Drucksache 18 / 14 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: § 17 Abs. 1 S. 3 GGO I - Register und Antwort vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Regierender Bürgermeister Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) Über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 053 vom 17. April 2018 über § 17 Abs. 1 S. 3 GGO I - Register ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Anträge auf Akteneinsicht nach Art. 45 II VvB sind von Abgeordneten in den Jahren 2010 bis 2017 nach dem Stand des Registers jährlich bei der Senatskanzlei gestellt worden? 3) Wie viele dieser Anträge sind ganz oder teilweise abschlägig beschieden worden? (bitte ebenfalls nach Jahren und Fraktionen gegliedert) Antwort zu 1. und 3.: Nach dem Stand des Registers sind bei der Senatskanzlei im erfragten Zeitraum insgesamt einundzwanzig Anträge auf Akteneinsicht nach Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung für Berlin gestellt worden. Sie verteilen sich auf die Jahre 2010 bis 2017 wie folgt: 2010: 1 Antrag 2011: kein Antrag 2012: 3 Anträge 2013: 2 Anträge 2014: 4 Anträge 2015: 4 Anträge 2016: 5 Anträge 2017: 2 Anträge Nach dem Stand des Registers wurde kein Antrag ganz oder teilweise abschlägig beschieden. 2 2) Wie viele dieser Anträge entfielen auf Abgeordnete welcher Fraktionen? Antwort zu 2.: Das Recht auf Akteneinsicht nach Artikel 45 Absatz 2 der Verfassung von Berlin steht jeder und jedem einzelnen Abgeordneten unabhängig von ihrer oder seiner Zugehörigkeit zu einer Fraktion zu. Deshalb werden die Anträge auch nicht nach Fraktionen geführt. Zudem ist der Senat der Auffassung, dass Auskünfte zu Aktivitäten der Fraktionen des Abgeordnetenhauses oder ihrer Mitglieder im Rahmen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte zum geschützten Bereich der Mandatsausübung gehören und er daher nicht berufen ist, solche Informationen nach Fraktionen zugeordnet zu geben. Berlin, den 8. Mai 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei S18-14053 S18-14053a