Drucksache 18 / 14 026 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 12. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Bauliche Zustände bei der Polizei Berlin – Trinkwassersituation in der Friesenstraße und Antwort vom 26. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 14 026 vom 12. April 2018 über Bauliche Zustände bei der Polizei Berlin – Trinkwassersituation in der Friesenstraße ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Gesundheitsgefährdung der Beamt/innen des Polizeiabschnitts 52 in der Friesenstraße 16 hinsichtlich der Schwermetallbelastung und der zum Teil deutlichen Grenzwertüberschreitungen bei den Werten für Blei, Eisen, Mangan, Arsen, Nickel und Kupfer im Trinkwasser des Abschnitts ein? Zu 1.: Im Dienstgebäude des Polizeiabschnitts 52 (Friesenstraße 16, Haus 2) sind keine Grenzwerte im Trinkwasser überschritten worden. 2. In welcher Art und Weise werden Gutachten zur Qualität des Trinkwassers in Liegenschaften des Öffentlichen Dienstes öffentlich zugänglich gemacht und von wann stammen die letzten Gutachten dieser Art für den Polizeiabschnitt 52, die dem Senat vorliegen? Zu 2.: Entsprechende Messberichte können durch die Dienstkräfte bei der für Arbeitssicherheit zuständigen Fachdienststelle eingesehen werden. Alternativ werden deren Inhalte den Dienststellen auf Anfrage auszugsweise und kommentiert zur Verfügung gestellt. Der letzte Untersuchungsbericht zum Polizeiabschnitt 52 datiert vom 7. Oktober 2016 und enthält keine Beanstandungen. 3. Wurden, wie im November 2017 angekündigt, Armaturen erneuert und eine neue Ringleitung eingebaut und wenn ja, inwiefern wirken sich diese baulichen Veränderungen auf die Qualität des Trinkwassers vor Ort aus? Zu 3.: Das Trinkwassernetz in den von der Direktion Einsatz (Bereitschaftspolizei) genutzten Häusern 31 und 32 der Liegenschaft Friesenstraße 16 wurde wie angekündigt komplett erneuert (siehe hierzu auch Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/13495), nachdem dort im Ergebnis einer am 13. November 2017 durchgeführten Untersuchung Grenzwertüberschreitungen bei der Warmwasserversorgung festgestellt worden waren. Das Kaltwasser (Trinkwasser) war laut einer am 1. November 2017 durchgeführten Untersuchung nicht betroffen. Die Wasserqualität hat sich durch die Seite 2 von 3 durchgeführten Maßnahmen insgesamt verbessert. Durchgeführte Kontrollen weisen keine Belastungen mit Schwermetallen und keine Grenzwertüberschreitungen auf. 4. Wurden weitere konkrete bauliche Maßnahmen im Polizeiabschnitt 52 ergriffen, um die Trinkwasserqualität vor Ort zu verbessern, und wenn ja, welche? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Nein, denn sie waren in dem vom Abschnitt 52 genutzten Haus 2 nicht erforderlich. 5. Wie viele gemeldete Erkrankungen, die auf verschmutztes Trinkwasser zurückgeführt werden können, sind dem Senat bekannt? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Bezogen auf die Liegenschaft der Direktion 5 in der Friesenstraße 16 haben insgesamt vier Dienstkräfte, die dort ihren Dienst versehen oder versahen, bei der Dienstunfallfürsorgestelle das Folgende angezeigt: Zwei Dienstkräfte meldeten nach dem Duschen am 13. Februar 2018 Hautreizungen . Ein Beamter meldete eine Nervenerkrankung, die aus seiner Sicht mit dem Duschen sowie dem Konsumieren des Trinkwassers im Zeitraum von Juni 2004 bis Dezember 2011 in Zusammenhang steht. Es erfolgte eine vorsorgliche Anzeige ohne ersichtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen , nachdem der Beamte Kenntnis von möglicherweise belastetem Wasser erlangt hatte. Ob die angezeigten Erkrankungen auf belastetes Trinkwasser zurückzuführen sind, kann erst nach Abschluss der noch laufenden Prüfungen festgestellt werden. 6. Wie gedenkt der Senat Beamt/innen, die durch kontaminiertes Trinkwasser erkrankt sind, zu entschädigen ? Zu 6.: Sofern ein angezeigter Unfall als Dienstunfall im Sinne des § 31 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) anerkannt wird, steht der geschädigten Dienstkraft Unfallfürsorge gemäß § 30 LBeamtVG zu. Diese umfasst insbesondere die Erstattung der Kosten für die Durchführung des Heilverfahrens, einen ggf. erforderlichen Unfallausgleich oder ein mögliches Unfallruhegehalt. 7. Wie will der Senat die weiterhin prekäre und gesundheitsschädliche Trinkwassersituation im Polizeiabschnitt 52 beheben und bis wann soll dies geschehen? (Aufstellung erbeten.) Zu 7.: Die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung in den dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zugeordneten Polizeiliegenschaften obliegt der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Geschäftsführerin des SILB (Vermieterpflicht ). Obwohl das Trinkwasser im Polizeiabschnitt 52 (Friesenstraße 16, Haus 2) keine Grenzwertüberschreitungen aufweist, sind seitens der BIM dort folgende Maßnahmen geplant, die im Mai 2018 beginnen sollen: Erneuerung des Hausanschlusses, Rückbau von Totleitungen, Seite 3 von 3 Rückbau der Umgehungsleitungen am Speichereintritt Kaltwasser, durchströmungssichere Einbindung der Sicherheitsgruppe, Rückbau der Umgehungsleitungen Warmwasserbereitung und Zirkulation. 8. Wie und bis wann will der Senat den bestehenden Sanierungsstau im Haus 2 des Polizeiabschnitt 52 in Höhe von 9.200,00 Euro auflösen? (Aufstellung erbeten.) Zu 8.: Nach Auskunft der BIM sind für das Haus 2 außer den in der Antwort auf Frage 7 genannten Maßnahmen für die kommenden Jahre keine Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln des geplanten Bauunterhalts vorgesehen. Berlin, den 26. April 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14026 S18-14026