Drucksache 18 / 14 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Wasserskisport in Berlin und Antwort vom 27. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 045 vom 16. April 2018 über Wasserskisport in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist Wasserskisport in Berlin gemeinnützig organisiert? Zu 1.: Der Berlin-Brandenburger Wasserskiverband e. V. (Vereinsnummer 9097) ist in Berlin als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. In diesem Verband sind drei ebenfalls gemeinnützige und förderungswürdige Sportorganisationen Mitglied: a) 1. Deutscher Wakeboardverein Berlin e. V. – Vereinsnummer 1096 b) Wasserski-Club Berlin e. V. – Vereinsnummer 5334 c) Wasser-Ski-Club Oberhavel e. V. – Vereinsnummer 5335. Insgesamt sind verteilt auf die drei Vereine 150 Personen dem Verband gemeldet. Darüber hinaus üben zahlreiche Berlinerinnen und Berliner den Wasserskisport aus, ohne Mitglied in einem der genannten Vereine zu sein. Hierzu werden häufig die im Brandenburger Umland gelegenen Wasserskianlagen besucht. 2. Welche Möglichkeiten zur Ausübung des Wasserskisports bestehen in Berlin? Zu 2.: Für den Wasserskisport existieren in Berlin derzeit drei ausgewiesene Strecken. Diese befinden sich auf dem Wannsee, der unteren Havel sowie der oberen Havel. 3. Welche „Sportstätten“ benötigt der Wasserskisport in Berlin? Zu 3.: Der Wasserski-Wettkampfsport benötigt eine abgeschlossene Strecke, mit insbesondere möglichst von Wind und Wellen unbeeinflusstem Wasser. Zur Begrenzung und Gestaltung des Wettkampfparcours werden Bojen ggf. auch schwimmende Rampen aufgebaut. Eine geeignete Slip- bzw. Krananlage zur Verbringung des ziehenden Seite 2 von 2 Motorbootes ins/aus dem Wasser sowie eine Steganlage zur Befestigung des Motorbootes ist ebenfalls erforderlich. 4. Welche Probleme bestehen aus der Sicht der Betroffenen bei der Nutzung der betreffenden „Sportstätten“? Zu 4.: Nach Aussage des Berlin-Brandenburgischen Wasserski Verbandes wurde der Wasserskisport mit steigendem Bootsverkehr auf wenige Trainingsstrecken zurückgedrängt . Heute stehen für den Wettkampfsport noch die Trainingsstrecken auf dem Wannsee und im näheren Umland in Senzig und Caputh zur Verfügung. Die Strecke auf dem Wannsee ist laut Aussage des Verbandes aufgrund des Wellenschlages praktisch nur für den Anfängerbereich zu verwenden. Der Berlin-Brandenburgische Wasserski Verband versucht den Sportlerinnen und Sportlern durch Kooperation mit dem Berliner Umland, insbesondere in Caputh, die Möglichkeit zum Training einzuräumen. Dies ist im begrenzten Umfang möglich, jedoch nach eigenen Aussagen nicht ausreichend. 5. Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat zu einer Verbesserung der Situation zur Ausübung des Wasserskisports in Berlin? Zu 5.: Aktuell sieht der Berliner Senat keine Möglichkeiten für die quantitative Ausweitung von Flächen für den Wasserskisport in Berlin. Bereits heute finden auf den Berliner Gewässern zahlreiche Sport- und Erholungsnutzungen statt. Dabei müssen vielfach konkurrierende Flächennutzungen und Umweltbelange in Einklang gebracht werden. Unter diesen Voraussetzungen erscheint eine Ausweitung von Flächen für den Wasserskisport derzeit problematisch. Die beschriebene vielfältige Nutzung der Berliner Gewässer für Sport- und Erholungszwecke , macht eine gegenseitige Rücksichtnahme (z.B. Vermeidung von Wellenschlag ) der Nutzergruppen unabdingbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sport, Erholung und Umweltschutz im Einklang miteinander stattfinden können. 6. Welche Auffassung vertritt der Berliner Senat für eine mögliche Nutzung des Grunewaldsees zur Ausübung des Wasserskisports? Zu 6.: Der Grunewaldsee ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Grunewald. Gemäß der Verordnung dürfen die Grunewaldseen und Kleingewässer nicht mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen oder anderen motorgetriebenen Sportgeräten befahren werden. Zudem gibt es am Grunewaldsee größere Uferbereiche, die mit Röhricht und anderen schützenswerten Wasserpflanzen bewachsen sind. Eine Genehmigung für eine Wasserskianlage ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Berlin, den 27. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14045 S18-14045