Drucksache 18 / 14 024 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Qualität der Ausbildung im Öffentlichen Dienst sicherstellen und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14 024 vom 12. April 2018 über Qualität der Ausbildung im Öffentlichen Dienst sicherstellen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende der Legislaturperiode die Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst um 20% zu erhöhen. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt, damit dieses Ziel erreicht werden kann? Zu 1: Zur Steigerung des Ausbildungsangebots wurde den Bezirken durch die Erhöhung des Zuweisungspreises für das Produkt Ausbildung für die Haushaltsjahre 2018/2019 insgesamt 1,2 Mio. Euro mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Damit ist ihnen die Möglichkeit eingeräumt worden, zusätzliches Personal einzustellen, dass entweder selbst als Ausbildungspersonal agieren oder aber zur Entlastung von vorhandenen Praxisanleitungen verwendet werden kann. Seite 2 von 4 Darüber hinaus nimmt sich die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen einer im März 2018 neu gegründeten Arbeitsgruppe „Schaffung nicht-monetärer Anreize für Praxisanleitungen“ der Problematik an, das vorhandene Personal zur Übernahme von Ausbildungsverantwortung zu motivieren. Neben der federführenden Senatsverwaltung sind die Ausbildungsleitungen der Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Verwaltungsakademie als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst an der Arbeitsgruppe beteiligt . Die Staatsaufsicht der Verwaltungsakademie (VAk) ist gemeinsam mit der VAk bestrebt, den Anteil der Dozentinnen und Dozenten aus dem öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu erhöhen, um insbesondere das praxisnahe Wissen an Auszubildende weitergeben zu können. Hierzu wurden als eine erste Maßnahme die Dienststellenleitungen gebeten, die Dozentinnen- und Dozententätigkeit der Beschäftigten in den einzelnen Dienststellen zu unterstützen und zu fördern. Zur weiteren Verbesserung wird zudem derzeit mit den Hauptbeschäftigtenvertretungen eine Rahmendienstvereinbarung Ausbildung verhandelt. Auch besteht weiterhin die Möglichkeit für alle Ausbildungsdienststellen, im Rahmen des sogenannten solidarischen Finanzausgleichs bei der Senatsverwaltung für Finanzen zusätzliche Ausbildungsmittel zu beantragen, wenn sie ihr Ausbildungsangebot aufstocken wollen, ihre veranschlagten Ausbildungsmittel aber dafür nicht ausreichen. Ggf. werden hierzu – gegen Ausgleich aus in anderen Dienststellen nicht verausgabten Ausbildungsmitteln – Mehrausgaben zugelassen, bei den Bezirken erfolgt der Ausgleich ggf. im Rahmen der Basiskorrektur. 2. Welche Schulungen müssen Dienstkräfte absolviert haben, damit sie befähigt sind, als Ausbildungsleiter in einer Dienststelle des Landes Berlin tätig sein zu dürfen? Wie wird überprüft und sichergestellt, dass Ausbildungsleiter entsprechend §§ 28, 29, 30 BBiG persönlich und fachlich geeignet sind? Zu 2: Sobald eine Ausbildungsleiterin bzw. ein Ausbildungsleiter die Funktion des Ausbilders nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahrnimmt, muss gem. § 28 BBiG i.V.m. § 1 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) die Eignung durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung gem. § 4 AEVO nachgewiesen werden . Der Nachweis wird gegenüber der zuständigen Stelle nach BBiG geführt. 3. Welche Schulungen müssen Dienstkräfte absolviert haben, damit sie befähigt sind, als Praxisanleiter in einer Dienststelle des Landes Berlin tätig sein zu dürfen? Wie wird überprüft und sichergestellt, dass Praxisanleiter entsprechend §§ 28, 29, 30 BBiG persönlich und fachlich geeignet sind? Zu 3: Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter unterliegen nicht der Nachweispflicht gem. § 4 AEVO. Seite 3 von 4 4. Wie viele von den derzeit eingesetzten Praxisanleitern haben Schulungen erhalten, die der Durchführung der Berufsausbildung dienen, und welche Inhalte wurden in diesen Schulungen vermittelt? Bitte nach Ausbildungsgängen und Dienststellen aufgliedern. Zu 4: Eine Übersicht, über die in den Ausbildungsbehörden eingesetzten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter , wird durch die zuständige Stelle nach BBiG nicht geführt. In 2017 wurden durch die VAk folgende Themen angeboten: Basisqualifizierung Ergänzende Qualifizierung / Fortbildungskurse AdA1-Lehrgang / nach AEVO2 Auszubildende sicher beurteilen Ausbilden – aber wie? Führen und Motivieren von Auszubildenden Umgang mit auffälligem Verhalten von Auszubildenden Mehr Zeit für die Ausbildung Erfolgreich ausbilden – konstruktiver Umgang mit schwierigen Ausbildungssituationen Unterweisung war gestern – die Generation Z in der Ausbildung Ausbildungsleiter*innen – die neuen Querdenker*innen Inklusion in der Ausbildung Daran haben teilgenommen: Veranstaltungen Anzahl Anzahl Teilnehmer*innen AdA - Lehrgänge 5 83 Fortbildungen sowie „Ausbilden, aber wie?“ 19 230 1 Ausbildung der Ausbilder 2 Ausbilder-Eignungsverordnung Seite 4 von 4 5. Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel der Praxisanleiter gegenüber den Auszubildenden? Bitte nach Ausbildungsgängen und Dienststellen aufgliedern. Zu 5: Konkrete Betreuungsschlüssel für Praxisanleitungen gibt es nur sehr vereinzelt, wenn die Ausbildungsdurchführung der hauptamtlichen Tätigkeit entspricht. Bei der Ausbildung für z. B. die Verwaltungsfachangestellten ist es überwiegend üblich, dass die jeweilige Praxisanleitung einen, ggf. auch mal zwei Auszubildende parallel betreut. Aufgrund der ohnehin übersichtlichen Zahl ist die Festlegung starrer Betreuungsschlüssel i.d.R. nicht notwendig. Aktuell betreut durchschnittlich eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter zwischen einem und drei Auszubildende. In einigen wenigen Ausbildungsberufen (z. B. Gärtnerin und Gärtner) werden bis zu zehn Auszubildende von einem Praxisanleiter betreut. Weitergehende Informationen können der beigefügte Tabelle entnommen werden. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen SenFin - Referat IV A Referatsleiter: Herr Weidenhammer (Tel. 2900) Bearbeiter: Herr Mittag (Tel. 2322) Auswertung der Schriftlichen Anfrage 18/14024-Frage 5 Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel gegenüber den Auszubildenden Anlage Seite 1 von 4 Auszubildende Praxisanl. Auszubildender Praxisanl. Auszubildene Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. 03 Regierender Bürgermeister /Senatskanzlei 1 1 05 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 1 1 06 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 07 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehrund Klimaschutz 08 Senatsverwaltung für Kultur und Europa 2 1 09 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 1 1 10 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Fehlanzeige, keine Auszubildenen 11 Senatsverwaltung für Integration,Arbeit und Soziales 12 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 13 Senatsverwaltung für Wirtschaft,Energie und Betriebe 15 Senatsverwaltung für Finanzen Betreuungschlüssel nicht festgelegt 31 Mitte 1 1 5 1 1 1 1 1 1 1 32 Friedrichshain-Kreuzberg 1,5 1 1 1 1 1 1 1 33 Pankow 1 1 3 1 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 1 1 1 1 1 35 Spandau 1 1 1,8 1 36 Steglitz-Zehlendorf 1 1 1 1 2,3 1 37 Tempelhof-Schönberg 1 1 1 1 38 Neukölln 1 1 1 1 1 1 39 Treptow-Köpenick 1 1 1 1 40 Marzahn-Hellersdorf 1 1 2 1 0,5 1 1 1 41 Lichtenberg 1 1 2 1 42 Reinickendorf 1 1 1 1 Hauptverwaltung / BezirkEpl. Verwaltungs fachangestellte/r Fachangestelle/r für Medieninformationsdienste Kaufleute für Büromanagement Medizinische Fachangestellte/r Zahnmedizinische Fachangestellte/r Lebensmittelkontrollsekretäranwärter /in SenFin - Referat IV A Referatsleiter: Herr Weidenhammer (Tel. 2900) Bearbeiter: Herr Mittag (Tel. 2322) Auswertung der Schriftlichen Anfrage 18/14024-Frage 5 Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel gegenüber den Auszubildenden Anlage Seite 2 von 4 Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxianl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. 2 1 2 1 1 1 1 1 2,5 1 10,6 1 6 1 6 1 2 1 3,3 1 3,3 1 7 1 4,5 1 3 1 5 1 2,5 1 5 1 1,5 1 Forstwirt/inKfz-Mechatroniker/in Notfallsanitäter/in Justizfachangestellte/r Gärtner/in - FachrichtungGarten- u. Landschaftsbau Gärtner/in - Fachrichtung Zierpflanzen SenFin - Referat IV A Referatsleiter: Herr Weidenhammer (Tel. 2900) Bearbeiter: Herr Mittag (Tel. 2322) Auswertung der Schriftlichen Anfrage 18/14024-Frage 5 Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel gegenüber den Auszubildenden Anlage Seite 3 von 4 Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. 1,5 1 1,5 1 5 1 1 1 1 1 2 1 1 1 4 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 Arbeitsschutzoberinspektoranwärter /in Arbeitsschutzreferendar /in Vermessungstechniker /in Geomatiker/in SenFin - Referat IV A Referatsleiter: Herr Weidenhammer (Tel. 2900) Bearbeiter: Herr Mittag (Tel. 2322) Auswertung der Schriftlichen Anfrage 18/14024-Frage 5 Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel gegenüber den Auszubildenden Anlage Seite 4 von 4 Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. Auszubildende Praxisanl. 1 1 2 1 1 1 Fachinformatiker/in für Systemintegration Eichtechnische/r Obersekretäranwärter/in Altenpfleger/in S18-14024 S18-14024 S18-14024-AE-Anlage 1-2018-04-27 Anlage 1