Drucksache 18 / 14 054 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin 2017 VI und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14054 vom 17.04.2018 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin 2017 VI ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Stand der Drucksache 18/11355 waren zum 31.03.2017 11.417 Personen in Berlin vollziehbar ausreisepflichtig, die jedoch nicht ausgereist oder abgeschoben worden sind. Weiter lebten demnach zum 30.04.2017 40.053 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. 1.) Wie haben sich diese Zahlen jeweils bis zum Tage der Beantwortung dieser Anfrage entwickelt? Zu 1.: Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Stand Vollziehbar ausreisepflichtige Personen Rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende 30.04.2017 Keine Angabe* 40.053 31.05.2017 Keine Angabe* 40.162 30.06.2017 11.410 40.329 31.07.2017 11.433 40.528 31.08.2017 11.426 40.776 30.09.2017 11.519 41.943 31.10.2017 11.650 42.389 30.11.2017 11.716 42.797 31.12.2017 11.754 42.914 31.01.2018 11.768 43.222 28.02.2018 11.874 43.294 31.03.2018 11.905 43.561 * Angaben nicht möglich, da monatliche Auswertungen erst ab Juli 2017 erfolgten, bis dahin wurde quartalsweise ausgewertet. 2 Die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen unterschreitet deshalb deutlich die Anzahl der abgelehnten Asylsuchenden, weil nicht alle Menschen, deren Asylanträge zuvor abgelehnt worden sind, auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. Vielfach haben Personen, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, mittlerweile aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten. 2.) Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen jeweils? Weshalb unterlässt es der Senat nach wie vor, die Herkunftsländer der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber statistisch zu erfassen? Aus welchem Grund erfolgt diese Auswertung nicht auf eine Anfrage nach Art. 45 VvB? Zu 2.: Die erfragten Daten für den Zeitraum bis einschließlich 2017 können der Antwort des Senats vom 02.02.2018 auf die Schriftliche Anfrage 18/13217 vom 18.01.2018 entnommen werden; für den Zeitraum ab 2018 ergeben sie sich aus der folgenden Übersicht: TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle: Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin) Herkunftsland/Anzahl ausreisepflichtiger Personen Stand 31.01.2018 Stand 28.02.2018 Stand 31.03.2018 Ungeklärt/1.748 Ungeklärt/1.769 Ungeklärt/1.802 Libanon/1.241 Libanon/1.253 Libanon/1.267 Russische Föderation/911 Russische Föderation/912 Russische Föderation/915 Serbien/808 Serbien/799 Serbien/775 Vietnam/656 Vietnam/653 Vietnam/659 Bosnien/538 Bosnien/538 Bosnien/556 Türkei/486 Türkei/498 Türkei/502 Afghanistan/415 Afghanistan/448 Afghanistan/496 Irak/401 Irak/429 Irak/438 Albanien/301 Albanien/291 Moldau/280 3 3.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist - seit dem 08.12.2016 - vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? 4.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 5.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - seit dem 08.12.2016 - rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? 6.) Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich sein sollte, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 7.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. Zu 3. bis 7.: Zur Beantwortung der Fragen 3. bis 7. wird auf die Antwort des Senats vom 15. Juni 2017 auf die inhaltsgleichen Fragen 3. bis 6. der Schriftlichen Anfrage 18/11355 verwiesen. Inhaltliche Änderungen haben sich seither nicht ergeben. 8.) Falls diese Zahlen zu Frage 3 bis 6 noch immer nicht vorliegen, weshalb ist dies trotz der Vorschriften des § 7 LHO noch immer der Fall? Zu 8.: Zur Beantwortung der Frage 8. wird auf die Antwort des Senats vom 26. September 2017 auf die identische Frage 7. der Schriftlichen Anfrage 18/12247 verwiesen. Inhaltliche Änderungen haben sich seither nicht ergeben. 9.) Wie viele Abschiebungen dieser Personen hat es im Land Berlin in den Monaten Januar bis März 2018 jeweils gegeben? Zu 9.: Die erfragten Abschiebungszahlen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht : Zeitraum Zahl der abgeschobenen Personen insgesamt davon abgelehnte Asylsuchende Januar 2018 70 44 Februar 2018 83 64 März 2018 155 124 Summe 308 232 4 10.) Wie viele Duldungen sind im Land Berlin in den Monaten Dezember 2016 bis März 2018 monatlich ausgesprochen worden? Zu 10.: Eine entsprechende Statistik liegt nicht vor. Berlin, den 02. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14054 S18-14054