Drucksache 18 / 14 013 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2018) zum Thema: Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Berliner Polizei und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14 013 vom 12. April 2018 über Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Notrufplätze verfügt die Einsatzleitzentrale der Berliner Polizei? Zu 1.: Die Einsatzleitzentrale (ELZ) verfügt über 17 Arbeitsplätze, an denen Notrufe entgegengenommen werden können. Hinzu kommen sieben Arbeitsplätze, welche mehrfach nutzbar sind und nur im Ausnahmefall für die Notrufannahme zur Verfügung stehen. 2. Wie viele Notrufplätze waren für wie lange im Zeitraum vom 01.11.2017 bis 31.03.2018 nicht besetzt ? Zu 2.: Die geplante Besetzung der Notrufannahmeplätze ergibt sich aus wahrscheinlichkeitstheoretischen Berechnungen des Mathematikers Erlang. Anhand des sogenannten Erlang-C-Modells schwankt die Anzahl der zu besetzenden Notrufannahmeplätze je nach Jahreszeit, Wochentag und Uhrzeit. Im Mittel waren für den angefragten Zeitraum auf Grundlage dieser statistischen Betrachtung 9,3 Dienstkräfte für die Notrufannahme vorzusehen. Tatsächlich eingesetzt waren im angefragten Zeitraum durchschnittlich 8,9 Dienstkräfte. 3. Wie viele Beamte/innen haben derzeit in der ELZ ihre Stammdienststelle (ohne Abordnungen, Hospitanten usw.)? Zu 3.: Dienststelle* Beschäftigtengruppe VZÄ(1) Einsatzleitzentrale 2** Beamt.*** (Vollzug und Verwaltung) 186,87 Seite 2 von 4 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.03.2018 hinterlegten Daten der ELZ 2 und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider ** für die Annahme von 110-Notrufen zuständige Organisationseinheit *** Beamt. = Beamtinnen und Beamte (1) Vollzeitäquivalente mit beurlaubten Dienstkräften 4. Wie viele Beamten/innen versehen dort derzeit gesamthaft ihren Dienst? (ohne Langzeitkranke und Abordnungen an andere Dienststellen) Zu 4.: Dienststelle* Beschäftigtengruppe VZÄ(1) Einsatzleitzentrale 2** Beamt.*** (Vollzug und Verwaltung) 303,39 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.03.2018 hinterlegten Daten der ELZ 2 und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider ** für die Annahme von 110-Notrufen zuständige Organisationseinheit *** Beamt. = Beamtinnen und Beamte (1) Vollzeitäquivalente mit beurlaubten Dienstkräften 5. Wie ist die Sollstärke des festen Personalkörpers in der ELZ? Zu 5.: Dienststelle* Beschäftigtengruppe Stellenanteile Einsatzleitzentrale 2** Beamt.*** (Vollzug und Verwaltung). 316,00 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.03.2018 hinterlegten Daten der ELZ 2 und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider ** für die Annahme von 110-Notrufen zuständige Organisationseinheit *** Beamt. = Beamtinnen und Beamte Aufgrund der Fragestellungen der Fragen 3 und 4 wird hier nur auf die Stellenanteile der Beamtinnen und Beamte Bezug genommen. 6. Trifft es zu, dass die Hundertschaften der Bereitschaftspolizei in der Zeit seit dem 01.07.2017 dazu verpflichtet wurden, temporär Personal an die ELZ abzugeben und dass dadurch die Stärke der Bereitschaftspolizei vermindert wurde, ggfs. in wie vielen Fällen kam es zu solchen Abordnungen und wie lange dauerten sie in jedem Einzelfall? Zu 6.: Im Rahmen eines einmonatigen Projektlaufes wurden im November 2017 zur Evaluierung der Zielerfüllung des Binnenziels „90/10“ (90 Prozent aller 110-Anrufe innerhalb von 10 Sekunden anzunehmen) drei Dienstkräfte der Einsatzhundertschaften vom 23. Oktober 2017 bis 30. November 2017 in den Bereich ELZ 2 abgeordnet. Beginnend mit dem 5. Januar 2018 wurde die ELZ mit acht Dienstkräften der Einsatzhundertschaften verstärkt. Folgend fand planungsgemäß ein wöchentlicher Aufwuchs statt, um eine adäquate Beschulung und Einweisung an den Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Aktuell werden insgesamt 32 Dienstkräfte der Einsatzhundertschaften zur Unterstützung der Notrufannahme und Besetzung der Einsatzdispositionsplätze temporär im Referat Einsatzleitzentrale dienstlich verwendet. Die Abordnungen der einzelnen Mitarbeitenden sind auf jeweils sechs Monate begrenzt und werden dann nach erfolgter Bedarfsprüfung gegebenenfalls durch Abordnungen anderer Dienstkräfte fortgeführt . Seite 3 von 4 7. Wie kam es stellenplanerisch zu dieser Notwendigkeit? Zu 7.: Im Rahmen einer Personalanalyse im Herbst 2017 wurde für das Jahr 2018 ein Personalmehrbedarf von insgesamt 41 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die ELZ errechnet. Dieser ergab sich überwiegend aus den regulär geplanten Pensionierungen sowie den Stellenzuwächsen aus der Dienstkräfteanmeldung für den Doppelhaushalt 2018/2019 (Aufwachsen der Personenauskunftsstelle und Personalabgaben aus der ELZ an den neu geschaffenen Bereich der Führungsgruppe Sofortlagen). Zusätzlich führten personelle Einzelmaßnahmen zu einer weiteren Reduzierung des Personalkörpers . Im Rahmen des daraufhin im Frühjahr 2018 durchgeführten behördenweit ausgeschriebenen Personalgewinnungsverfahrens konnten lediglich acht Dienstkräfte für das Referat ELZ gewonnen werden, so dass sich eine weiterhin bestehende Vakanz von 33 VZÄ ergab. Eine (zeitnahe) personelle Verstärkung war zur Gewährleistung des reibungslosen Dienstbetriebes erforderlich. 8. Inwieweit wurde bei der Abgabe an die ELZ auf körperlich eingeschränkte Kollegen/innen insbesondere mit Außendienstbeschränkungen zurückgegriffen, und insoweit das nicht der Fall war, warum nicht? Zu 8.: Bei der Personalauswahl der Unterstützungskräfte wurde vorrangig auf die Freiwilligkeit der hospitierenden Dienstkräfte geachtet, wobei ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Verwendung von eingeschränkt dienstfähigen Mitarbeitenden hingewiesen wurde. Im Ergebnis konnte für die ersten 32 sechsmonatigen Verwendungen keine Dienstkraft mit bestehender Außendienstbefreiung gewonnen werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass viele Außendienstbefreiungen mit einer Nachtdienstbeschränkung einhergehen, was aufgrund des erforderlichen 24-stündigen Wechselschichtdienstes jedoch ein Ausschlusskriterium darstellte. 9. Führte Personalmangel seit dem 01.11.2017 bis zu 31.03.2018 dazu, dass vorgesehene Positionen an den Notrufplätzen nicht besetzt werden konnten und wenn ja, in welchem Umfang war dies der Fall? (Mannstunden und prozentual jeweils pro Monat). Zu 9.: Die Notrufannahmeplätze konnten durch das gesamte Personal der Referatsgruppe Direktion Einsatz ELZ 2 besetzt werden. Im Ablauf einer Dienstschicht besetzt jede Dienstkraft unterschiedliche Funktionen im Wechsel. Konkrete Kräftestunden können für den Teilbereich der Notrufannahme nicht beziffert werden. Die statistische Betrachtung der Besetzung der Notrufannahmeplätze ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Platzbesetzung (Mittelwert) in VZÄ* Zeitraum Soll Ist 01.11.2017 - 30.11.2017 9,65 9,36 01.12.2017 - 31.12.2017 9,23 8,14 01.01.2018 - 31.01.2018 9,22 8,80 01.02.2018 – 28.02.2018 9,22 9,20 Seite 4 von 4 01.03.2018 – 31.03.2018 9,25 9,16 * VZÄ = Vollzeitäquivalente 10. Wie lange brauchten die längsten fünf Notrufe, die seit dem 01.06.2017 bis zum 31.03.2018 bei der ELZ eingingen von Anruf, bis ein Beamter den Notruf entgegennehmen konnte. Zu 10.: Alle hier erfragten Notrufe wurden am 29. Juni 2017 abgesetzt. 1. 668 Sekunden 2. 665 Sekunden 3. 635 Sekunden 4. 631 Sekunden 5. 626 Sekunden. (Alle Auswertungen erfolgten auf der Basis der Notrufabfrageeinrichtung der ELZ und des Datawarehouse-Systems, Stand: 18. April 2018) Die Wartezeit ergab sich aus dem am 29. Juni 2017 herrschenden extremen Unwetter in Berlin und dem entsprechend sprunghaften Anstieg der Notrufe. 11. Beendet das Telefonsystem der ELZ Anrufe selbstständig, wenn eine gewisse Zeitgrenze über schritten, ohne dass der Notruf entgegengenommen wird und in wie vielen Fällen kam es im Zeit raum vom 01.11.2017 bis 31.03.2018 zu solchen Anrufbeendigungen? Zu 11.: Nein. 12. Sofern sie existiert, wo liegt diese Zeitgrenze? Zu 12.: Entfällt. 13. Wie viele Anrufe konnten seit dem 01.06.2017 bis zum 31.01.2018 nicht entgegengenommen werden, weil der Anrufer in der Warteschleife aufgelegt hat? Zu 13.: Im Zeitraum vom 01. Juni 2017 bis 31. Januar 2018 wurden insgesamt 119.516 Notrufe durch Anrufende beendet, nachdem diese in die Warteschleife (Beginn der Bandansage) gelangten. (Alle Auswertungen erfolgten auf der Basis der Notrufabfrageeinrichtung der ELZ und des Datawarehouse-Systems, Stand: 18. April 2018) Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14013 S18-14013a