48 66 28 142 Charlottenburg-Wilmersdorf 29 47 26 102 Spandau 66 105 48 219 Steglitz-Zehlendorf 29 48 22 99 Tempelhof-Schöneberg 36 91 32 159 Neukölln 67 147 58 272 Treptow-Köpenick 63 77 31 171 Marzahn-Hellersdorf 129 149 74 352 Berlin Dezember 2017, Datenstand: April 2018 0 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 1 2 3 4 Berlin insgesamt 76.241 34.231 26.229 15.781 JC Neukölln 8.567 3.577 3.034 1.956 JC Treptow -Köpenick 4.396 2.106 1.503 787 JC Steglitz-Zehlendorf 2.841 1.203 1.013 625 JC Tempelhof-Schöneberg 6.561 2.679 2.342 1.540 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 4.155 1.700 1.492 963 JC Pankow 5.424 2.525 1.883 1.016 JC Reinickendorf 6.892 3.048 2.379 1.465 JC Spandau 7.520 3.535 2.478 1.507 JC Friedrichshain-Kreuzberg 5.038 2.048 1.775 1.215 JC Mitte 8.896 3.735 3.116 2.045 JC Marzahn-Hellersdorf 8.735 4.470 2.817 1.448 JC Lichtenberg 7.216 3.605 2.397 1.214 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Kinder in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach ausgewählten Merkmalen davon Insgesamt in Alleinerziehende-BG Gebiet - - 4 Lichtenberg 106 125 43 274 Reinickendorf 54 91 50 195 LAF 1 1 0 2 Berlin insgesamt 735 1.119 490 2.344 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin / Berechnung: SenIAS - III D 1) 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12.2017 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 5.: Im Dezember 2017 lebten insgesamt 75.981 Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Die bezirkliche Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahl der „Aufstocker-Familien“ ist damit deutlich gesunken (11/2016: 81.682 Kinder und Jugendliche). (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, JC = Jobcenter) Berlin Dezember 2017, Datenstand: April 2018 0 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre 1 2 3 4 Berlin insgesamt 75.981 33.644 26.827 15.510 JC Neukölln 11.715 5.138 4.188 2.389 JC Treptow -Köpenick 3.165 1.496 1.076 593 JC Steglitz-Zehlendorf 2.471 1.088 908 475 JC Tempelhof-Schöneberg 6.529 2.837 2.265 1.427 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 3.809 1.650 1.364 795 JC Pankow 3.249 1.447 1.179 623 JC Reinickendorf 6.943 3.175 2.389 1.379 JC Spandau 6.682 3.058 2.319 1.305 JC Friedrichshain-Kreuzberg 6.988 2.708 2.589 1.691 JC Mitte 12.463 5.376 4.437 2.650 JC Marzahn-Hellersdorf 6.101 2.859 2.107 1.135 JC Lichtenberg 5.866 2.812 2.006 1.048 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Kinder in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach ausgewählten Merkmalen davon 1) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Insgesamt in BG mit erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 1) (Erziehende/r) Gebiet - - 5 6. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2017 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Daten zum Kinderzuschlagbezug für 2017 sind noch nicht veröffentlicht. Daher liegen dem Senat keine Daten zur Zahl der Familien, bei denen durch einen Kinderzuschlag Arbeitslosengeld II (ALG-II)-Bezug vermieden werden konnte, vor. 7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2017 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltsvorstand (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 7.: Zum Stichtag 31.12.2017 lebten insgesamt 7.810 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Berlin mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Familien mit einem ausländischen Haushaltsvorstand. Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und Bezirken ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erhobenen Zahlen nicht nach Wohnort, sondern lediglich nach Geburtsdatum erfasst werden und entsprechend nicht in der bezirklichen Aufschlüsselung dargestellt werden können. Minderjährige Empfänger mit Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB XII und einem ausländischen Haushaltsvorstand in Berlin zum Stichtag 31.12.2017 Bezirk Alter der Person in Jahren insgesamt bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 Mitte 88 60 22 170 Friedrichshain-Kreuzberg 71 28 15 114 Pankow 57 42 11 110 Charlottenburg-Wilmersdorf 64 25 12 101 Spandau 71 44 10 125 Steglitz-Zehlendorf 48 25 10 83 Tempelhof-Schöneberg 63 55 26 144 Neukölln 85 76 31 192 Treptow-Köpenick 61 34 17 112 Marzahn-Hellersdorf 46 39 13 98 Lichtenberg 61 29 17 107 Reinickendorf 63 27 12 102 LAF 3.489 1.932 931 6.352 Berlin insgesamt 4.267 2.416 1.127 7.810 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin/Berechnung: SenIAS - III D 1) 8. Wie viele Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten nach Kenntnis des Senats Ende des Jahres 2017 in Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen (bitte wenn möglich bezirklich aufschlüsseln)? - - 6 Zu 8.: Zum Stichtag 31.12.2017 gab es 8.203 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Berlin, die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren. Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und Bezirken ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit gemäß AsylbLG nicht nach dem Wohnort, sondern nach dem Geburtsdatum richtet. Insofern bilden die nachfolgenden Zahlen nur ab, wo die Berechtigten ihre Leistungen erhalten, nicht aber, in welchem Bezirk sie wohnhaft sind. Ebenso werden die vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erhobenen Zahlen nicht nach Wohnort, sondern nach Geburtsdatum erfasst. Minderjährige Empfänger nach dem AsylbLG in Berlin zum Stichtag 31.12.2017 Bezirk Alter der Person in Jahren insgesamt bis unter 8 8 bis unter 14 14 bis unter 18 Mitte 86 40 15 141 Friedrichshain-Kreuzberg 73 21 14 108 Pankow 54 44 11 109 Charlottenburg-Wilmersdorf 54 22 11 87 Spandau 66 38 13 117 Steglitz-Zehlendorf 43 29 12 84 Tempelhof-Schöneberg 67 44 22 133 Neukölln 141 55 22 218 Treptow-Köpenick 54 29 14 97 Marzahn-Hellersdorf 43 35 13 91 Lichtenberg 56 19 14 89 Reinickendorf 71 19 14 104 LAF 3.818 2.014 993 6.825 Berlin insgesamt 4.626 2.409 1.168 8.203 (Datenquelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin / Berechnung: SenIAS - III D 1) 9. Wie bewertet der Senat den Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2018/19 unter dem Aspekt der Prävention bzw. der Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut? Welche der beschlossenen Maßnahmen sind nach Ansicht des Senats in dieser Hinsicht besonders bedeutsam? Zu 9.: Das Thema Armutsprävention bzw. Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut in Berlin und die Arbeit der 2017 neu eingerichteten Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut ist im Haushalt 2018/2019 deutlich abgebildet. Zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Kinder- und Familienarmut in Berlin wurden Maßnahmen entwickelt, ausgebaut und umgesetzt, die auf verschiedenen Wirkungsebenen verortet sind. Sie leisten direkt oder indirekt einen Beitrag zur Armutsprävention und -bekämpfung und stehen oftmals miteinander in Wechselwirkung. Aus diesem Grund ist eine Bewertung einzelner armutsreduzierender Maßnahmen nicht möglich. Für eine nachhaltige Armutsprävention und -reduzierung ist es entscheidend, dass Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und in allen relevanten Bereichen, wie Infrastruktur, Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wohnen im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel Wirkung entfalten können. - - 7 10. Wie ist der Stand der Arbeit der lt. Koalitionsvereinbarung gebildeten Landeskommission zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut und wann werden erste Ergebnisse im Sinne einer Zwischenbilanz vorgelegt werden? Zu 10.: Im zweiten Halbjahr 2017 hat die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ihre Arbeit aufgenommen. Mit der entwickelten Struktur von Lenkungsgruppe, Fachebene und Arbeitsgruppen ist es gelungen, zügig in Arbeitsprozesse zu finden. Zum Ende der ersten Arbeitsphase (Dezember 2017) lag der Landeskommission ein Konzept vor, wie Arbeitsprozesse gestaltet und inhaltlich gefüllt werden. Auf zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe und acht Sitzungen der Arbeitsebene wurden effizient strategische Ziele, Arbeitsschwerpunkte und erste konkrete Maßnahmen entwickelt. Besetzung der Gremien, Leitbild, Geschäftsordnung und inhaltliches Vorgehen wurden definiert. In der zweiten Arbeitsphase (erstes Halbjahr 2018) wurden von der Fachebene Projektziele definiert. Daraufhin haben sich die Arbeitsgruppen auf Schwerpunktthemen verständigt, zu denen in einem fortlaufenden Arbeitsprozess Ziele, Maßnahmen und Indikatoren entwickelt werden. Die Lenkungsgruppe wird über Arbeitsprozesse und -inhalte regelmäßig informiert. Für 2018 ist zudem geplant, eine Expertise zu vergeben und einen Fachtag zu veranstalten. Die Sicht von Kindern und Jugendlichen auf ein Aufwachsen in Armut soll dabei einbezogen werden. 2019 wird die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut einen ersten Bericht vorlegen. Die Umsetzung der Arbeitsprozesse und Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der im Haushaltsplan etatisierten Mittel. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14006 S18-14006