Drucksache 18 / 14 025 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Ausbildung bei Polizei, Feuerwehr und Justizverwaltung und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14025 vom 12. April 2018 über Ausbildung bei Polizei, Feuerwehr und Justizverwaltung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Polizeianwärterinnen und -anwärtern im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr? Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt von Feuerwehranwärterinnen und -anwärtern im ersten und zweiten Ausbildungsjahr? Bitte einzeln aufschlüsseln. Wann fand die letzte Anpassung der Ausbildungsvergütung statt? Zu 1.: Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter von Feuerwehr und Polizei haben ohne familienbezogene Bestandteile für den gesamten Vorbereitungsdienst auf der Basis der aktuellen Besoldung folgende Höhe (Anwärtergrundbetrag): mittlerer Dienst 1.035,51 € monatlich gehobener Dienst 1.092,59 € monatlich Anwärterinnen und Anwärter der Polizei erhalten im mittleren und gehobenen Dienst nach dem ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes eine Zulage in Höhe von 63,69 € und nach dem zweiten Jahr in Höhe von 127,37 € monatlich. Den Nachwuchskräften des feuerwehrtechnischen Dienstes wird eine Feuerwehrzulage in entsprechender Höhe gezahlt, wenn sie im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst eingesetzt werden. Bei der Berliner Feuerwehr wird im mittleren Dienst für die Dauer eines Praktikums im Einsatzdienst ein erhöhter Anwärtergrundbetrag von 1.227,62 € monatlich gezahlt. Ferner wird im feuerwehrtechnischen Dienst ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von sechzig Prozent der oben angegebenen Anwärtergrundbeträge gezahlt, falls Seite 2 von 5 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium Einstellungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist. Die Anwärterbezüge wurden zuletzt am 1. August 2017 erhöht. 2. Wie viele Ausbildungsplätze bei Polizei, Feuerwehr und im Bereich der Berliner Justiz wurden 2015, 2016 und 2017 angeboten und wie viele der Plätze konnten besetzt werden? Wie hoch ist die Abbrecherquote seit 2015 (bitte für jedes Ausbildungsjahr und getrennt nach Polizei, Justiz und Feuerwehr einzeln aufschlüsseln)? Zu 2.: Freie Einstellungspositionen und deren Besetzung bei der Polizei Berlin: Jahr Einstellungspositionen Realisierte Einstellungen 2015 864 864 2016 1.056 1.056 2017 1.314 1.313 gesamt 3.234 3.233 Abbrecherquoten werden von der Polizei nicht separat erfasst. Bei Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (gehobener Dienst) betrug für die Laufbahn der Kriminalpolizei die Quote der Nachwuchskräfte, die ihr Studium aus fachlichen oder persönlichen Gründen nicht erfolgreich abschlossen, konstant rund zehn Prozent und für die Laufbahn der Schutzpolizei zwölf Prozent. Darin sind nicht nur die Zahlen von Ausbildungsabbrüchen, sondern vor allem auch von Beendigungen aufgrund nichtbestandener Prüfungen enthalten. Bei den Anwärterinnen und Anwärtern an der Polizeiakademie (mittlerer Dienst) betrug diese Quote (Beendigung aus fachlichen oder persönlichen Gründen) in den genannten Jahren durchschnittlich zwölf Prozent. Berliner Feuerwehr Brandmeister- Anwärter(innen) Brandoberinspektor- Anwärter(innen) Brandreferendarinnen / -rerendare Auszubildende geplant eingestellt geplant eingestellt geplant eingestellt geplant eingestellt 2015 120 120 10 9 4 4 20 17 2016 201 201 10 9 5 5 31 31 2017 174 174 10 10 6 6 5 5 Hiervon haben ihre Ausbildung abgebrochen: Brandmeister- Anwärter(innen) Brandoberinspektor- Anwärter(innen) Brandreferenda rinnen / -rerendare Auszubildende 2015 6 - 1 - 2016 4 - 1 - 2017 2 - - - Seite 3 von 5 Justiz Auszubildende (Justizfachangestellte) Jahr Ausbildungsplät ze besetzte Plätze Abbrüche Abbrecherquote in % 2015 140 139 14 10,07 2016 140 138 12 8,70 2017 152 152 13 8,55 Anwärter/innen (Justizhauptwachtmeister/-in, Rechtspfleger/-in) 2015 115 107 4 3,74 2016 110 100 5 5 2017 95 81 1 1,23 Anwärter/innen (Justizvollzugsobersekretär/in) 1 2015 101 95 k.A. k.A. 2016 121 121 k.A. k.A. 2017 162 154 k.A. k.A. 1 Für den Bereich der Ausbildung zum/r Justizvollzugsobersekretär/-in wurde die exakte Abbrecherquote in den Jahren 2015 bis 2017 nicht statistisch erfasst. Sie liegt jedoch jahresdurchschnittlich im unteren einstelligen Bereich. 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Senatsverwaltung Inneres, Digitalisierung und Sport, der Berliner Polizei sowie der Senatsverwaltung für Finanzen ergriffen, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern? Zu 3.: Die Zahl der Nachwuchskräfte, die ihren Vorbereitungsdienst vorzeitig aus persönlichen Gründen abbrechen, ist sehr niedrig. Bei der Entlassung auf eigenen Antrag müssen die Nachwuchskräfte keinen Grund angeben. Häufige Gründe sind zum Beispiel Heimweh bei Nachwuchskräften aus anderen Bundesländern oder der Wunsch, ein anderes Studium aufzunehmen. Als Maßnahmen werden das jeweilige Berufsbild, die Verdienstmöglichkeiten und auch der Vorbereitungsdienst offen und anschaulich beschrieben, um falsche Vorstellungen im Vorfeld auszuräumen. 4. 2015 wurde über Drs. 17/17 005 herausgestellt, dass die Ausbildungsplatzsituation bei der Polizei günstiger sei als bei der Feuerwehr. Ist dies weiterhin der Fall? Haben sich die in der Anfrage angekündigten Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr (u.a. überarbeitetes Auswahlverfahren, Integration der handwerklich-technische Grundqualifizierung der Stufenausbildung in den Vorbereitungsdienst und im Beamtenverhältnis auf Widerruf) bereits positiv ausgewirkt? Welche Maßnahmen/Kampagnen sind für 2018/2019 geplant, um noch mehr junge Menschen für eine Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr zu gewinnen? Zu 4.: Die Bewerbungssituation bei der Berliner Feuerwehr ist nicht mehr ungünstiger als bei der Polizei Berlin. Die Modernisierung des Auswahlverfahrens und die neuen Zugangswege für den feuerwehrtechnischen Dienst haben zu einer Verbesserung der Nachwuchsgewinnung bei der Berliner Feuerwehr geführt. Insbesondere die Angebote an Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit mindestens mittlerem Schulabschluss werden gut angenommen und haben zu konstant hohen Bewerbungszahlen bei diesen Einstellungswegen geführt. Durch die Stufenausbildung („112 Direkt“), die inzwischen als dreijähriger Vorbereitungsdienst gestaltet wurde, und den neuen Vorbereitungsdienst mit integrierter Notfallsanitäterausbildung („112 Medic“) sind zukunftssichere Möglichkeiten der Nachwuchsgewinnung geschaffen worden. Seite 4 von 5 Für den traditionellen Einstieg in den feuerwehrtechnischen Dienst mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung („112 Classic“) konnte die Anzahl der Bewerbungen auf ein ausreichendes Niveau gehoben werden. Maßgeblich dafür dürften die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von zwei Jahren auf achtzehn Monate und die Zahlung des Anwärtersonderzuschlages in Höhe von sechzig Prozent des Anwärtergrundbetrages für diese Nachwuchskräfte sein, die eine Berufsausbildung abgeschlossen und zumeist bereits im Beruf gearbeitet haben. Flankiert wurden diese Maßnahmen durch ein umfassendes Personalmarketing und verstärkte Werbeaktivitäten (Internetpräsenz, „soziale Medien“, Druckmedien, Ausbildungsmessen und anderes). Die Gewinnung geeigneten Nachwuchses für die Berliner Feuerwehr und die Berliner Polizei wird auch 2018/2019 eine zentrale Aufgabe bleiben. Ihr wird sich unter anderem auch eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Feuerwehr, der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport widmen. Die Arbeitsgruppe wird Vorschläge erarbeiten, wie auch zukünftig qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei und die Feuerwehr gewonnen werden können. 5. Wie viele Auszubildende in der Justizverwaltung verfügen derzeit über keinen eigenen Arbeitsplatz? Zu 5.: Im Bereich der Justizfachangestelltenausbildung verfügen rund 200 Auszubildende (Stand der letzten Erhebung: 2016) für den praktischen Teil der dualen Ausbildung, der in den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden stattfindet, über keinen eigenen Computer-Arbeitsplatz. Dies entspricht rund einem Drittel aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweils parallel auszubildenden Jahrgänge der insgesamt dreijährigen Ausbildung und ist der räumlichen Enge in den Berliner Gerichten und Strafverfolgungsbehörden geschuldet. Um dem demografisch bedingten, seit Jahren bestehenden erhöhten Nachwuchsbedarf Rechnung zu tragen und dabei gleichzeitig eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten, werden für die praktische Ausbildung derzeit zum Teil der Computer-Arbeitsplatz der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie, wo räumlich möglich, das Format der Ausbildung an Computern in Gruppenräumen genutzt. Im Bereich der Ausbildung der Justizvollzugsobersekretäranwärterinnen und Justizvollzugsobersekretäranwärter steht für den theoretischen Teil ein entsprechender schulisch orientierter Lernarbeitsplatz zur Verfügung. Da der praktische Ausbildungsteil keinen eigenen festen Büroarbeitsplatz im herkömmlichen Sinne voraussetzt, sondern auf die Betreuung, Bewachung und Versorgung der Inhaftierten auf den jeweiligen Stationen ausgerichtet ist, besteht insoweit kein Mehrbedarf an Arbeitsplätzen. 6. Können Anwärter des gehobenen Dienstes bei der Berliner Polizei, die an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ausgebildet werden, die Angebote und Möglichkeiten der Polizeiakademie Berlin für Einsatztraining nutzen? Wenn ja, in welchem Rahmen und Umfang ist dies möglich? Wenn nein, wird dies erwogen? Zu 6.: Ja. Das Einsatztraining ist ein fester Bestandteil des Bachelorstudiengangs „gehobener Polizeivollzugsdienst“. Es handelt sich dabei nicht nur um Angebote, Seite 5 von 5 sondern um verpflichtende Lerninhalte, die durch Leistungsnachweise bewertet werden. Die Lerninhalte des Einsatztrainings haben folgenden Umfang: Lerninhalte Laufbahnzweig Dauer Semesterlage Mehrzweckeinsatzstock Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 2 Tage 5. oder 6. Semester Schießen (inkl. Simulationsschießen ) Schupo/Kripo 19 Tage 3.-6. Semester Schießen (inkl. Simulationsschießen ) Aufsteiger(innen) 9 Tage 4.-6. Semester Erste Hilfe Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 2 Tage 6. Semester Einsatztraining I Schupo/Kripo 2,5 Tage 1. Semester Einsatztraining II Kripo/Aufsteiger(innen) 2 Tage 5. Semester VgbS 1 Kripo 3 Tage 5. Semester VgbS 1-3 Schupo/Aufsteiger(innen) 5 Tage 5. Semester ET III Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 1 Tag 5. / 6. Semester ESV Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 34 Doppelstunden 2./ 5. Semester Sitra Schupo/Kripo 3 Tage 3. Semester KÜ Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 34 Doppelstunden 3. und 4. Semester SR Schupo/Kripo/ Aufsteiger(innen) 17 Doppelstunden 1.Semester Schupo = Schutzpolizei Kripo = Kriminalpolizei VgbS = Vorgehen gegen bewaffnete Straftäter ET = Einsatztraining ESV = Einsatzbezogene Selbstverteidigung Sitra = Fahrsicherheitstraining KÜ = Konditionelle Übungen SR = Schwimmen und Retten Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14025 S18-14025a