Drucksache 18 / 14 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Ausstattung der Berliner Großspielfelder und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 038 vom 16. April 2018 über Ausstattung der Berliner Großspielfelder ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Großspielfelder gibt es in Berlin insgesamt und wie verteilen diese sich über die Bezirke? 2. Wie viele der Sportflächen sind mit Flutlichtanlagen ausgestattet? Bitte je Bezirk absolute Anzahl sowie prozentualen Anteil angeben. Zu 1. und 2.: In Berlin gibt es 318 Großspielfelder (Definition >=62m x >=94m). Die Verteilung über die Bezirke ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Rund 60% dieser Spielfelder haben eine Trainings- oder Wettkampfbeleuchtung. Anzahl der Großspielfelder Großspielfelder mit Trainingsoder Wettkampfbeleuchtung Anzahl [%] Mitte 26 18 69,2 Friedrichshain-Kreuzberg 9 7 77,8 Pankow 32 18 56,3 Charlottenburg- Wilmersdorf 48 24 50,0 Spandau 36 24 66,7 Steglitz-Zehlendorf 23 13 56,5 Tempelhof-Schöneberg 24 19 79,2 Neukölln 23 17 73,9 Treptow-Köpenick 29 13 44,8 Marzahn-Hellersdorf 18 10 55,6 Lichtenberg 23 13 56,5 Reinickendorf 27 15 55,6 Berlin 318 191 60,1 Seite 2 von 3 3. Zu welchen Tageszeiten kommen die Flutlichtanlagen zum Einsatz? Bitte je Anlage die Betriebszeit angeben. 7. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Flutlichtanlagen eingeschaltet werden? Zu 3.: und 7.: Die Beleuchtung wird i. d. Regel bei einbrechender Dunkelheit eingeschaltet. Weitere Voraussetzungen sind dem Senat nicht bekannt. Die Betriebszeit differiert je nach Jahreszeit. Eine Abfrage der Betriebszeiten bei den Anlagenbetreibern wäre im Rahmen der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage unverhältnismäßig. 4. Mit welchen Kosten ist der Einsatz und die Wartung von Flutlichtanlagen verbunden? Zu 4.: Für das Land Berlin gelten solche Beleuchtungsanlagen als Flutlichtanlagen, die entsprechend der DIN 12193 Klasse 3 für Fernsehaufnahmen geeignet sind. Dies sind die Anlagen im Olympiastadion, im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark und in der Alten Försterei. Weil deren Ausstattung und Beschaffenheit (unterschiedliche Mastanlagen , verschiedenartige Beleuchtungskörper etc.) ebenso unterschiedlich sein können , wie die der sonstigen Wettkampf- und Trainingsbeleuchtungsanlagen, lässt sich keine pauschale Aussage zu Einsatzkosten und Wartungskosten treffen. Beispielhaft werden in der folgenden Tabelle die Verbräuche und Kosten pro Stunde für verschiedene Beleuchtungsanlagen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark aufgeführt . 5. Gibt es aktuell Planungen, weitere ungedeckte Sportanlagen mit Flutlicht auszustatten? Wenn ja, bei welchen Sportanlagen? Zu 5.: In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf gibt es derzeit keine Planungen für Beleuchtungsanlagen an Großspielfeldern . In den Bezirken Pankow, Spandau und Lichtenberg gibt es Planungen für bzw. an insgesamt sechs Beleuchtungsanlagen. Dabei handelt es sich in einem Fall um eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und in zwei Fällen ist der Bau der Beleuchtungsanlage Bestandteil der Errichtung einer neuen Sportanlage. Seite 3 von 3 Bezirk Standorte mit Planung einer Beleuchtungsanlage Adresse geplant für das Jahr Pankow Stadion Buschallee" (1 Großspielfeld, 2 Kleinspielfelder) 13088, Hansastr. 182 2018 Spandau Sportpark Staaken (Umstellung auf LED: 2 Spielfelder) 13581, Am kurzen Weg 9 2018 Neubau GSF incl Beleuchtung 13501, Brunsbütteler Damm 451 2019 Lichtenberg BVB Stadion Hauptsportfläche 10365, Siegfriedstr. 71 Neubau einer Sportanlage incl. Trainingsbeleuchtung 10318, Blockdammweg HOWOGE Arena Hans Zoschke für Regionalligavorgaben 400 Lux 10365, Ruschestr. 90 6. Wie verteilen sich die Nutzungszeiten im Verhältnis von organisiert und informell Sporttreibenden? Zu 6.: Nutzungszeiten werden gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) regelmäßig an förderungswürdige Sportorganisationen vergeben. Nach den Vergabegrundsätzen (SPAN Nr.4) sollen die Sportanlagen den Nutzenden ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb durchzuführen. Darüber hinaus stehen die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur Verfügung. Da eine möglichst vollständige Auslastung der Sportanlagen angestrebt wird, bleiben für informell Sporttreibende i. d. Regel kaum Restzeiten übrig. Eine Erfassung der informell Sporttreibenden auf öffentlichen Sportanlagen findet nicht statt. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14038 S18-14038