Drucksache 18 / 14 058 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 17. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2018) zum Thema: Einwegbecher auf Berliner Wochenmärkten und Antwort vom 02. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14058 vom 17. April 2018 über Einwegbecher auf Berliner Wochenmärkten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu den Fragen 1 bis 3 die bezirklichen Ordnungsämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Vorbemerkung des Abgeordneten: In Berlin werden täglich etwa 460.000 Einweg-to-go-Becher genutzt – wobei ein Becher eine Nutzungsdauer von ca. 15 Minuten hat. Danach ist er Restmüll und verstopft die öffentlichen Mülleimer. Für die Herstellung der in Deutschland jährlich genutzten Einwegbecher werden 320 Millionen kWh Energie verbraucht. Pro Jahr entstehen in Deutschland 31.000 Tonnen Abfall aus Einwegbechern und zusätzliche 9.000 Tonnen durch Plastikdeckel. Diese Müllflut einzudämmen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe. Frage 1: Wie viele Wochenmärkte gibt es in Berlin nach Kenntnis des Senats? Bitte auflisten nach Bezirk. Antwort zu 1: Charlottenburg-Wilmersdorf : 13 Friedrichshain-Kreuzberg: 10 Lichtenberg: 4 privilegierte Wochenmärkte, 5 private Wochenmärkte, 1 Spezialmarkt, 1 Trödelmarkt 2 Marzahn-Hellersdorf: 7 Mitte: 10 Wochenmärkte sowie drei Kunst-, Trödel oder Büchermärkte Neukölln: 10 privat betriebene Wochenmärkte, die jedoch nicht durch das Bezirksamt durchgeführt bzw. veranstaltet werden, sondern an externe Dritte vergeben sind (z.B. 8 Wochenmärkte an "Die Marktplaner"). Pankow: 11 Reinickendorf: 3 privat betriebene Wochenmärkte Spandau: 3 Steglitz-Zehlendorf: 13 Wochenmärkte, von denen 4 durch den Bezirk selbst betrieben werden. Tempelhof-Schöneberg: 7 Treptow-Köpenick: 7 Frage 2: Werden nach Kenntnis des Senats auf diesen Wochenmärkten Einwegbecher ausgegeben? Wenn ja, auf wie vielen davon? Bitte auflisten nach Anzahl der Märkte/Bezirk. Antwort zu 2: Charlottenburg-Wilmersdorf: Es werden auf 11 von 13 Wochenmärkten Einwegbecher ausgegeben. Friedrichshain-Kreuzberg: Ob und wenn ja auf welchen Märkten Einwegbecher ausgegeben werden ist nicht bekannt. Lichtenberg: Hierzu gibt es keine Kenntnis. Marzahn-Hellersdorf: Darüber werden im Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf keine Nachweise geführt. Mitte: Auf acht Wochenmärkten sowie auf einem der anderen Märkte werden Getränke ausgegeben. Neukölln: Es wird davon ausgegangen, dass allein aus hygienischen und praktischen Gründen auf den Wochenmärkten durch die jeweiligen Standbetreiber Einwegbecher ausgegeben werden. Pankow: Auf fünf Wochenmärkten werden Getränke in Plastikbechern angeboten, zwei Wochenmärkte nutzen Mehrwegbecher. Reinickendorf: Inwieweit auf den privat betriebenen Wochenmärkten Einwegbecher ausgegeben werden, ist nicht bekannt. 3 Spandau: Auf einem städtischen Wochenmarkt werden Einwegbecher benutzt. Steglitz-Zehlendorf: Ob Einwegbecher ausgegeben werden, ist nicht bekannt. Tempelhof-Schöneberg: Auf sieben Wochenmärkten werden u.a. Einwegbecher ausgegeben. Treptow-Köpenick: Es besteht keine Kenntnis darüber, ob auf den Wochenmärkten Einwegbecher ausgegeben werden. Frage 3: Gibt es nach Kenntnis des Senats in den Bezirken Auflagen für die Ausgabe von Einwegbechern auf Wochenmärkten wie beispielsweise ein Verbot oder einen Aufpreis pro ausgegebenem Becher? Bitte angeben nach Maßnahme für die einzelnen Bezirke. Antwort zu 3: Charlottenburg-Wilmersdorf: Es werden keine Auflagen für die Ausgabe von Einwegbechern erteilt, außer allgemein die Einhaltung der Hygienevorschriften. Friedrichshain-Kreuzberg: Es gibt keine Auflagen. Lichtenberg: Es gibt keine Auflagen für die Ausgabe von Einwegbechern Marzahn-Hellersdorf: Durch das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf werden keine Auflagen erteilt. Mitte: Es gibt keine bezirklichen Auflagen bzw. Vorgaben. Neukölln: Bisher gibt es durch das Bezirksamt (Ordnungsamt) keine Auflagen, oder beispielsweise ein Verbot, zu der Ausgabe von Einwegbechern auf Wochenmärkten. Pankow: Auflagen für die Ausgabe von Einwegbechern auf Wochenmärkten sind nicht bekannt. Reinickendorf: Eine Einflussnahme auf die Verwendung von Mehrweggeschirr oder die Erhebung von Pfand stellt sich in der Praxis als problematisch dar, da die privaten Märkte in Reinickendorf nicht behördlich festgesetzt sind. Spandau: In Spandau gibt es für die städtischen Wochenmärkte diese Auflage nicht, da städtische Wochenmärkte nach der Gewerbe- bzw. Marktordnung keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Spülmobils haben. Steglitz-Zehlendorf: Es ist nicht bekannt, ob Einwegbecher ausgegeben werden. Tempelhof-Schöneberg: Betreffend Straßenfeste legt das Müllkonzept in den Nebenbestimmungen fest, dass die Veranstaltenden verpflichtet sind, Mehrweggeschirr zu nutzen. 4 Treptow-Köpenick: Für die Ausgabe von Einwegbechern auf Wochenmärkten sind keine Auflagen bekannt. Frage 4: Hat der Senat Auflagen erteilt für die Ausgabe von Einwegbechern bei durch den Senat organisierten Festen, wie beispielsweise auf der Fanmeile? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Frage 6: Plant der Senat Maßnahmen, um Einweggeschirr bei Feierlichkeiten im öffentlichen Raum zu reduzieren? Wenn ja, welche? Antwort zu 4 und 6: Nach den Vorgaben der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt dürfen öffentliche Einrichtungen nur Mehrwegbecher beschaffen und einsetzen. Diese Vorgabe ist jedoch erst ab einem Beschaffungswert von 10.000 Euro anzuwenden. Der Senat plant im Rahmen der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes, diesen Wert herunterzusetzen, um u.a. den Einsatz von Einweggeschirr deutlich zu reduzieren. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, welche zusätzlichen Müllmengen aufgrund von Einweggeschirr bei stadtweiten Feiern wie beispielsweise dem 1. Mai entstehen? Antwort zu 5: Zum Aufkommen ausschließlich von Einweggeschirr liegen dem Senat keine Angaben vor. Bei Großveranstaltungen im Land Berlin fallen schätzungsweise Abfälle in der Größenordnung von 20.000 Mg/a an. Berlin, den 02.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-14058 S18-14058