Drucksache 18 / 14 039 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: U-Bahnhof Kaiserdamm und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14039 vom 16. April 2018 über U-Bahnhof Kaiserdamm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“ Frage 2: Wo soll sich der Ausgang für diesen Fahrstuhl befinden? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der endgültige Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteigebeziehung zur S-Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“ Frage 3: Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (ZOB) dabei mitgedacht worden? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“ Frage 4: Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen . Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“ Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugsvariante der BVG. Berlin, den 27.04.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14039 S18-14039