Drucksache 18 / 14 016 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 13. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Antisemitismus an Berliner Schulen 2017 und Antwort vom 24. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14016 vom 13. April 2018 über Antisemitismus an Berliner Schulen 2017 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Falls seit der letzten Anfrage (18 / 10 306) Änderungen in Kraft getreten sind: a) In welchem Rahmen ist die Auseinandersetzung mit Antisemitismus Teil des Lehrercurriculums im Land Berlin? b) Wie werden Lehrkräfte für antisemitische Äußerungen und den Umgang damit sensibilisiert? 2. In welchem Rahmen wird im Unterricht über den Nahostkonflikt aufgeklärt? Wie wird hierbei Bezug genommen auf antisemitische Stereotype aus dem spezifischen Kontext? 4. Erachtet es der Senat als gewährleistet, dass das Berliner Lehrpersonal hinreichend ausgebildet ist, antisemitische Ausfälle oder Gewalttaten an Schulen zu verhindern? Zu 1., 2. und 4.: Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10306. 3. Gibt es Fort- oder Weiterbildungen für Lehrpersonal zum Themenkomplex Antisemitismus? a) Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Selbstbeteiligung. b) Welche dieser Angebote sind verpflichtend, welche freiwillig? c) In welcher Höhe werden diese Angebote vom Land Berlin gefördert? d) Wie viele Teilnehmende konnten die Kurse im Einzelnen verzeichnen? Zu 3.: Ja. - - 2 a) Im laufenden Schuljahr 2017/2018 haben mehrmals Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen „Die israelische Demokratie und der Nahostkonflikt“, „Training zur Prävention interkultureller Konflikte in der Schule“ und „Umgang mit ideologisierten Jugendlichen“ stattgefunden. Die Fortbildungen fanden als Nachmittagsveranstaltung, schulinterne Fortbildung und Ganztagskurs statt. Für Juni 2018 ist ein Fachtag „Antisemitismus in der Grundschule aktiv vorbeugen“ in Vorbereitung , welcher neben einem Vortrag verschiedene Workshops anbieten wird. Fortbildungen im Land Berlin sind für Lehrkräfte nicht kostenpflichtig. b) Lehrkräfte sind laut Schulgesetz und Lehrkräftebildungsgesetz zur Fortbildung verpflichtet . Es gibt keine konkrete Angebotsverpflichtung. Bei schulinternen Fortbildungen wählen die Kollegien ihre Fortbildungsthemen am Bedarf der Schule aus. c) Die Angebote werden von Lehrkräften durchgeführt, die Anrechnungsstunden erhalten. Hier sind die Kosten nicht aufzuschlüsseln, da diese Lehrkräfte in mehreren Themenbereichen tätig sind. Einzelne Angebote werden über Honorarmittel finanziert, welche auskömmlich zur Verfügung stehen. d) Die Angabe zu Teilnehmendenzahlen ist derzeit nicht zu ermitteln, da die Fortbildung in mehreren Verbünden organisiert wird, die Abrechnung zu festen Stichtagen erfolgt und keine zeitnahe statistische Erfassung vorgesehen ist. 5. Wie viele antisemitische Vorfälle gab es im Jahr 2017 an Berliner Schulen? a) Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Quartal und Bezirk. b) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle schuldisziplinarische Verfahren nach sich? c) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle Ermittlungen von Polizei/Staatsschutz nach sich? Zu 5.: a) und b) Insgesamt sind dem Senat 19 Fälle von Antisemitismus an Schulen bekannt. Diese Zahlen speisen sich aus der Dokumentation der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen und den Zahlen von RIAS (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus ), die diese Zahlen u.a. auch bei den Berliner Beratungsstellen erfragt haben. Die Antidiskriminierungsbeauftragte hat im Jahr 2017 12 Fälle von Antisemitismus in ganz Berlin dokumentiert. Vier Fälle: alleinige Diskriminierungsdimension Antisemitismus (zweimal verbale und körperliche Gewalt, zweimal verbale Gewalt) Acht Fälle: mehrfache Diskriminierungsdimensionen (zweimal verbale und körperliche Gewalt, sechsmal verbale Gewalt bzw. Unterrichtsmaterialien) Erläuterungen zu den Antisemitismusvorfällen: Die Betroffenen bzw. Ratsuchenden haben sich in fünf Fällen als jüdisch positioniert (ansonsten nicht jüdisch, aber einmal als jüdisch markiert). Die Beschwerden haben in fünf Fällen Diskriminierungen unter Schülerinnen oder Schülern beinhaltet (zweimal waren muslimisch positionierte Schülerinnen oder Schüler involviert ), alle anderen Beschwerden bezogen sich auf Diskriminierungen durch Lehrkräfte. In drei Fällen unter den vorliegenden Fällen, die mehrere Diskriminierungsdimensionen umfassten , haben sich muslimische Schülerinnen oder Schüler beschwert, dass sie, nachdem sie sich über antisemitisches Unterrichtsmaterial oder Aussagen beschwert hatten, - - 3 selbst antimuslimischem Rassismus ausgesetzt worden seien. Insgesamt sind bei der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen 2017 knapp 200 Fälle der Dimension Rassismus gegen die spezifischen Gruppen Juden, Muslime, Roma und Sinti und Menschen afrikanischer Abstammung verzeichnet. In diesen Bereich wirken Merkmale wie Sprache, Herkunft, Religion, Körpermerkmale, Kleidung usw. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) hat für das Jahr 2017 acht Fälle von Antisemitismus an Schulen dokumentiert. Ein Fall wurde von RIAS und der Antidiskriminierungsbeauftragten dokumentiert und ist deshalb aus der Gesamtzahl herausgerechnet . c) Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10306. Berlin, den 24. April 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14016 S18-14016a