Drucksache 18 / 14 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Parkplatz am Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14040 vom 16. April 2018 über Parkplatz am Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R. (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Behörde ist Eigentümer des westlich an den ZOB anschließenden Parkplatzes an der Soorstraße unweit des Gebäudes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin? Antwort zu 1: Das Grundstück des Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschließlich des Parkplatzes an der Soorstraße (Flurstück 460, Flur 9, Gemarkung Charlottenburg) befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet. Frage 2: Wie groß ist das betreffende Grundstück? Antwort zu 2: Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 31.150 m², davon entfallen rund 2.300 m² auf den Parkplatz westlich der Soorstraße. 2 Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit wird eine Fläche von ca. 2.180 m² als gebührenpflichtiger Parkplatz genutzt.“ Frage 3: Inwieweit wurde bei der Neuplanung des ZOBs das Grundstück in die Planung einbezogen und ggf. warum nicht bzw. inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass eine Einbeziehung des Grundstücks in den Ausbau des ZOBs grundsätzlich positiv wäre? Antwort zu 3: Die Fläche des Parkplatzes ist nicht Bestandteil der aktuellen Maßnahme „Umbau und Kapazitätserweiterung des ZOB“. Für das Grundstück des ZOB liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor (VII-100 vom 6. Juni 1965, teilweise ersetzt durch die Festlegungen des Bebauungsplans VII-A vom 9. Juli 1971). Der überwiegende Teil der Soorstraße wurde hierin als Stellplatz festgesetzt. Aufgrund der attraktiven Lage des ZOB im Stadtgebiet, ist auch aus städtebaulichen Gründen eine höherwertige Nutzung der Parkplatzfläche grundsätzlich vorstellbar. Hierfür wären vorab die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Frage 4: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass das Grundstück stark verschmutzt ist und sich in einem schlechten Zustand befindet? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit finden in der Soorstraße umfangreiche Bauarbeiten zur Verlegung der Gasleitung statt, so dass auch die Nutzung der Straße zur Durchfahrt für PKWs und Busse nicht möglich ist. Diese Baumaßnahme führt sicher zu einer anderen Atmosphäre des Geländes.“ Berlin, den 02.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14040 S18-14040