Drucksache 18 / 14 044 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Masterplan Olympiapark und Antwort vom 25. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 044 vom 16. April 2018 über Masterplan Olympiapark ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit sind die Überlegungen des Berliner Senats zur Erstellung eines Masterplans Olympiapark und inwieweit wird der Plan wie ausgesagt bis zum Herbst 2018 stehen? Zu 1.: Der Senat hat in der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.10.2017 zugesagt, die auf Seite 54 der Sammelvorlage rote Nummer 0913 benannten Baumaßnahmen konzeptionell abzuklären. Der Hauptausschuss hat einen diesbezüglichen Bericht zum 30. September 2018 erbeten. Grundsätzlich verfolgt der Senat darüber hinaus das Ziel, den Olympiapark Berlin in Form einer übergeordneten Konzeption langfristig weiterzuentwickeln. Hierbei sind bestehende Nutzungen / Vertragsverhältnisse und rechtliche Rahmenbedingungen, z.B. Denkmal- und Immissionsschutz, zu berücksichtigen. Des Weiteren darf die Weiterentwicklung des Geländes nicht zur Verdrängung vorhandener Nutzerinnen und Nutzer führen. 2. Welche inhaltlichen Überlegungen zum Olympiapark hat der Berliner Senat bisher bezüglich eines Masterplans angestellt? Zu 2.: Gegenstand der in Erstellung befindlichen konzeptionellen Betrachtung ist die Ermittlung des aktuell bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs vorhandener Anlagen, die Ermittlung des mittel- und langfristigen Unterhaltungsbedarfs für bauliche und technische Anlagen anhand von Kennzahlen sowie die Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplanes bis zum Jahr 2050 für Bestandsgebäude im Sinne des Berliner Energiewendegesetzes mit dem Ziel einer Primärenergieeinsparung von 80% gegenüber dem Stand 2010. Seite 2 von 2 3. Wann und in welcher Form werden die Nutzer und Nutzerinnen in die Überlegungen einbezogen? Zu 3.: Nutzerinnen und Nutzer werden jeweils vor Realisierung der bestandserhaltenden Maßnahmen einbezogen, soweit diese von den Baumaßnahmen unmittelbar betroffen sind. 4. Wann und in welcher Form werden die Anwohner und Anwohnerinnen in die Überlegungen einbezogen ? Zu 4.: Eine Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern ist nicht beabsichtigt, da es im Umfeld des Olympiaparks keine Anwohnerinnen und Anwohner gibt, die von den Maßnahmen betroffen sind. 5. Wann und in welcher Form wird das Berliner Parlament in die Überlegungen einbezogen? Zu 5.: Der Senat beabsichtigt, dem Hauptausschuss fristgemäß zum 30. September 2018 zu berichten. Berlin, den 25. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14044 S18-14044a