Drucksache 18 / 14 033 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2018) zum Thema: Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2017 und Antwort vom 20. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14033 vom 16.04.2018 über Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung wurden im Jahr 2017 in Berlin angezeigt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 1.: In Berlin ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zentral für die Bearbeitung von Steuerdelikten zuständig. Durch die Berliner Finanzämter sind im Jahr 2017 3.477 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern eingeleitet worden. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 370 der Abgabenordnung führten die Berliner Finanzbehörden bzw. die Berliner Staatsanwaltschaften im Jahr 2017 (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufgliedern)? Zu 2.: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat im Jahr 2017 3.590 Strafverfahren abgeschlossen. 3. Wie viele Verfahren beruhten in 2017 auf angekauften Daten durch z.B. sogenannte Steuer-CDs (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufschlüsseln)? Zu 3.: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den sog. Steuer-CDs werden neben den erforderlichen bundeseinheitlichen Statistikaufzeichnungen gesondert geführt. Danach sind im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein 94 Selbstanzeigen erstattet worden. 4. Wie viele der Steuerstrafverfahren wurden in 2017 nach § 153a StPO eingestellt (bitte, wenn möglich, ebenfalls nach Finanzamtsbezirken aufschlüsseln)? Zu 4.: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat im Jahr 2017 348 Strafverfahren unter Auflagen nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 5. In wie vielen Fällen wurden in 2017 durch Gerichte Strafen verhängt? Zu 5.: Im Jahr 2017 sind wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) in 400 Fällen rechtskräftige Urteile und Strafbefehle ergangen. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat in seinen Zuständigkeitsbereichen ergriffen und welche beabsichtigt er zu ergreifen, um Verstöße gegen die Abgabenordnung zu minimieren und insbesondere Steuerhinterziehungen zu bekämpfen? Zu 6.: Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle). Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach, die auf ein steuerliches Vergehen hinweisen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist sie gem. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Wenn sich also der Verdacht einer Straftat ergibt, so ist ein Strafverfahren einzuleiten. Auskünfte über getroffene bzw. konkret geplante Maßnahmen können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden. Es versteht sich aber von selbst, dass im Rahmen von Ermittlungen sämtliche zur Verfügung stehenden und an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls orientierte Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Berlin, den 20.04.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-14033 S18-14033a