Drucksache 18 / 14 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 13. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2018) zum Thema: Arbeitsbelastung und Ausstattung der Berliner Berufsfeuerwehren und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgordnetenhaus am 04. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14030 vom 13. April 2018 über Arbeitsbelastung und Ausstattung der Berliner Berufsfeuerwehren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum Rotationsprinzip der Berliner Berufsfeuerwehrmänner und -frauen vor? a) Warum wurde das Rotationsprinzip eingeführt? b) Seit wann gilt das Rotationsprinzip für Berliner Berufsfeuerwehrmänner und -frauen? c) Liegen bereits Rückmeldungen zum Rotationsprinzip von den Personalvertretungen der Berliner Berufsfeuerwehren und von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Berufsfeuerwehren vor? d) Wird das Rotationsprinzip für Berliner Berufsfeuerwehrmänner und -frauen beibehalten? Wenn ja, warum? Zu 1. a) bis d): Es gibt innerhalb der Berliner Feuerwehr kein Rotationskonzept. Im Rahmen der Personalentwicklung wird anlässlich einer Beförderung der Wechsel der Dienstkraft auf eine andere Feuerwache angestrebt. 2. Wie findet derzeit die Abgeltung der Überstunden bei den Berliner Berufsfeuerwehren statt? a) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst b) im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst c) im höheren feuerwehrtechnischen Dienst Zu 2.: Überstunden werden nach § 53 Absatz 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) vergütet, wenn eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist. Für die Vergütung gelten die Vorgaben der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV BE) vom 21. Juni 2011. Seite 2 von 3 Für einen Großteil der feuerwehrtechnischen Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr gilt ab 01.01.2018 eine neue Dienstvereinbarung (DV) über die Dienstplanung. Die DV ist so ausgestaltet, dass eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht mehr möglich ist. Jedoch können die Dienstkräfte, sofern mit ihnen eine sogenannte Individualvereinbarung nach § 6 Arbeitszeitverordnung Feuerwehr und Polizei (AZVO FuP) abgeschlossen worden ist, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes über die auf einen Zeitraum von vier Monaten bezogene durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst auf freiwilliger Basis leisten. Auch dieser Dienst wird vergütet, die Stundensätze richten sich nach der MVergV BE. Eine Unterscheidung zwischen den Dienstkräften im mittleren, gehobenen und höheren Dienst erfolgt lediglich in den Stundensätzen, ansonsten gilt die oben dargelegte Verfahrensweise für alle Laufbahnen. Die Stundensätze, auf Basis der aktuellen MVergV BE, betragen in den entsprechenden Besoldungsgruppen wie folgt: Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 14,06 Euro Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 19,27 Euro Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 26,57 Euro 3. Wie viele Dienstwagen wurden 2017 für die Berliner Feuerwehr angeschafft? a) Wie viele davon waren Limousinen? b) Wie viele davon waren Kombis? c) Welche Fabrikate wurden angeschafft, mit welcher Motorisierung? Zu 3.: Grundsätzlich handelt es sich bei den in 2017 beschafften Fahrzeugen um Einsatzfahrzeuge, nicht um Dienstwagen. Es wurden keine Limousinen beschafft. Aus dem Doppelhaushalt 2016/2017 wurden folgende Fahrzeuge beschafft: Fahrzeuge bis 7,5t: 15 Rettungswagen, Daimler AG, EURO-6 Diesel, 120kW 6 Notarzteinsatzfahrzeuge, Daimler AG, EURO-6 Diesel, 105 kW 2 Rettungswagen- Ersatzbeschaffungen, IVECO, EURO-6 Diesel, 132 kW 1 Rettungswagen- Ersatzbeschaffung, Daimler, EURO-6 Diesel, 120kW. Fahrzeuge größer 7,5 t: 1 Drehleiter mit Korb, Daimler AG, EURO-6 Diesel, 220kW. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die derzeitige behelfsmäßige Befestigung von Oxlog und ZOLL-EKG in den Ersthelferwagen (First Responder) und in den Rettungswagen (RTW)? a) Plant der Senat Investitionen in eine professionelle Sicherung der o.g. Instrumente? b) Ist die Befestigung in allen Ersthelferwagen (First Responder) und in den Rettungswagen (RTW) gewährleistet? Zu 4.: Es liegen keine Erkenntnisse einer behelfsmäßigen Befestigung von Oxylogen und ZOLL-EKG-Geräten in First-Responder und Rettungswagen vor. Die First-Responder-Fahrzeuge sind mit einem First-Responder-Rucksack ausgestattet, in dem der Defibrillator sicher verstaut ist. Dieser First-Responder- Rucksack ist im Kofferraum des Fahrzeuges befestigt. Eine anderweitige Unterbringung des Defibrillators ist weder bekannt noch vom zuständigen Seite 3 von 3 Fachbereich autorisiert. First-Responder-Fahrzeuge sind nicht mit Oxylogen ausgestattet. Die Verlastung der Oxyloge und der ZOLL-EKG-Geräte auf dem Rettungswagen erfolgt in den dafür zugelassenen Halterungen. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14030 S18-14030a