Drucksache 18 / 14 021 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO- Vermögen) und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 14021 vom 10. April 2018 über Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle rechtliche und allgemeine Sachstand zur Verteilung der PMO Mittel? Zu 1.: Mit Schreiben vom 20. Juni 2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Abwicklerin des Vermögens der Parteien- und Massenorganisationen der ehem. DDR (PMO- Mittel) einen Betrag von ca. 185 Mio. € zur Auszahlung an die Länder zur zweckgerichteten Verwendung angekündigt. Auf Berlin entfallen dabei ca. 15 Mio. €. Derzeit finden zwischen den neuen Ländern und der BvS noch Abstimmungen über Anpassungen der geltenden Verwaltungs-vereinbarung statt. Es ist noch unklar, ob und wann eine überarbeitete Verwaltungsvereinbarung vorliegen wird. Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass die Verteilung der Mittel auch weiterhin nach dem Schlüssel der Verwaltungsvereinbarung 2008 der BvS mit den neuen Ländern in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 11.02.1994 erfolgt. Danach wird das Vermögen nach der Einwohnerzahl (Stand 1991) aufgeteilt: - Land Berlin 8,11 % - Land Brandenburg 16,10 % - Land Mecklenburg-Vorpommern 11,98 % - Freistaat Sachsen 29,63 % - Land Sachsen-Anhalt 17,88 % - Freistaat Thüringen 16,30 %. Des Weiteren schreibt die Verwaltungsvereinbarung 2008 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 11.02.1994 folgenden zweckgebundenen Einsatz der Mittel in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor: - zu ca. 60 % für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung, - zu ca. 40 % für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (davon ca. 25 % im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15 % im Bereich nicht-staatlicher Träger ). 2. Wie viele Mittel aus dem PMO Vermögen fließen dem Land 2018 entsprechend welcher Rechtsgrundlage zu? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden mit diesen Mitteln und in welcher Höhe entsprechend gefördert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken) Zu 3.: Eine Auswahl der Maßnahmen, die mit PMO-Mitteln gefördert werden sollen, ist noch nicht erfolgt. 4. Nach welchem Schlüssel erfolgt die Aufteilung der Finanzmittel auf die Bezirke? Zu 4.: Mit den PMO-Mitteln werden konkrete Maßnahmen im Bereich des ehemaligen Ost-Berlins gefördert . Eine Aufteilung der Fördermittel auf die Bezirke anhand eines Schlüssels findet nicht statt. 5. Anhand welcher Kriterien, Vorschriften, Richtlinien erfolgt durch wen die Auswahl der Maßnahmen? Zu 5.: Der Senat entscheidet unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen (siehe Antwort zu Frage 1) und legt die ausgewählten Projekte dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vor. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-14021 S18-14021