Drucksache 18 / 14 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Ausbildung in Teilzeit – Teil II und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14 023 vom 12. April 2018 über Ausbildung in Teilzeit – Teil II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten unternimmt der Senat, um mehr Berliner Arbeitgeber für das Angebot der Teilzeitausbildung zu gewinnen? (Frage wurde in Drs. 18 / 13 153 inhaltlich nicht beantwortet) Zu 1: Der Senat unterstützt die Möglichkeit, Berufsausbildungen auch in Teilzeit anzubieten. Die tatsächliche Umsetzung liegt im Ermessen der jeweiligen Dienststellen und Arbeitgeber. 2. Inwiefern arbeitet der Senat mit der Initiative „Teilzeitberufsausbildung Berlin“ zusammen? (Frage wurde in Drs. 18 / 13 153 inhaltlich nicht beantwortet) Seite 2 von 2 Zu 2: Anknüpfend an eine Fachtagung zum Thema „Ausbildung in Teilzeit für junge Mütter“, die vom Senat unterstützt wurde, entstand die Idee für die „Initiative Berliner Netzwerk für Teilzeitberufsausbildung“. Seitens der kooperierenden Bildungs- und Jugendhilfeträger LiSA e.V., LIFE e.V. und AKC e.V. wurde eine Website entwickelt, deren Aufbau durch den Senat unterstützt wurde. Eine Zusammenarbeit erfolgte damals auch mit Vertreterinnen von Jobcentern. 3. Ist für Beamtinnen und Beamten auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) im Vorbereitungsdienst in Berlin eine Ausbildung in Teilzeit möglich (soweit dies nach der Struktur der Ausbildung möglich ist und der Ausbildungserfolg nicht gefährdet wird)? Wenn nicht, welche Maßnahmen trifft der Senator, um diese Möglichkeit wie in anderen Bundesländern sicherzustellen? Zu 3: Das Landesbeamtengesetz sieht derzeit nicht vor, dass Beamtinnen und Beamten auf Widerruf den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren können. Es ist noch in diesem Jahr geplant, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst , soweit die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung das Ableisten des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit vorsehen wird, in das Landesbeamtengesetz aufzunehmen. Dadurch soll auch für diese Personengruppe die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) sieht, die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu absolvieren, bereits vor. 4. Entsprechend des „Berufsbildungsberichts 2016“ des BMBF waren 2014 über 50% aller jungen Mütter (rund 104.000) und gut 37% aller jungen Väter (rund 22.000) im Alter von 16 bis 24 Jahren ohne Berufsabschluss und besuchten weder eine Schule noch absolvierten sie eine duale Berufsausbildung. Wie hoch ist dieser Anteil für Berlin für 2015-2017, aufgeschlüsselt nach Geschlecht? Zu 4: Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hinzugezogen. Die vorliegenden Fallzahlen im Mikrozensus für Berlin reichen nicht aus, um diese Frage statistisch belastbar zu beantworten. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-14023 S18-14023