Drucksache 18 / 14 036 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2018) zum Thema: Fragen vom Senat nicht beantwortet - Kapazitätsengpässe am BER – Prof. Dr. Lütke-Daldrup sprach am 28.08.2017 beim VBKI von der absehbaren Notwendigkeit einer 3. Startbahn am Standort Schönefeld – Teil 2 und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14036 vom 16. April 2018 über Fragen vom Senat nicht beantwortet - Kapazitätsengpässe am BER – Prof. Dr. Lütke-Daldrup sprach am 28.08.2017 beim VBKI von der absehbaren Notwendigkeit einer 3. Startbahn am Standort Schönefeld – Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Antworten einbezogen. Vorbemerkung der Abgeordneten: In Teil 1 der Anfrageserie „Kapazitätsengpässe am BER – Prof. Dr. Lütke-Daldrup sprach am 28.08.2017 beim VBKI von der absehbaren Notwendigkeit einer 3. Startbahn am Standort Schönefeld“ beantwortete der Senat die Fragen 1. bis 6. wie folgt: „Der „Masterplan BER 2040“ sieht keine 3. Start- und Landebahn zur Bedienung des für das Jahr 2040 prognostizierten Fluggastaufkommens von bis zu 55 Mio. Passagieren vor. Auch der Vorsitzende der Geschäftsführung der FBB hat in seinen Äußerungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die beiden vorhandenen Start- und Landebahnen eine ausreichende Kapazität für das prognostizierte Wachstum in den nächsten 20 Jahren darstellen.“ 1 Die Fragen 1. und 6. lauteten wie folgt: „1. Vorausgesetzt der Flughafen Tegel würde doch noch geschlossen, in welchen Szenarien würde eine 3. Startbahn am Standort Schönefeld notwendig werden?“ „6. Was würde eine 3. Startbahn etwa kosten (Planung, Erstellung, etc.)?“ Die beiden Fragen wurden demnach nicht beantwortet. Die Fragen 2. bis 5. lauteten: „2. Welche Flächen würden in Betracht kommen? 3. Wurden bereits Grundstückskäufe dafür sondiert? 1 Drs. 18/13878 2/4 4. Wurden bereits Grundstücksflächen zu diesem Zweck erworben? 5. Gibt es auffällige Grundstückskäufe zu potenziellen Flächen, die als 3. Startbahn in Frage kämen (z.B. dahingehend, dass ortsunübliche, große Transaktionen ggf. zu ungewöhnlich hohen Preisen stattfinden)?“ Auch diese Fragen wurden demnach nicht beantwortet. 1. Warum hat der Senat die Fragen 1. bis 6. nicht beantwortet? Zu 1.: Die Fragen unterstellen ein hypothetisches Szenario einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Dem Senat sind derartige Überlegungen nicht bekannt, zu Hypothesen gibt der Senat keine Stellungnahme ab. 2. Welche Flächen kämen für eine Dritte Startbahn am Standort Schönefeld in Betracht? 3. Wurden bereits Grundstückskäufe dafür sondiert? 4. Wurden bereits Grundstücksflächen zu diesem Zweck erworben? 5. Gibt es auffällige Grundstückskäufe zu potenziellen Flächen, die als 3. Startbahn in Frage kämen (z.B. dahingehend, dass ortsunübliche, große Transaktionen ggf. zu ungewöhnlich hohen Preisen stattfinden)?“ 6. Vorausgesetzt der Flughafen Tegel würde doch noch geschlossen, in welchen Szenarien würde eine 3. Startbahn am Standort Schönefeld notwendig werden?“ 7. Was würde eine 3. Startbahn etwa kosten (Planung, Erstellung, etc.)? Zu 2. bis 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Hat die Flughafengesellschaft ein funktionierendes Informations- und Kontrollsystem (IKS)? Ja oder Nein? 9. Hat die Flughafengesellschaft ein Risikokontrollsystem? Ja oder Nein? 10. Betreibt die Flughafengesellschaft „ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem)“ gemäß dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)“? Ja oder Nein? Zu 8. bis 10.: Ja. 11. Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10. 12. Wenn ja, werden im Rahmen dieses Risikofrüherkennungssystems alternative Zukunftsszenarien durchgespielt, um auf diese Weise relevante Risiken zu antizipieren? Zu 12.: Ja. 3/4 13. Verneint der Flughafenchef Prof. Dr. Lütke-Daldrup am 28.08.2017 bei der VBKI-Veranstaltung „BER, TXL, SXF Aktuelle und langfristige Herausforderungen des Hauptstadtflughafens“ 2 davon gesprochen zu haben, dass wir demnächst „über eine 3. Startbahn am Standort Schönefeld reden werden müssen“. Zu 13.: Nach Angaben der FBB hat Herr Professor Dr. Lütke Daldrup sich auf die Frage nach der Notwendigkeit einer 3. Start- und Landebahn so eingelassen, dass seines Erachtens hierüber weder derzeit noch demnächst gesprochen werden müsse . 14. Ist dem Senat der sogenannte „Baufeld-Ost-Skandal“ bekannt? Wie bewertet der Senat die damaligen Vorgänge? Hat sich seitdem etwas verbessert in der Korruptionsbekämpfung des Landes Berlin? Zu 14.: Der sog. Baufeld-Ost-Skandal, der Vorgänge der Jahre 1991 bis 1995 betrifft, ist dem Senat bekannt. Damals handelnde Akteure waren insbesondere die Schönefelder Flughafengesellschaft und die Landesentwicklungsgesellschaft Brandenburg. Der Berliner Rechnungshof hat sich ebenfalls mit den Vorgängen und der Rolle der Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der FBB beschäftigt. Der 4. Untersuchungsausschuss der 12. Wahlperiode (Drs. 12/5950) untersuchte den Grunderwerb in Berlin und Schönefeld durch die Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) und die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS). Auch der 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode (Drs. 17/3000) thematisierte den sog. Baufeld -Ost-Skandal. Alle diesbezüglichen Vorgänge wurden bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin bearbeitet. Mit Senatsbeschluss vom 25. Juli 1995 zur „Bildung einer Anti-Korruptions- Arbeitsgruppe und Einrichtung einer Innenrevision in allen Senats- und Bezirksverwaltungen “ ist die Bearbeitung von Korruptionsangelegenheiten der jeweils bestehenden Innenrevision zugeordnet worden. Eine strukturierte Korruptionsbekämpfung gibt es im Land Berlin seit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Korruptionsprävention der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung vom 7. September 1998 – Just IV A – DBl. I Nr. 8 / 13.11.1998 Seite 149. Die Richtlinien wurden zum 1. März 2007 und zum 1. März 2012 verlängert. Die derzeit gültige Fassung ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12 vom 23. März 2012. Zur Prävention und Bekämpfung von Korruption im Bereich der Hauptverwaltung besteht in jeder Senatsverwaltung einschließlich der Senatskanzlei und nachgeordneter Behörden eine besondere Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung. Die Mitglieder der Prüfgruppe können zugleich als Innenrevisoren oder Innenrevisorinnen der jeweiligen Senatsverwaltung tätig sein. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist seit 1998 eine Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung angesiedelt, die über alle relevanten Vorgänge und Prüfergebnisse informiert wird. Sie untersteht unmittelbar der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unterliegt keinen Weisungen von anderer Stelle und wird derzeit von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet. Die jährlichen Tätigkeitsberichte der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung sind auf den Seiten der Generalstaatsanwaltschaft online verfügbar. 2 VBKI, Flughafen-Chef Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup im Gespräch mit Joachim Fahrun, Chefreporter der Berliner Morgenpost; https://www.vbki.de/termine/veranstaltungen/podium/ber-txl-sxf 4/4 Einen weiteren wichtigen Pfeiler der Korruptionsbekämpfung in Berlin bildet die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin mit 11 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten . Wesentlich bei der Präventionsarbeit sind zum einen die Sensibilisierung der Mitarbeitenden und zum anderen die Etablierung gut strukturierter Vergabe- und Zahlungsverfahren, die das Mehraugenprinzip konsequent gewährleisten. Berlin, den 02.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-14036 S18-14036