Drucksache 18 / 14 042 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Keine Einbeziehung der Bürger, Vereine, Verbände, Parlamentarier und zuständigen Behörden (Teil 4) und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 042 vom 16. April 2018 über Keine Einbeziehung der Bürger, Vereine, Verbände, Parlamentarier und zuständigen Behörden (Teil 4) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird das Berliner Parlament endlich in die Planungen und Überlegungen des Berliner Senats zu einem möglichen Bau eines weiteren Stadions auf dem Gelände des Olympiaparks einbezogen? Zu 1.: Hertha BSC und der Berliner Senat haben vereinbart, nach dem 30. April, dem Berliner Parlament die zwischen Hertha BSC und dem Berliner Senat abgestimmten Planungen im Hinblick auf die Stadionpläne von Hertha BSC vorzulegen. 2. Warum wurde das Parlament von Seiten des Berliner Senats bisher nicht einbezogen? Zu 2.: Um eine sachgerechte Beteiligung zu ermöglichen, sind zunächst Machbarkeitsstudien sowohl für mögliche Umbauvarianten als auch für einen Bau eines weiteren Stadions auf dem Gelände des Olympiaparks in Auftrag gegeben worden. Die Zusammenstellung der Fragestellungen und Anforderungen sowie die darauf aufbauenden Erarbeitungen der Machbarkeitsstudien durch Architekturbüros erfordern eine entsprechende Vorlaufzeit. 3. Warum wurden die der Planung betreffenden Vereine und Verbände (z. B. Hockeyverband, Berliner und Deutscher Leichtathletikverband) in die Überlegungen des Berliner Senats entgegen der früheren Zusicherungen nicht einbezogen? Seite 2 von 4 Zu 3.: Es geht zunächst um grundsätzliche Machbarkeiten und politische Bewertungen und nicht um detaillierte Nutzungskonzepte. Eine Beteiligung betroffener Vereine und Verbände erfolgt in den weiteren Schritten. Der Senat hat bei der Formulierung von Anforderungen an die Machbarkeitsstudien und bei der Bewertung der Ergebnisse die unterschiedlichen Nutzungsinteressen im Blick. 4. Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass der Berliner Senat zwar Bürger- und Interessenbeteiligung als wichtig bezeichnet, sie aber am Beispiel der betreffenden Planung faktisch nicht durchführt und da-mit die eigenen Aussagen selbst ad absurdum führt? Zu 4.: Beteiligungsverfahren sollten auf soliden Grundlagen erfolgen. Machbarkeitsstudien sind noch keine Planungsprozesse. 5. Inwieweit existiert für die Planungen ein Verkehrsgutachten im Interesse der zukünftigen Besucher und der Anwohner und Anwohnerinnen, warum wurde bisher kein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, mit welchen Kosten ist für ein Gutachten zu rechnen und wer übernimmt die Kosten für das Gutachten? Zu 5.: Es ist Aufgabe des Bauherren, im Rahmen der konkreten Planung eine Verkehrsuntersuchung durchführen zu lassen, die alle Belange der Erschließung sicherstellen muss. Dies wäre für eine Baugenehmigung erforderlich. Erst bei einer möglichen Aufnahme konkreterer Planungen wäre ein solcher Verfahrensschritt sinnvoll. 6. Mit welcher Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur im Umfeld ist zu rechnen, mit welchen Kosten wäre der Ausbau verbunden und wer würde die Kosten übernehmen? Zu 6.: Siehe 5. 7. Welche Aussagen lassen sich zum Lärmschutz anstellen, inwieweit gibt es hierzu ein Gutachten, mit welchen Kosten für ein Gutachten ist zu rechnen und wer übernimmt die Kosten dafür? Zu 7.: Soweit ein konkreter Bauantrag durch einen Investor erarbeitet wird, ist diesem ein Schallschutz-Gutachten (auf Kosten des Investors) beizufügen. 8. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Großveranstaltungen ergeben sich aus der Rechtsprechung bezüglich des Olympiaparks und inwieweit werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt? Zu 8.: Im Rahmen von Großveranstaltungen auf den ungedeckten Sportanlagen des Olympiaparks Berlin sind regelmäßig bau- und immissionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Ob und wie diese Rahmenbedingungen auf einen festen Stadionbaukörper übertragen werden können / müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden. Der Senat geht davon aus, dass der Sport- und Veranstaltungsbetrieb im Olympiapark durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden darf. Seite 3 von 4 9. In welcher Rechtsform soll ggf. ein Grundstück des Olympiaparks abgegeben werden und welche grundsätzliche Auffassung vertritt der Berliner Senat zu den möglichen Einnahmeverlusten für die Olympiastadion GmbH und den Einnahmen einer Grundstücksüberlassung an einen Dritten im Kontext zu möglichen weiteren Kosten für das Land Berlin? Zu 9.: Geprüft wird die Überlassung auf Basis eines Erbbaupachtvertrages. Der Senat nimmt die wirtschaftliche Gesamtsituation in den Blick. 10. Inwieweit soll es bei den Überlegungen des Berliner Senats bleiben, dass der Olympiapark grundsätzlich für viele Sportarten, Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung steht? Zu 10.: Diese Überlegungen bleiben weiter bestehen. 11. Inwieweit soll es bei den Ausbauplänen für Hockey und Rugby auf der Fläche des ehemaligen Familienbades bleiben und wann wird dem Bau der zwei neuen Kunstrasenplätze begonnen? Zu 11.: Die beiden Kunststoffspielfelder und das zugehörige Sportfunktionsgebäude auf dem Gelände des ehemaligen Familienbades werden unabhängig von den Überlegungen zum Stadionneubau errichtet. Der Senat geht von einem Baubeginn 2019 aus. 12. Welche Auffassung hat der Denkmalschutz bei einer möglichen Überbauung des Schenckendorffplatz, der historischen Tennisplätze und der weiteren Umgebung, inwieweit wurde der Denkmalschutz in die bisherige Planung einbezogen? Zu 12.: Der Schenckendorffplatz bildet den Mittelpunkt einer Platzfolge zwischen Sportforum im Norden und Hockeyplatz/Olympischer Platz im Süden und wird westlich vom Gutsmuthsweg und östlich von der heute unterbrochenen ehemaligen Sportforumsstraße erschlossen. Die Sportforumsstraße läuft wiederum axial auf den Adlerplatz. Das gesamte Platzensemble ist wesentlicher Bestandteil der Gesamtkomposition des Olympiageländes aus Bauten, Sportfeldern, Skulpturen, Gartenanlagen, Baumgruppen, Gehölzkulissen und Hecken und ist insgesamt als Gartendenkmal geschützt. Eine Bebauung des Platzensembles würde dieses empfindliche Gefüge unterbrechen und die Komposition zerstören. Bereits 1997 wurde für das Gesamtgelände eine Bestandsaufnahme und gartendenkmalpflegerische Leitkonzeption durch das Büro Dr. Jacobs & Hübinger erarbeitet, die nach wie vor grundsätzliche Richtschnur aller Freiraumaktivitäten ist. In der Sitzung des Landesdenkmalrats am 14.07.2017 wurde über mögliche bevorstehende Veränderungen im Olympiapark gesprochen. In der Empfehlung wurde darauf hingewiesen, dass auch private Neubauvorhaben sich in ein Erhaltungs- und Entwicklungskonzept für das Gesamtgelände (Rahmenplan, Masterplan) einfügen müssen. In der Sitzung des Landesdenkmalrates am 6.10.2017 wurde das Thema aufgegriffen. Der Landesdenkmalrat hatte Gelegenheit, das Stadion und das Olympiagelände zu besichtigen und er wurde eingehend über den heutigen Betrieb sowie die bisher erfolgten Überlegungen zu Umbau beziehungsweise Neubau orientiert. Abschließend wurden die Überlegungen zur Veränderung durch den LDR wie folgt kommentiert: Der Landesdenkmalrat empfiehlt, für das Olympiagelände als Ganzes ein Gesamtkonzept zur künftigen Nutzung für den Sport sowie zur Instandhaltung und Seite 4 von 4 Instandsetzung der Anlagen (bspw. Maifeld-Tribüne, Olympia-Schwimmstadion, Reiterstadion etc.) zu entwickeln. 13. Welche Varianten eines Umbaus des Olympiastadions wurden geprüft? Zu 13.: Dem Landesdenkmalamt Berlin wurden im Januar 2018 eine Machbarkeitsstudie mit drei Varianten (A,B,C) vorgelegt, die aus denkmalfachlicher Sicht geprüft wurden. Eine weitere Variante (D) unter Beibehaltung der Rundlaufbahn, die vor allem auf Initiative von Herrn Prof. Haspel, Leiter des Landesdenkmalamtes, von GMP entwickelt worden ist, liegt seit Ende März 2018 vor. Diese Variante konnte denkmalrechtlich noch nicht abschließend geprüft werden. 14. Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat nach über einem Jahr an Prüfungen bezüglich der Kosten für einen möglichen Umbau des Olympiastadions und wer hätte für die Kosten eines Stadionumbaus aufzukommen? Zu 14.: Es wurden verschiedene Umbauvarianten geprüft und mit Kostenschätzungen unterlegt. Für die Kosten des Umbaus hätte zunächst der Stadioneigentümer, das Land Berlin, aufzukommen. Für die Re-Finanzierung der Investitionskosten würden die europarechtlichen Vorgaben für einen potenziellen Hauptnutzer berücksichtigt werden. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14042 S18-14042